Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nach Vertretungsübernahme
Organisator:
--- Zitat von: Levin1703 am 10.11.2025 01:27 ---Können Erlasse oder sonstige interne Regelungen eine Höhergruppierung verhindern, so dass doch erst beispielsweise Fortbildungen abgeschlossen oder eine Einarbeitungszeit (Mentoringphase) vorausgesetzt sind - obwohl die Tätigkeit bereits ausgeführt wird?
--- End quote ---
Nein und nochmal:
Die Eingrupppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Erlasse, sonstige interne Regelungen aber auch Anträge von dir (z.B. auf eine höhere Eingruppierung) haben keinen Einfluss auf die Eingruooierung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 10.11.2025 08:05 ---
--- Zitat von: Levin1703 am 10.11.2025 01:27 ---Können Erlasse oder sonstige interne Regelungen eine Höhergruppierung verhindern, so dass doch erst beispielsweise Fortbildungen abgeschlossen oder eine Einarbeitungszeit (Mentoringphase) vorausgesetzt sind - obwohl die Tätigkeit bereits ausgeführt wird?
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Nein und nochmal:
Die Eingrupppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Erlasse, sonstige interne Regelungen aber auch Anträge von dir (z.B. auf eine höhere Eingruppierung) haben keinen Einfluss auf die Eingruooierung.
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Eben!
Sie können höchstens steuern, wann und in welchem Umfang die AN Tätigkeiten übertragen bekommen, so dass er sich auch auszuüben hat.
Levin1703:
Ich wurde mit meinem Antrag auf Höhergruppierung heute von meinem Personaler kurzer Einsicht abgewiesen, mit dem Verweis auf §13 TV-L: "Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person der/des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein."
Damit wurden die von mir genannten fehlenden Fortbildungen angeführt:
--- Zitat von: Levin1703 am 10.11.2025 01:27 ---Können Erlasse oder sonstige interne Regelungen eine Höhergruppierung verhindern, so dass doch erst beispielsweise Fortbildungen abgeschlossen oder eine Einarbeitungszeit (Mentoringphase) vorausgesetzt sind - obwohl die Tätigkeit bereits ausgeführt wird?
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Eine endgültige Aufklärung welche Voraussetzungen und Tätigkeitsmerkmale für meine Stelle vorliegen, habe ich jedoch wieder nicht erhalten.
Organisator:
--- Zitat von: Levin1703 am 10.11.2025 21:40 ---Ich wurde mit meinem Antrag auf Höhergruppierung heute von meinem Personaler kurzer Einsicht abgewiesen, mit dem Verweis auf §13 TV-L: "Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person der/des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein."
Damit wurden die von mir genannten fehlenden Fortbildungen angeführt:
--- Zitat von: Levin1703 am 10.11.2025 01:27 ---Können Erlasse oder sonstige interne Regelungen eine Höhergruppierung verhindern, so dass doch erst beispielsweise Fortbildungen abgeschlossen oder eine Einarbeitungszeit (Mentoringphase) vorausgesetzt sind - obwohl die Tätigkeit bereits ausgeführt wird?
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Eine endgültige Aufklärung welche Voraussetzungen und Tätigkeitsmerkmale für meine Stelle vorliegen, habe ich jedoch wieder nicht erhalten.
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Dann ist offensichtlich, wer aktuell dir mit Wissen aushelfen kann - das tariflich korrekte Vorgehen wurde hier ausführlich geschildert.
MoinMoin:
Wenn die Anforderungen in der Person nicht erfüllt sind, dann ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Steht so im TV.
Ob und welche Anforderungen für deine Tätigekeiten es sind hängt davon ab wo in der EGO deine Tätigkeiten angesiedelt sind.
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