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Betriebliche Krankenversicherung

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TVOEDAnwender:
Meiner Meinung nach bietet § 18a TVöD nur zwei wirklich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten:

- Auszahlung des gesamten LOB-Budgets als pauschale Sonderzahlung (Gießkannenmodell).

- Umwandlung des LOB-Budgets in einen steuerfreien Sachbezug, z. B. über eine Sachbezugskarte
(aktuell bis zu 50 Euro monatlich sowie bis zu drei steuerfreie Anlässe pro Jahr mit jeweils 60 Euro, etwa zu Geburtstag, Weihnachten oder Ostern).
Wichtig: Bei dieser Variante erfolgt keine Einzahlung in die ZVK/VBL.

Alle anderen häufig diskutierten Modelle – etwa Zuschüsse für Fitnessstudio, Jobticket oder Fahrradleasing – halte ich für nicht praktikabel und führen aus meiner Sicht nur zu Unzufriedenheit innerhalb der Belegschaft.

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