Ohne nähere Informationen zur Tätigkeit lässt sich die Frage nach der Eingruppierung nicht abschließend klären.
Zuerst wäre zu klären, ob tatsächlich identische Tätigkeiten vorliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, was man tatsächlich macht, sondern welche Tätigkeiten vom Arbeitgeber wirksam übertragen worden sind. Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, nicht die ausgeübten. 
Ist das der Fall und erfüllen alle Kollegen die tariflichen Anforderungen an die Person, dann führt gleiche Tätigkeit auch zu gleicher Eingruppierung.
In deinem Fall könnte die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greifen. Da du kein Hochschulstudium und (noch) keine zweite Prüfung (BL II) vorweisen kannst, würde dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere EG führen. Das müsste dann jedoch die EG 9b sein, wenn wir EG 9c als Referenz nehmen.
Zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es Ausnahmen, die hier wahrscheinlich nicht greifen. Die Merkmale des sonstigen Beschäftigten sind auch nicht erfüllt. Insofern dürfte es mit deinen aktuellen Tätigkeiten ohne zweite Prüfung keinen Weg in die EG 9c geben.
Informationen zum Auswahlverfahren gibt es sicherlich beim Institut/der Verwaltungsschule. Das wird überall anders gehandhabt. Mancherorts gibt es allgemeine Eignungstests, die mit einem normalen IQ-Test vergleichbar sind. Für Quereinsteiger ohne VFA-/BLI - Abschluss kann ein Vorbereitungskurs empfohlen oder vorgeschrieben sein. 
Die Machbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Knackpunkt könnten hier die fehlenden Vorkenntnisse sein, was aber nicht heißt, dass es unmöglich ist.