Autor Thema: Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation  (Read 2833 times)

Knucki

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Hallo,
gibt es inzwischen irgendwo einen Musterwiderspruch für das Jahr 2025? Das Jahr neigt sich ja dem Ende zu und es wird Zeit Widerspruch einzulegen... Oder kann man den Text vom letzten Jahr verwenden?

nero

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #1 am: 05.11.2025 07:46 »
Die Polizeigewerkschaft hat schon einen veröffentlicht.
https://www.dpolg-nrw.de/aktuelles/news/anspruch-auf-amtsangemessene-alimenatation/

polente

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #2 am: 05.11.2025 15:11 »
Würde mit dem Widerspruch noch warten und das erwartete Urteil des BVerfG mit aufgreifen. Ich schätze einige Muster werden sich auch darauf beziehen.
Andererseits scheint die Begründung des Widerspruchs erstmal egal zu sein, die kann im Zweifel nachgereicht werden.
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

AR76

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #3 am: 05.11.2025 16:52 »
Du meinst, auf say Urteil auf dass wir endgültig seit 2023 warten? Na dann....Selbst nach Urteil ändert sich ja die Alimentation nicht sofort. Insofern ist der Widerspruch ja in Ordnung in der aktuellen Form. Also macht Warten gar keinen Sinn.

Erst wenn der Widerspruchsbescheid kommt, verbunden mit hoffentlich einer Nachzahlung, kann man weiter prüfen.

Rheini

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #4 am: 21.11.2025 13:50 »
Habe innerhalb einer Woche die Eingangsbestätigung plus ruhen plus Verzicht auf die Einrede der Verjährung, erhalten (2025).

OnkelConny

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #5 am: 21.11.2025 14:07 »
Hier der Musterwiderspruch des dbb für das Jahr 2025.
« Last Edit: 21.11.2025 14:15 von OnkelConny »

uniprof

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #6 am: 21.11.2025 17:18 »
Hier der Musterwiderspruch des dbb für das Jahr 2025.

Müsste der nicht angepasst werden?Der Bezug zum Urteil von 2020 und zum Grundsicherungsniveau ist ja seit Mittwoch obsolet, oder?

AR76

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #7 am: 21.11.2025 20:52 »
Hier der Musterwiderspruch des dbb für das Jahr 2025.

Müsste der nicht angepasst werden?Der Bezug zum Urteil von 2020 und zum Grundsicherungsniveau ist ja seit Mittwoch obsolet, oder?

Bekommst du schon neue Besoldung? Wenn nicht, gilt das bisher gültige. Urteil ist ja nicht umgesetzt. Insofern kann man weiterhin den alten Widerspruch aufgrund nicht amtsangemessener Alimentation nehmen. Ist ja der Fakt.

LehrerInNRW

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #8 am: 01.12.2025 17:24 »
Ich lege brav jedes Jahr Widerspruch ein! Nun behauptet ein Kollege, dass sei nicht nötig. Ich sage ja! Kann mich jemand aufklären.


Eike1966

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #9 am: 03.12.2025 10:41 »
In Paragraph 3 Absatz 7 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW ist geregelt, dass eine Geltendmachung von Ansprüchen für vergangene und folgende Haushaltsjahre unwirksam ist. Demzufolge ist jedes Jahr ein Weihnachtsgruß in Form des Widerspruchs an den Dienstherrn zu senden.

Schnarchnase81

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #10 am: 03.12.2025 12:05 »
Ich lege brav jedes Jahr Widerspruch ein! Nun behauptet ein Kollege, dass sei nicht nötig. Ich sage ja! Kann mich jemand aufklären.

Da erzählt der Kollege Quatsch! Der Widerspruch ist jährlich einzulegen und NRW hat keinerlei Zusicherungen gemacht, die was anderes suggerieren.
Also Widerspruch einlegen!

AR76

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Antw:Musterwiderspruch Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #11 am: 04.12.2025 20:08 »
Ich lege brav jedes Jahr Widerspruch ein! Nun behauptet ein Kollege, dass sei nicht nötig. Ich sage ja! Kann mich jemand aufklären.

FALSCH - in unserer äh großen Kommune wurde gerade darauf hingewiesen im Intranet, dass es für jeden Jahr geltend gemacht werden muss.