Guten Morgen,
meine Fragen zum geschilderten Sachverhalt. A9 (BA) mit oder ohne Zulage? Handelt es sich um eine technische Laufbahn?
Wenn die Qualifizierung erfolgreich absolviert wurde und die Aufstiegsprüfung bestanden wurde, besitzt man zunächst "nur" die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt. Der Dienstherr muss nicht befördern, aber alles andere macht nur wenig Sinn. Ich kenne Fälle, da mussten Aufstiegsbeamte nach abgeschlossener Qualifizierung noch warten, bis sie befördert wurden.
Am Beförderungsverlauf hat sich mit dem neuen Laufbahnrecht nichts geändert. Man wird in der allgemeinen inneren Verwaltung zum Inspektor ernannt, auch wenn man auf einer A10 Planstelle sitzt. Frühestmögliche Beförderung zum Oberinspektor wäre dann nach dem Trauerjahr nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 LBG nach einem Jahr. Eventuell muss aber auch noch ein Beurteilungsverfahren abgewartet werden.