Autor Thema: [Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder  (Read 5068 times)

Altoran

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Hallo zusammen,

erinnere ich mich falsch oder gab es mal zum Thema Besoldungsrunden / Besoldungsvergleich eine Übersichtstabelle über die Besoldunsganpassungen der Länder der zurückliegende Jahre im Vergleich?
Falls es diese Tabelle jemals gegeben hat, finde ich sie nicht mehr und wäre über Hinweise zum Verbleib dankbar.

Viele Grüße

ThSchm

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Admin

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wir hatten zur Besoldungsrunde der Landesbeamten 2021 eine Übersicht der letzten 10 Jahre erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
siehe unter 23.01.2022

oder hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html

Altoran

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Vielen lieben Dank. Stimmt genau, diese Übersichten meinte ich. Es wäre natürlich perfekt, wenn https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html in dieser kompakten Form weitergeführt werden könnte bis 2025...und darüberhinaus.

Ich habe noch eine Frage zum Besoldungsvergleich: Wie erfolgt die Ermittlung der gemittelten Bezüge unter Berücksichtigung der kinderbezogenen Familienzuschläge (2 Kinder, 3 Kinder...)? Welche Bezugsdauer dieser Zuschläge wird angenommen?

Admin

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diese Tabelle war eine ganz üble Frickelei ;-) Da ist nichts automatisiert erzeugbar. Mal schauen ob dafür Zeit bleibt. Und kleines Problem mit der Darstellung: Die Tabelle wird dann zu breit.

Admin

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Ich habe noch eine Frage zum Besoldungsvergleich: Wie erfolgt die Ermittlung der gemittelten Bezüge unter Berücksichtigung der kinderbezogenen Familienzuschläge (2 Kinder, 3 Kinder...)? Welche Bezugsdauer dieser Zuschläge wird angenommen?

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/

So viel ich weiß wird bei den Familienzuschlägen so gerechnet als ob sie immer da sind. Ziel ist ja kein Lebenseinkommensvergleich (dann müßten auch Beförderungen berücksichtigt werden), sondern vergleichbare Jahreswerte der verschiedenen Dienstherren zu bekommen einschließlich Jahressonderzahlungen wenn vorhanden.

Admin

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Vielen lieben Dank. Stimmt genau, diese Übersichten meinte ich. Es wäre natürlich perfekt, wenn https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html in dieser kompakten Form weitergeführt werden könnte bis 2025...und darüberhinaus.

Hier nun die aktualisierte Version mit der Bitte um kritische Betrachtung und ggf. Rückmeldung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/uebernahme.html

SwenTanortsch

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Ich finde die Tabelle sehr interessant und zugleich weiterführend, Admin. Eventuell hätte ich eine Anregung, weiß aber nicht, ob sie umsetzbar wäre.

Denn ein Vergleich auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse wäre noch präziser, wenn er nicht nur vergleichen würde, ob eine Regelung wirkungsgleich, sondern auch ob sie zeitgleich vollzogen worden ist. Gerade dieser Vergleich hat grundlegende Bedeutung für das, was der Beamte am Ende als Besoldung erhält, was ich an einem Beispiel verdeutliche, indem ich einen idealtypischen - und damit lebensfernen, aber systematische Aussagen zulassenden - Fall konstruiere:

Verglichen werden sollen zwei Beamte, die in den Rechtskreisen A und B im Jahr x ein identisches Grundgehalt von 100 € erhalten haben (da wir bis 2003/06 eine bundeseinheitlich geregelte Besoldung hatten, war das bis dahin hinsichtlich derselben Besoldungsgruppen der Regelfall).

In beiden Rechtskreisen wird das Tarifergebnis von jeweils einer Steigerung um 1,2 % über elf Jahre wirkungs-, aber nicht zeitgleich übertragen. Im Rechtskreis A erfolgt die Übertragung über zehn Jahre regelmäßig zum 1. Januar, im Rechtskreis B regelmäßig zum 1. Dezember. Im elften Jahr erfolgt die Übertragung in beiden Rechtskreisen zum 1. Januar. Was sind nun die Folgen?

1. Dem Beamten im Rechtskreis A wird in den ersten zehn Jahren folgendes Besoldungsniveau gewährt:

100,00 €
101,20 €
102,41 €
103,64 €
104,89 €
106,15 €
107,42 €
108,71 €
110,01 €
111,33 €
112,67 €

2. Er sieht sich also am 31.12. des letzten Jahres um 12,67 € oder 12,67 % höher besoldet. Ihm ist in jener Zeit eine Besoldung von insgesamt 1.068,43 € gewährt worden. Zum 1. Januar des Folgejahrs wird ihm eine Grundbesoldung von 114,02 € gewährt.

3.  Dem Beamten im Rechtskreis B wird in den ersten zehn Jahren folgendes Besoldungsniveau gewährt:

100,00 €
100,10 €
100,20 €
100,30 €
100,40 €
100,50 €
100,60 €
100,70 €
100,80 €
100,90 €
101,00 €

4. Er sieht sich also am 31.12. des zehnten Jahres um einen € oder ein % höher besoldet. Ihm ist in jener Zeit eine Besoldung von insgesamt 1.005,50 € gewährt worden. Zum 1. Januar des Folgejahrs wird ihm ebenfalls eine Grundbesoldung von 114,02 € gewährt, da die ihm am 31.12. des zehnten Jahres gewährte Besoldung ebenfalls 112,67 € betragen hat.

5. Ab dem elften Jahr werden beide Beamten also wieder identisch besoldet.

6. In den zehn Jahren zuvor ist allerdings der Beamte im Rechtskreis A so besoldet worden, dass er bis zum Ende der zehn Jahre über ein Gehalt von insgesamt 1.068,43 € verfügen konnte, während der Beamte im Rechtskreis B im selben Zeitraum nur über ein Gehalt von insgesamt 1.005,50 € verfügte. Der erste Beamte ist gegenüber dem zweiten um 6,26 % besser gestellt worden. Sein Gehalt war im Verlauf der zehn Jahre Jahr für Jahr um 0,626 % höher.

Diese Prozesse bildet die Tabelle allerdings nicht ab, was anders wäre, wenn man jeweils auch den Faktor Zeit mit einbeziehen und also betrachten würde, wie sich die prozentuale Anhebung auswirkte, wenn mit jedem Monat, die sie im Verlauf eines Jahr später angehoben worden ist, der Faktor 1/12 abgezogen werden würde. Ich vermute, dass wir dann von der Farbgebung eine deutlich unterschiedlichere Entwicklung vorfinden würden, wodurch der Vergleich der tatsächlichen Verhältnisse noch einmal signifikant klarer werden würde.

Ob es euch - nicht zuletzt zeitlich - möglich ist, so differenziert vorzugehen, kann ich nicht abschätzen. Spannend wäre ein solcher Vergleich aber, denke ich, allemal.

MoinMoin

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Wieso bekommt der Beamte im Rechtskreis B im Dezember nur eine Erhöhung von 0,1%, er bekommt doch ab Dezember ebenfalls die 1,2% mehr. Das heißt im Dezember erhalten beide den gleichen Lohn. Rechtskreis A jedoch über das Ganze Jahr, B eben verspätet.
Im 11. Jahr wären dann beide wieder mit der gleichen Grundbesoldung versehen, A hätte  ~126€ in den 10 Jahren mehr erhalten, wenn wir von 100€ monatlich Grundbesoldung ausgehen.

bzw. um deine Tabelle zu betrachten bei b ist der Verlauf:
100
100,1
101,3012
...
110,1230364

und im 11.Jahr wo beide wieder ab Januar die Erhöhung bekommen, haben beiden wieder das identische Jahresgehalt 112,6691778
(da B im Dezember und darauf basierend im Januar eine Erhöhung bekommen hat)


« Last Edit: 17.11.2025 10:10 von MoinMoin »

SwenTanortsch

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Absolut richtig, MoinMoin, man soll nicht zwei Sachen gleichzeitig machen.

Der Tabellenwert unter Nr. 3 müsste folglich lauten und dann wie folgt weitergehen:

100,00
100,10
101,30
102,51
103,74
104,99
106,26
107,52
108,82
110,12
111,44

Im Ergebnis bekommt der Beamte im Rechtskreis A jedes Jahr eine im Schnitt um rund 1,1 % höher liegende Besoldung als der im Rechtskreis B.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder
« Antwort #10 am: 17.11.2025 13:23 »
Denn wenn beide ab dem 11. Jahr haben beide am 1.1. die Erhöhung für das Jahr bekommen, dann haben beide wieder die gleiche Besoldung.

Es ist nur ein Verschieben, am Ende keine dauerhafte Ändern der Höhe.
Und B hätte über die 10 Jahre insgesamt rund 1% weniger Besoldung erhalten.
Die dann wieder im Gleichklang läuft.

AVP

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Antw:[Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder
« Antwort #11 am: 17.11.2025 20:08 »
Vielen lieben Dank. Stimmt genau, diese Übersichten meinte ich. Es wäre natürlich perfekt, wenn https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html in dieser kompakten Form weitergeführt werden könnte bis 2025...und darüberhinaus.

Hier nun die aktualisierte Version mit der Bitte um kritische Betrachtung und ggf. Rückmeldung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/uebernahme.html

Eine Kumulation über den gesamten Zeitraum wäre noch schön.

Nicht sicher wie darstellbar, aber Niedersachsen hat in den letzten Jahren zB auch eine Sonderzahlung wieder eingeführt, was ja auch eine Art Erhöhung ist. Diese beträgt 1.300 € bis mD und danach 500 €. Ist natürlich schwierig in der Tabelle darzustellen.

Mich überrascht durchaus, dass zB Niedersachsen bei der prozentualen Erhöhung ganz gut abschneidet, im Besoldungsvergleich aber sehr weit hinten ist

Admin

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Antw:[Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder
« Antwort #12 am: 18.11.2025 17:31 »
Ich finde die Tabelle sehr interessant und zugleich weiterführend, Admin. Eventuell hätte ich eine Anregung, weiß aber nicht, ob sie umsetzbar wäre.
[...]

Was du hier beschrieben hast ist tatsächlich eine Fragestellung, die wir auch schon diskutiert haben. Ergebnis unserer Überlegungen war:
Die unterschiedlichen Lohneffekte durch verschiedene Umsetzungszeitpunkte der Besoldungserhöhungen haben letztendlich den Charkter von (positiven oder negativen) Einmalzahlungen. Auch Einmalzahlungen stellen wir in unseren Vergleichen nicht dar, sondern bewusst nur tabellenwirksame Besoldungsbestandteile,  die dann selbst wieder Basis von weiteren Erhöhungen sind.
Gewerkschaften vermischen dies mitunter und es gab schon Fälle in denen sie eine Einmalzahlung als prozentualen Erhöhungserfolg ihrer Verhandlungen ausgegeben haben.
Das war dann auch der Zeitpunkt als wir beschlossen haben, das strikt zu trennen. Für den Beamten sind Einmalzahlungen "nett", aber wirklich entscheidend sind tabellenwirksame Erhöhungen.

Wir erwähnen zwar stets den Zeitpunkt von Besoldungserhöhungen und Höhe und Zeitpunkt von Einmalzahlungen, berücksichtigen diese aber in den Vergleichen nicht. Ich denke, den Zeitpunkt in diese Übersicht aufzunehmen, würde sie unnötig verzerren.
Dafür eine gesonderte Berechnung zu erstellen wäre mit unserem derzeitigen Softwarestand (aus dem Jahr 2002 bzw. 2008) zu aufwendig. In den nächsten Jahren werde ich das komplette System neu programmieren, dann ist das vielleicht einfacher möglich.

auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/uebernahme.html
kann man recht gut erkennen, welche Länder chronische "Verzögerer" sind (z.B. Berlin) und welche nicht (bisher Bayern).

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder
« Antwort #13 am: 18.11.2025 23:15 »
Ich finde die Tabelle sehr interessant und zugleich weiterführend, Admin. Eventuell hätte ich eine Anregung, weiß aber nicht, ob sie umsetzbar wäre.
[...]

Was du hier beschrieben hast ist tatsächlich eine Fragestellung, die wir auch schon diskutiert haben. Ergebnis unserer Überlegungen war:
Die unterschiedlichen Lohneffekte durch verschiedene Umsetzungszeitpunkte der Besoldungserhöhungen haben letztendlich den Charkter von (positiven oder negativen) Einmalzahlungen. Auch Einmalzahlungen stellen wir in unseren Vergleichen nicht dar, sondern bewusst nur tabellenwirksame Besoldungsbestandteile,  die dann selbst wieder Basis von weiteren Erhöhungen sind.
Gewerkschaften vermischen dies mitunter und es gab schon Fälle in denen sie eine Einmalzahlung als prozentualen Erhöhungserfolg ihrer Verhandlungen ausgegeben haben.
Das war dann auch der Zeitpunkt als wir beschlossen haben, das strikt zu trennen. Für den Beamten sind Einmalzahlungen "nett", aber wirklich entscheidend sind tabellenwirksame Erhöhungen.

Wir erwähnen zwar stets den Zeitpunkt von Besoldungserhöhungen und Höhe und Zeitpunkt von Einmalzahlungen, berücksichtigen diese aber in den Vergleichen nicht. Ich denke, den Zeitpunkt in diese Übersicht aufzunehmen, würde sie unnötig verzerren.
Dafür eine gesonderte Berechnung zu erstellen wäre mit unserem derzeitigen Softwarestand (aus dem Jahr 2002 bzw. 2008) zu aufwendig. In den nächsten Jahren werde ich das komplette System neu programmieren, dann ist das vielleicht einfacher möglich.

auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/uebernahme.html
kann man recht gut erkennen, welche Länder chronische "Verzögerer" sind (z.B. Berlin) und welche nicht (bisher Bayern).

Das kann ich gut nachvollziehen, Admin - allerdings haben die unterjährigen Besoldungsanpassungen eine erhebliche Auswirkung auf die tatsächlichen Verhältnisse. Dazu wird in zwei Wochen ein Beitrag in der ZBR erscheinen, der eine Methode zur sachgerechten "Spitzausrechnung" präsentiert. Denn die von mir gestern um 11:43 gepostete Bemessung ist zwar auf dem ersten Blick schlüssig, bildet aber eben nicht die tatsächlichen Verhältnisse ab, da der "unterjährige" Beamte des Beispiels ja einen Großteil der tatsächlichen Beträge, die sich in der Bemessung zum 1. Januar verbergen, gar nicht erhält. Wenn man also sachgerecht vorgehen wollte, dann würde der Beamte vom Kuchen tatsächlich doch nur einen Bruchteil erhalten.

Wer das durchspielen will, mache mal das Folgende:

1. Wir gehen davon aus, dass zwei Beamte zum Zeitpunkt x jeweils über eine Besoldung von 3.000,- € verfügen. In den nächsten zehn Jahren wird die Besoldung jährlich um 3 % angehoben. Wie im ursprünglich von mir dargelegen Beispiel passt der eine Dienstherr A die Besoldung regelmäßig zum 1. Januar um 3 % an, der Dienstherr B sie regelmäßig zum 1. Dezember um 3 %.

Wenn man nun ausrechnet, wie viel mehr der Beamte A über die Jahre - also Jahr für Jahr - tatsächlich mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung hat, erahnt man, wie stark unterjährige Besoldungsanpassungen tatsächlich wirken.

Der Berechnungsweg für den Beamten A ist einfach. Im ersten Jahr wird seine Besoldung zum 1. Januar von 3.000,- € auf 3.090,- € angehoben. Er verfügt also im ersten Jahr über eine Besoldung von 37.080,- €. Der Beamte B erhält hingegen im ersten Jahr elf Monate lang 3.000,- € und im zwölften 3.090, sodass er am Ende des Jahres 36.090,- € erhalten haben wird, also 990,- € weniger.

Im zweiten Jahre erhält nun der Beamte A zwölf Monate lang 3.182,70 €, also 38.338,16 €, während der Beamte B elf Monate lang 3.090,- € erhält, um im zwölften Monat ebenfalls 3.182,70 € zu erhalten. Seine Jahresbesoldung beläuft sich auf 37.172,70 € und ist also um 1.019,70 € geringer.

Das kann man nun über die zehn Jahre vollziehen und kommt dann - wenig verwunderlich - zu dem Ergebnis, dass die Besoldung des Beamten A tatsächlich Jahr für Jahr um 3,0 % angehoben wird, während die Besoldung des Beamten B Jahr für Jahr tatsächlich nur um jeweils (rund) 0,25 % angehoben wird. Entsprechend haben unterjährige Besoldungsanpassungen einen erheblichen Einfluss auf das, was der Beamte am Ende tatsächlich in der Tasche hat.

Entsprechend sind unterjährige Besoldungsanpassung wiederkehrend - je nachdem, wie weit sie im Jahr nach hinten rücken - von einem ganz anderem Kaliber als (seit 2003/04) vielfach erheblich abgesenkte jährliche Sonderzahlungen.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Übersichtstabelle Besoldungsanpassung d. Länder
« Antwort #14 am: 19.11.2025 07:17 »
Das kann man nun über die zehn Jahre vollziehen und kommt dann - wenig verwunderlich - zu dem Ergebnis, dass die Besoldung des Beamten A tatsächlich Jahr für Jahr um 3,0 % angehoben wird, während die Besoldung des Beamten B Jahr für Jahr tatsächlich nur um jeweils (rund) 0,25 % angehoben wird.

@Swen, auch aus meiner Sicht muss man hier, wie bereits von @Admin angemerkt, ganz klar zwischen einmaligen und dauerhaften Effekten unterscheiden:

1.) Dein Beispiel ist natürlich sehr ärgerlich für den Beamten B, hinterlässt jedoch keinerlei "dauerhaften Schaden".
- Es stimmt, dass A unterjährig kumuliert 3% mehr bekommt, während es bei B nur 1/12 davon ist, also 0,25%.
- ABER: Am Ende des Jahres bekommen beide wieder exakt das Gleiche!
- Somit haben die unterschiedlichen Erhöhungszeitpunkte absolut keinen Einfluss auf alle folgenden Jahre.
- Und natürlich: Wenn die Dienstherren A und B mehrfach wie beschrieben handeln, erleidet B jedes Mal einen Verlust gegenüber A. ABER: Dieser Verlust ist trotzdem immer nur einmalig!

2.) Völlig anders sieht es hingegen bei dauerhaften Effekten aus:
- Bei uns im Bund wurden die Erhöhungen bekanntermaßen viele Male um jeweils 0,2% abgesenkt. Jede einzelne dieser Absenkungen wirkt bis in alle Ewigkeit, so dass der kumulierte Effekt immens ist.
- Gleiches gilt beispielsweise für unterschiedliche prozentuale Erhöhungen aufgrund UNSÄGLICHER Sockelbeträge.
- Oder auch für die von dir erwähnten "erheblich abgesenkten jährlichen Sonderzahlungen".

Somit bin ich voll bei @Admin: Wirklich relevant und "spielentscheidend" sind ausschließlich die prozentualen Erhöhungen (aufgrund ihres "Ewigkeit-Effekts"). Alles andere, wie Einmalzahlungen oder unterschiedliche Erhöhungszeitpunkte, sind zwar kurzfristig erfreulich oder ärgerlich, aber langfristig absolut unerheblich.

Oder noch etwas plastischer: Die (willkürlich herausgegriffene) A11-Endbesoldung liegt im Bund im Dezember 2025 bei 5.458,71 Euro. Im März 2003 lag sie hingegen bei 3.051,41 Euro. Die entsprechende Erhöhung um 78,9% basiert AUSSCHLIESSLICH auf den kumulierten prozentualen Erhöhungen, die es zwischen diesen beiden Zeitpunkten gab, völlig unabhängig davon, wann genau sie jeweils stattfanden..