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Betriebliche Krankenversicherung

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 08.11.2025 10:49 ---Wobei ja einige Altfälle aus dem BAT noch einen Beihilfeanspruch haben.

Wäre die Frage, ob hier eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung entstehen könnte.

--- End quote ---
Ist ja die Frage, um was für eine Betriebliche krankenzusatzversicherung es sich handelt. Da gibt es ja verschiedene Versicherungen.

Liesel15:
Hallo zusammen!!
Bei uns ist auch die Einführung einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung geplant. Die soll auch aus dem LOB Budget gezahlt werden. Gibt es Kommunen die aktuell schon dieses Modell haben?? Gibt es Ansprechpartner?? Grüße an alle!!

BAT:
Was kriegen die Leute in Teilzeit dann? Eine halbe Brille? ;)

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Liesel15 am 10.11.2025 15:04 ---Hallo zusammen!!
Bei uns ist auch die Einführung einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung geplant. Die soll auch aus dem LOB Budget gezahlt werden. Gibt es Kommunen die aktuell schon dieses Modell haben?? Gibt es Ansprechpartner?? Grüße an alle!!

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Mir ist bislang eine Kommune bekannt, die eine Dienstvereinbarung nach § 18a TVöD/VKA abgeschlossen hat und das nach § 18 Abs. 3 TVöD/VKA zur Verfügung stehende Leistungsentgeltbudget für eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung verwendet. Hier ein Informationsbeispiel eines Anbieters zu diesem Umwandlungsmodell:

https://ofelos.net/18a-tvoed-vka-benefits-im-oeffentlichen-dienst

Ob das Modell „Umwandlung des LOB in eine Zusatzversicherung“ sinnvoll ist, ist aus meiner Sicht fraglich. Beispiel: Personalrat und Dienststelle vereinbaren, dass das gesamte LOB-Budget in eine Zahnzusatzversicherung für alle Beschäftigten fließt. Das können beide Betriebsparteien per Dienstvereinbarung unkompliziert regeln.

Problematisch wird es jedoch u. a. bei folgenden Punkten:

- Beschäftigte mit bereits bestehender Zahnzusatzversicherung: Hier stellt sich die Frage nach Doppelversicherungen sowie häufigen Erstattungshöchstgrenzen (z. B. max. 100 % Gesamterstattung).

- Bindung an den Arbeitgeber: Gruppenversicherungen können meist bei Arbeitgeberwechsel nicht fortgeführt werden. Beschäftigte müssten dann neu abschließen. Mit höherem Eintrittsalter meist deutlich teurer.

- Geringe Individualisierbarkeit: Ein kollektives Versicherungsmodell orientiert sich selten an den tatsächlichen individuellen Bedarfen der Beschäftigten.

Vor diesem Hintergrund halte ich persönlich eine Umwandlung des Leistungsentgeltbudgets in Gruppenversicherungen eher für problematisch.

Schokobon:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 20.11.2025 12:19 ---Vor diesem Hintergrund halte ich persönlich eine Umwandlung des Leistungsentgeltbudgets in Gruppenversicherungen eher für problematisch.

--- End quote ---
Das finde ich noch diplomatisch formuliert. Ich finde es völligen Humbug

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