bin seit 22.09.2025 Beamter Auf Probe in A6 Stufe 2 in der Buchhaltung in Bayern ernannt worden.
Schön.
Ich habe vor meiner Vorbereitungsdienst 5 Jahre und 5 Monate im öffentlichen Dienst in Bayern als Verwaltungsangestellter in der Verwaltung gearbeitet.
Fraglich, ob jene 5 Jahre als "Grundvoraussetzung" für die Beamtenernennung dienen müssen, denn dann werden sie in Abzug gebracht. So wie es unten herauslese, hast du aber eine Anwärterzeit hinter Dir. Daher müsste meine fragliche Vermutung hinfällig sein. Da du aber das nicht erwähnt hast, obwohl es hier wichtig ist, bleibt es fraglich.
(Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikaton 09/13 - 06/16)
(Sachbearbeitung im öffentlichen Dienst in Bayern 07/16 - 08/16) 2 Monate
(Kassierer im öffentlichen Dienst in Bayern 11/16 - 05/18 als geringfügiger Job)
(Verwaltungsangestellter im öffentlichen Dienst in Bayern 06/18 - 08/23) 5 Jahre und 3 Monate
Praktikas, Zivizeiten, Ausbildungen etc. werden bei uns nicht anerkannt. Kann mir nicht vorstellen, dass das im konservativen Bayern durchgeht.
Mein Vorgesetzter hat der gesamte Zeitraum als förderlich anerkannt und ist der Meinung, es sollte auch die Zeiten der Ausbildung (nicht die Anwärterzeiten) angerechnet werden sollte, bei der Zeiten des geringfügigen Jobs bin ich mir nicht sicher, da es sich nicht um eine Hauptberuflichen Tätigkeit handelt.
Der Vorgesetzter hat da gar nichts anerkannt oder hast das schriftlich? Eben! Was er der Meinung ist und was im Gesetz - hier Art. 31 BayBesG - steht, sind meist zwei paar Stiefel. Zudem sind teilzeitartige Beschäftigungszeiten ebenfalls im Rahmen des Ermessens zu streichen.
Der Antrag auf Anrechnung der Beschäftigungszeit in das Beamtenverhältnis habe ich bereits im Juni 2025 bei unserer Personalabteilung eingereicht, leider habe ich bis heute noch keine Rückmeldung erhalten.
Was auch keinen Sinn macht, da du zu dem Zeitpunkt "augenscheinlich" noch nicht beschäftigt warst. Oder warst du da in der Anwärterzeit? Aber auch da macht es keinen Sinn, da du deinen Dienst "zur Probe" noch nicht formal angetreten hast. Überdies hast du wahrscheinlich keine Bestätigung bei der Abgabe der Unterlagen.
was meint ihr, welche Stufe werde ich nach der Anerkennung meiner Vordienstzeiten erhalten?
Ohne deine Akte ist das alles hier "Glaskugelgeschaue". Zudem schreibst du oben von 5 Jahren und 5 Monaten und weiter von 5 Jahren und 3 Monaten. (Ja, ich weiß, du rechnest die 2 Monate dazu). Trotzdem ist auch hier fraglich, ob nicht längere Abwesenheitszeiten dies schmälern könnten. Dafür kenne ich die Gesetzeslage in Bayern nicht genau. Jedenfalls kannst du dir deine Frage hier anhand der bekannten Besoldungstabelle selbst beantworten. Das haste jedenfalls in der Ausbildung gehabt - jede Wette.
und wie wirkt sich das auf die Verkürzung der Probezeit sowie die 1. Beförderung aus?
Deine Stufe ist das eine, deine Besoldungsgruppe was Anderes. Sorry, aber das solltest als Beamtin schon zu unterscheiden wissen.