Autor Thema: Bisex oder Unisex Tarif  (Read 723 times)

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 270
Bisex oder Unisex Tarif
« am: 06.11.2025 13:35 »
Kann mir jemand den Vorteil nennen, warum ich vom Bisex in den Unisex Tarif wechseln sollte ?

Sollte es das schon gegeben haben, wäre ich für einen kurzen link dankbar!


AR76

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #1 am: 06.11.2025 14:17 »
Die Bisex Tarife sind überproportional gestiegen dieses und nächstes Jahr. Unisex nicht. Und es sieht aus, als wenn es so bleibt. Daher habe ich gewechselt und auch wenn es kaum einer liest ohne Probleme. Trotz Knie, Rücken, Psyche.

egonkrenz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #2 am: 06.11.2025 15:20 »
meine bisherigen infos sind:

- Wechsel nur mit Gesundheitsfragen möglich (Auskunft Debeka Mitarbeiter)
- im Unisex gibt es keinen Basistarif mehr, sondern nur noch einen "Nottarif"
- Wechsel ist nur 1x möglich also kein hin und her
- im Unisex bessere Leistungen (habe da ein Infoblatt vom Debekamenschen bekommen), im Bisex wird vieles eigentlich nur aus Kulanz bezahlt (Auskunft Debekamensch)
- für mich wäre der unisex etwas teurer aber eben auch mehr Leistungen.

mein Fazit: Ich bin unentschlossen aber einem Wechsel von BI zu Uni nicht abgeneigt


Roderick85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 514
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #4 am: 06.11.2025 16:45 »
meine bisherigen infos sind:

1. Wechsel nur mit Gesundheitsfragen möglich (Auskunft Debeka Mitarbeiter)
2. im Unisex gibt es keinen Basistarif mehr, sondern nur noch einen "Nottarif"
3. Wechsel ist nur 1x möglich also kein hin und her
4. im Unisex bessere Leistungen (habe da ein Infoblatt vom Debekamenschen bekommen), im Bisex wird vieles eigentlich nur aus Kulanz bezahlt (Auskunft Debekamensch)
5. für mich wäre der unisex etwas teurer aber eben auch mehr Leistungen.

6. mein Fazit: Ich bin unentschlossen aber einem Wechsel von BI zu Uni nicht abgeneigt

Nummerierung von mir erstellt und die nachfolgenden Aussagen sind natürlich jetzt auch nur als Laie:

1. Ein Wechsel von der Bisex-Welt in die Unisex Welt ist immer möglich. Dass Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen ist unstreitig und beziehen sich dann aber auch nur ausschließlich auf die Mehrleistungen im Vergleich zum bisherigen Tarif. Für die bisherigen gleichartigen/wertigen Leistungen dürfen diese nicht angewandt werden.

2. Den "Notlagentarif" gibt es in beiden Tarifwelten.

Der Standardtarif (Bisex-Welt) oder der Basistarif (Unisex-Welt) sind keine Nottarife. Der Begriff Nottarif ist hier falsch, es handelt sich bei beiden Varianten um Sozialtarife. Beim Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen "selbst" erstellten Sozialtarif und beim Basistarif um einen gesetzlich geregelten brancheneinheitlichen Sozialtarif. Deren Leistungen sind entweder bei Standardtarif an die gesetzlichen Leistungen "angelehnt" und beim Basistarif "vergleichbar" mit den gesetzlichen Leistungen. Der Standardtarif hat derzeit die "besseren Sätze", der Basistarif hingehen hat dafür "mehr" Leistungen als der Standardtarif (im Umfang des SGB V).

Also ja, insbesondere in der Unisexwelt *gibt* es den Basistarif.

Der (gesetzlich normierte) Notlagentarif ist etwas anderes, das ist ein Tarif für Krankenversicherte welche Ihre Beitrage nicht mehr zahlen wollen/können. Hierhin kann man nicht "hinwechseln", man wird in der Regel ab der zweiten Mahnung dorthin geschoben. Hier werden im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht dann nur "akute (Notfall-)Leistungen" erstattet und die Altersrückstellungen werden dafür aufgezehrt. Die Beitragspflicht (zum Normaltarif) besteht aber weiterhin fort, die Rückstände werden also "immer größer" und es ist keineswegs so, dass die Beitragsschulden dann dadurch weg wären. Wenn man es also sich "wieder leisten kann" in den Normaltarif zu wechseln, muss man diese Beitragsschulden natürlich auch dann abbezahlen ggf. auch in Raten.

3. Das ist Richtig, einmal von der Bisex- in die Unisex-Welt gewechselt ist keine Rückkehr mehr möglich.

4. Im Leistungsmäßigen Vergleich ist die Unisex-Welt natürlich "weiter vorne" als die Bisex-Welt. Das liegt auch schlichtweg dran, dass die Tarifwerke hier neuerer sind und zur Konkurrenz zu den gesetzlichen Krankenkassen oder anderer Krankenversicherer angepasst wurden/werden.

5. Ja ein "mehr an Leistungen" bedingt auch zwangsweise, dass ein Tarif kalkulatorisch mehr kostet.

6. Man kann sich immer unverbindlich ein Angebot für einen Tarifwechsel nach §204 VVG vorlegen lassen, bei denen die Krankenversicherer sich verpflichtet haben alle Leistungsunterschiede anschaulich und verständlich darzustellen. Man muss dieses Angebot nicht unterschreiben, aber man kann da dann gut sehen welche Leistungen man erhält bzw. auch nicht (z.B. bei einem Ausschluss) oder nur mit Risikozuschlag (für die Mehrleistungen) und kann auch den erwartbaren Beitrag sehen.

Nur als reines Beispiel um die Systematik zu verstehen, in der Bisex-Welt wäre jetzt hier bei der Debeka als Beispielversicherer im Tarif P höchstens 20 Besuche beim Psychotherapeuten möglich, im Tarif B der Unisex-Welt dann 52 Besuche. Diese Differenz aus 32 Besuchen sind die besagten Mehrleistungen auf die die die Gesundheitsfragen beziehen. Hat man also z.B. in den vergangenen 10 Jahren *keine* Psychotherapeutische Behandlungen vorgenommen, so werden auf diese Mehrleistungen in der Regel kein Risikozuschlag oder Ausschluss angeboten. Falls man also aber jedoch entsprechende Vorbelastungen hat und den Risikozuschlag nicht tragen mag, kann man also die "32 Besuche" als Mehrleistungen ablehnen und sollte wie bisher bei "20 Besuchen" bleiben.

Oder etwa Hilfsmittel werden dort in der Bisex-Welt nur als "geschlossener Katalog" mit einer abschließenden Aufzählung geführt in der Unisex-Welt ist es ein offener Katalog, soweit die Bedingungen (was ein Hilfsmittel) dort erfüllt sind. Dafür sind aber Hörgeräte im Tarif B (Unisex) auf 1.500 € gedeckelt im alten Tarif P (Bisex) ohne Deckelung.

Im Tarif P (Bisex) wiederum sind Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie wohl auf 100,00 € pro Jahr gedeckelt, außer man hat den Zusatz-Tarif Z mit dazu gebucht. Zahnreinigung ist nicht drin. Im Tarif B (Unisex) wiederum ist keine Deckelung drin, außer dass ab 10.000 € ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden muss und Zahnreinigung ist mit drin.

Es ist aber auch umgekehrt so, dass beispielsweise im Tarif P (Bisex) das Zweibettzimmer schon im Grundtarif mit drin ist, beim Tarif B (Unisex) nicht, da muss man schauen, dass man den Baustein-Tarif "WL" mitnimmt.

Und so weiter so fort, immer die Details anschauen. Das hier sind nur Beispiele und auch ohne jetzt Gewähr/Aussagekraft auf Richtigkeit. Bitte nehmt die Zeit, macht euch keinen Druck und lest alle Tarifdetails vergleichend durch. Das hat zusätzlich den Vorteil, dass man selbst auch besser darüber informiert ist - was der eigene Tarif leistet oder eben auch nicht.
« Last Edit: 06.11.2025 16:55 von Saxum »

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 268
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #5 am: 06.11.2025 17:17 »
Hey zusammen,

wie ist das dann beim Wechsel mit Risikozuschlägen/Ausschlüssen? Bei der PKV wurde mir gesagt, man könne den Antrag ja dann immer noch zurückziehen. Ich möchte vermeiden, dass dann der momentane Vertrag quasi gekündigt ist und ich im neuen Vertrag schlechter dastehe.
Die genaue Höhe der Zuschläge könne eh erst konkret nach Prüfung des Antrags genannt werden.

VG

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 514
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #6 am: 06.11.2025 18:23 »
Der bisherige Vertrag kann ohnehin nicht gekündigt werden solange keine entsprechende Kranken-Absicherung vorliegt. Gesundheitsprüfung und Angebote kann man immer machen. Den neuen Vertrag (oder die Gesundheitsprüfung) muss man halt nicht unterzeichnen.

BeamtervomDienst

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #7 am: 07.11.2025 10:09 »
Was für ein Tarifdschungel. :-\

Ich bin ebenfalls schon auf den angeblich sinnvollen Wechsel durch meinen Berater angesprochen werden und informiere mich daher.

Einiges was im oben verlinkten Makler-Beitrag und auch an den hiesigen Beiträgen aufgeführt wird, trifft -zumindest auf mich- NICHT zu. Nur ein Beispiel: professionelle Zahnreinigung. Ich habe die KV im Bisex mit Tarifen P/Z/BE1/PVB und da werden seit jeher immer 2 professionelle Zahnreinigungen anstandslos beglichen.

Und wenn ich mir jetzt anlese, dass Mehrleistungen logischerweise mehr kosten, aber auch Gesundheitsfragen  und -prüfungen ergeben, die dann weitere Zusatzkosten oder Risikozuschläge (Achtung: diese sind sicherlich einen Alterungsfaktor unterzogen und werden somit evtl. überproportional mit den Jahren teurer), dann ist es eben ein individuelles Rechenbeispiel und Abwägungssache. Zu glauben, dass die Unisex-Tarif wesentlich konstanter in der Kostenentwicklung verlaufen werden, bezweifle ich mal ganz stark.

egonkrenz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #8 am: 07.11.2025 10:24 »
Was für ein Tarifdschungel. :-\

Ich bin ebenfalls schon auf den angeblich sinnvollen Wechsel durch meinen Berater angesprochen werden und informiere mich daher.

Einiges was im oben verlinkten Makler-Beitrag und auch an den hiesigen Beiträgen aufgeführt wird, trifft -zumindest auf mich- NICHT zu. Nur ein Beispiel: professionelle Zahnreinigung. Ich habe die KV im Bisex mit Tarifen P/Z/BE1/PVB und da werden seit jeher immer 2 professionelle Zahnreinigungen anstandslos beglichen.

Und wenn ich mir jetzt anlese, dass Mehrleistungen logischerweise mehr kosten, aber auch Gesundheitsfragen  und -prüfungen ergeben, die dann weitere Zusatzkosten oder Risikozuschläge (Achtung: diese sind sicherlich einen Alterungsfaktor unterzogen und werden somit evtl. überproportional mit den Jahren teurer), dann ist es eben ein individuelles Rechenbeispiel und Abwägungssache. Zu glauben, dass die Unisex-Tarif wesentlich konstanter in der Kostenentwicklung verlaufen werden, bezweifle ich mal ganz stark.


ich sehe das genauso wie du. bisher wurde bei mir alles (auch zahnreinigung sowie alle heil oder hilfsmittel) bezahlt. da ich mich aktuell nicht entscheiden kann bzw. ich noch unsicher bin hinsichtlich eines wechsels von bisex zu unisex, bleibe ich erstmal im bisex. spätestens wenn ich in die pension eintrete, kann ich nämlich auch ohne gesundheitsfragen wechseln. dann würde ich mir auch überlegen, ob ich wahlleistungen (chefarzt, 1 zimmer im KH) ohne gesundheitsprüfung dazunehme

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 270
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #9 am: 07.11.2025 11:21 »
Vielen Dank für alle Antworten. Sehr informativ !
Es belegt, dass man sich vor einem Wechsel sehr gut informieren muß.
Es hat auch den Anschein, dass die unterschiedlichen Versicherungsunternehmen unterschiedlichen Leistungen in beiden Tarifen bieten.

Ich bin bei der HUK versichert, übrigens bisher sehr zufrieden, und ein Wechsel vom Bisex Tarif in den Unisextarif würde bei mir sogar beitragsmäßig,  entgegen den Festellungen hier, günster ausfallen.

Ich denke bis ich glasklare Erkennisse habe, bleibe ich im Bisextarif.


Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 514
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #10 am: 07.11.2025 14:37 »
Im Bisex-Zusatztarif "Z" ist nach erneutem überschauen offenkundig die Zahnreinigung auch doch mit drin nur eben nicht im Grundtarif und zwar unter dem Punkt "Zahnärztliche prophylaktische Leistungen". Das ist aber für mich jetzt nicht *das* Entscheidungskriterium, wesentliche Versicherungsleistungen sind nicht Zahnreinigung, Brillenerstattung oder dergleichen sondern dann harte Fakten wie bei den Hilfsmitteln der "geschlossener Katalog" versus "offener Katalog" etc. oder die erwähnten Psychotherapeutischen Besuche, etc.

Darauf kommt es eben im Falle der Fälle an und nicht auf "Zahnreinigung". Wenn ihr aber in euren Überlegungen weiterhin im Bisex-Tarif bleiben wollt, dann macht das auch - dran hindert euch keiner und es ist eure eigene Entscheidung. Ich wollte nur klarstellen, dass meines Erachtens nach Zahnreinigung kein Auswahlmerkmal ist - ja "nice to have" aber nichts "woaah".

Wie gesagt unverbindliches Angebot einholen, nichts unterschreiben, und darüber eben die einzelnen Leistungsunterschiede überblicken können und/oder selbst die Tarifbedingungen herunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen + zzgl. jeweilige Tarifbausteine) wirklich mal Leistung für Leistung vergleichen. Die Zeitinvestition lohnt sich, auch wenn man ggf. im Bisex-Tarif bleibt, denn dann weiß man was man beanspruchen kann was man bisher vielleicht nicht wusste.

egonkrenz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #11 am: 07.11.2025 14:58 »
Im Bisex-Zusatztarif "Z" ist nach erneutem überschauen offenkundig die Zahnreinigung auch doch mit drin nur eben nicht im Grundtarif und zwar unter dem Punkt "Zahnärztliche prophylaktische Leistungen". Das ist aber für mich jetzt nicht *das* Entscheidungskriterium, wesentliche Versicherungsleistungen sind nicht Zahnreinigung, Brillenerstattung oder dergleichen sondern dann harte Fakten wie bei den Hilfsmitteln der "geschlossener Katalog" versus "offener Katalog" etc. oder die erwähnten Psychotherapeutischen Besuche, etc.

Darauf kommt es eben im Falle der Fälle an und nicht auf "Zahnreinigung". Wenn ihr aber in euren Überlegungen weiterhin im Bisex-Tarif bleiben wollt, dann macht das auch - dran hindert euch keiner und es ist eure eigene Entscheidung. Ich wollte nur klarstellen, dass meines Erachtens nach Zahnreinigung kein Auswahlmerkmal ist - ja "nice to have" aber nichts "woaah".

Wie gesagt unverbindliches Angebot einholen, nichts unterschreiben, und darüber eben die einzelnen Leistungsunterschiede überblicken können und/oder selbst die Tarifbedingungen herunterlagen (Allgemeine Versicherungsbedingungen + zzgl. jeweilige Tarifbausteine) wirklich mal Leistung für Leistung vergleichen. Die Zeitinvestition lohnt sich, auch wenn man ggf. im Bisex-Tarif bleibt, denn dann weiß man was man beanspruchen kann was man bisher vielleicht nicht wusste.

ich habe mich bemüht, solch einen ganz konkreten leistungsvergleich zu erarbeiten aber es gibt zu viele quellen und zu viele tarife als dass ich diese arbeit erfolgreich zu ende bringen kann.
eine übersichtliche und inhatlich vollständige darstellung der leistungen von unisex und bisex gibt es m.e. nicht. es gibt durchaus da mal ne internetseite und dort mal ne andere internetseite aber die tarife zu 99,9 % vergleichen zu können bleibt ein glückspiel und ich glaube auch, dass diese unübersichtlichkeit gewollt ist.

wenn ich meinen debekamenschen frage, dann sucht der sich auch immer nur die konkret passende antwort auf meine frage raus aber ich bekomme nie eine allumfassende antwort mit allen vor und nachteilen. dafür ist dieses forum hier schon 100 mal besser geeignet.

und zum abschluss kann ich nur nochmal erwähnen: wenn man den tarif wechseln will, dann MUSS man gesundheitsfragen beantworten. sollte man da falsch oder unvollständig antworten dann kann das vielleicht ne ganze zeit lang gut gehen aber wenn die kacke am dampfen ist und gilt immer noch §19 VVG.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 514
Antw:Bisex oder Unisex Tarif
« Antwort #12 am: 07.11.2025 16:14 »
Die Übersichtlichkeit sollte dir dein Versicherungsanbieter anfertigen, dazu hat sich u.a. die Debeka sich auch in einer Richtlinie verpflichtet.

PKV Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel


Insbesondere Nr. 2 Abs. 3:

"Im Rahmen der Beratung beim Tarifwechsel hat der Versicherte einen Anspruch auf eine verständliche Darstellung, welche Mehr- und Minderleistungen mögliche Zieltarife gegenüber seinem bestehenden Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif eine Risikoprüfung erforderlich wird; im Falle eines Risikozuschlags umfasst die Beratung die Möglichkeit und die Folgen einer Vermeidung des Zuschlags durch Vereinbarung eines Leistungsausschlusses. Steht in einem Zieltarif eine Beitragsanpassung fest, weist das Versicherungsunternehmen den Versicherten darauf hin. Falls für die Versicherten keine (preisgünstigeren) Tarifalternativen zur Verfügung stehen bzw. die Risikoprüfung einen hohen Zuschlag ergibt, erläutert dies das Versicherungsunternehmen. Die Beratung des Versicherten wird dokumentiert.

Das Versicherungsunternehmen klärt über die Besonderheit des Wechsels von geschlechtsabhängig kalkulierten (Bisex-)Tarifen in geschlechtsunabhängig kalkulierte Unisex-Tarife auf, da ein Wechsel zurück in Bisex-Tarife rechtlich nicht mehr möglich wäre. Es klärt auch den Versicherungsnehmer darüber auf, dass der Rückwechsel in den Ursprungstarif mit einer Risikoprüfung verbunden sein kann, wenn dieser Mehrleistungen im Vergleich zum Zieltarif enthält."


und zum abschluss kann ich nur nochmal erwähnen: wenn man den tarif wechseln will, dann MUSS man gesundheitsfragen beantworten. sollte man da falsch oder unvollständig antworten dann kann das vielleicht ne ganze zeit lang gut gehen aber wenn die kacke am dampfen ist und gilt immer noch §19 VVG.

Das muss man ohnehin *immer* aber durch die ganzen Rechnungen sollte ja mEn relativ gesehen eine Übersichtlichkeit über alle Behandlungen vorhanden sein ansonsten fragt man (genauso wie beim erstmaligen Vertragsabschluss) seine Ärzt*innen nach einer Auflistung aller Diagnosen / Behandlungen entsprechend dem Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen. Die Dokumekationspflicht der Ärzt*innen ist ja auch 10 Jahre.

Zudem beziehen sich, meines Erachtens und Wissens nach, diese Gesundheitsfragen auf die Mehrleistungen. Somit sollte meinem persönlichen Empfinden nach, ohne Gewähr natürlich, dann eine etwaige Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG dann vermutlich wenn dann auch auf diese Mehrleistungen anfallen.