Ich denke das es sich hierbei um eine einfache Datenbankabfrage als "Sicherheitsüberprüfung" handelt.
Denn bei der Sicherheitsüberprüfung nach SÜG oder den landesspezifischen Gesetzen werden selbst bereits bei einer Ü1 Daten abgefragt, welche von einem Bewerber in keinerlei Bewerbungsunterlagen abgefragt werden (finanzielle Verhältnisse, Reisen in Staaten mit Gefährdungspotential, Kontakt zu Organisationen die eine negative Einstellung zur FDGO haben ...)
Zudem liegen die Bearbeitungszeiten beim Verfassungsschutz bei mehreren Monaten. Dies würde jedes Bewerbungsverfahren sprengen.