Nachteile "Feindliche Übernahme"

Begonnen von Kaffeekanzler, 30.10.2025 15:08

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Kaffeekanzler

Hallo zusammen,

welche Nachteile ergeben sich a) für den Beamten und b) für den aufnehmenden Dienstherrn, wenn Neueinstellungen nach dem Urkundenprinzip (Entlassung kraft Gesetzes, § 31 BBG bzw. § 22 BeamtStG) vorgenommen werden?

Gehen damit bspw. Nachteile betreffend das Ruhegehalt oder die Versorgungslastenteilung einher?

clarion

Für den Beamten gibt es keine Nachteile.  Für den aufnehmenden Dienstherrn gibt es abhängig vom Lebensalter große Nachteile, da er die Pensionlasten auch für die Zeit übernehmen muss, die beim abgebenden Dienstherren zurück gelegt wurde