Trennungsgeld wird gezahlt bei dienstlich veranlasster Änderung des Dienstortes.
Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, noch dazu freiwillig, dürfte der Grund und somit der Anspruch entfallen.
Aus welchem Grund sollte ein Anspruch fortbestehen, wenn die ursprüngliche Dienstortänderung beim alten Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber überhaupt keine Rolle spielt?
Da es sich um ein neues Arbeitsverhältnis handelt, gilt wieder eine Probezeit und, noch wichtiger, die Wartezeit nach dem KSchG.