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Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
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Thema: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%? (Read 1815 times)
Hortensie
Jr. Member
Beiträge: 75
Antw:Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?
«
Antwort #60 am:
05.11.2025 13:05 »
Nur zur Ansicht poste ich den Pflegegrad-Rechner des VdK als pdf:
https://www.vdk.de/assets/bundesverband/0_gemeinsam-genutzt/dokumente/pflege-publikationen/VdK-Selbsteinsch%C3%A4tzungsbogen_mit_Pflegegradrechner.pdf
Mit allein nicht zum Arzt kommen und Steh- und Gehprobleme zu haben, kommt man vermutlich kaum über den Plfegegrad 2 hinaus.
Bei so vielen abzuprüfenden Einschränkungen muss man noch in einigen anderen Bereichen Punkte sammeln, sonst wird es kaum ein Pflegegrad 3.
Da hängt dann vieles von der Bewertung des Gutachters ab.
Dh es ist immer subjektiv.
Je nach Gutachter bekommt man mehr oder weniger Punkte.
Im Fernsehen ist dazu schon einiges berichtet worden.
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/pflege-medizinischer-dienst-pflegegrad-gutachten-100.htm
Zitat:
"Pflegebedürftige werden oft in zu niedrige Pflegegrade eingestuft und erhalten dadurch geringere finanzielle Leistungen. Laut Report Mainz mussten allein 2022 nach Widersprüchen fast 55.000 Einstufungen korrigiert werden."
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