meine bisherigen infos sind:
1. Wechsel nur mit Gesundheitsfragen möglich (Auskunft Debeka Mitarbeiter)
2. im Unisex gibt es keinen Basistarif mehr, sondern nur noch einen "Nottarif"
3. Wechsel ist nur 1x möglich also kein hin und her
4. im Unisex bessere Leistungen (habe da ein Infoblatt vom Debekamenschen bekommen), im Bisex wird vieles eigentlich nur aus Kulanz bezahlt (Auskunft Debekamensch)
5. für mich wäre der unisex etwas teurer aber eben auch mehr Leistungen.
6. mein Fazit: Ich bin unentschlossen aber einem Wechsel von BI zu Uni nicht abgeneigt
Nummerierung von mir erstellt und die nachfolgenden Aussagen sind natürlich jetzt auch nur als Laie:
1. Ein Wechsel von der Bisex-Welt in die Unisex Welt ist immer möglich. Dass Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen ist unstreitig und beziehen sich dann aber auch nur ausschließlich auf die Mehrleistungen im Vergleich zum bisherigen Tarif. Für die bisherigen gleichartigen/wertigen Leistungen dürfen diese nicht angewandt werden.
2. Den "Notlagentarif" gibt es in beiden Tarifwelten.
Der Standardtarif (Bisex-Welt) oder der Basistarif (Unisex-Welt) sind
keine Nottarife. Der Begriff Nottarif ist hier falsch, es handelt sich bei beiden Varianten um Sozialtarife. Beim Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen "selbst" erstellten Sozialtarif und beim Basistarif um einen gesetzlich geregelten brancheneinheitlichen Sozialtarif. Deren Leistungen sind entweder bei Standardtarif an die gesetzlichen Leistungen "angelehnt" und beim Basistarif "vergleichbar" mit den gesetzlichen Leistungen. Der Standardtarif hat derzeit die "besseren Sätze", der Basistarif hingehen hat dafür "mehr" Leistungen als der Standardtarif (im Umfang des SGB V).
Also ja, insbesondere in der Unisexwelt *gibt* es den Basistarif.
Der (gesetzlich normierte) Notlagentarif ist etwas anderes, das ist ein Tarif für Krankenversicherte welche Ihre Beitrage nicht mehr zahlen wollen/können. Hierhin kann man nicht "hinwechseln", man wird in der Regel ab der zweiten Mahnung dorthin geschoben. Hier werden im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht dann nur "akute (Notfall-)Leistungen" erstattet und die Altersrückstellungen werden dafür aufgezehrt. Die Beitragspflicht (zum Normaltarif) besteht aber weiterhin fort, die Rückstände werden also "immer größer" und es ist keineswegs so, dass die Beitragsschulden dann dadurch weg wären. Wenn man es also sich "wieder leisten kann" in den Normaltarif zu wechseln, muss man diese Beitragsschulden natürlich auch dann abbezahlen ggf. auch in Raten.
3. Das ist Richtig, einmal von der Bisex- in die Unisex-Welt gewechselt ist keine Rückkehr mehr möglich.
4. Im Leistungsmäßigen Vergleich ist die Unisex-Welt natürlich "weiter vorne" als die Bisex-Welt. Das liegt auch schlichtweg dran, dass die Tarifwerke hier neuerer sind und zur Konkurrenz zu den gesetzlichen Krankenkassen oder anderer Krankenversicherer angepasst wurden/werden.
5. Ja ein "mehr an Leistungen" bedingt auch zwangsweise, dass ein Tarif kalkulatorisch mehr kostet.
6. Man kann sich immer unverbindlich ein Angebot für einen Tarifwechsel nach §204 VVG vorlegen lassen, bei denen die Krankenversicherer sich verpflichtet haben alle Leistungsunterschiede anschaulich und verständlich darzustellen. Man muss dieses Angebot nicht unterschreiben, aber man kann da dann gut sehen welche Leistungen man erhält bzw. auch nicht (z.B. bei einem Ausschluss) oder nur mit Risikozuschlag (für die Mehrleistungen) und kann auch den erwartbaren Beitrag sehen.
Nur als reines Beispiel um die Systematik zu verstehen, in der Bisex-Welt wäre jetzt hier bei der Debeka als Beispielversicherer im Tarif P höchstens 20 Besuche beim Psychotherapeuten möglich, im Tarif B der Unisex-Welt dann 52 Besuche. Diese Differenz aus 32 Besuchen sind die besagten Mehrleistungen auf die die die Gesundheitsfragen beziehen. Hat man also z.B. in den vergangenen 10 Jahren *keine* Psychotherapeutische Behandlungen vorgenommen, so werden auf diese Mehrleistungen in der Regel kein Risikozuschlag oder Ausschluss angeboten. Falls man also aber jedoch entsprechende Vorbelastungen hat und den Risikozuschlag nicht tragen mag, kann man also die "32 Besuche" als Mehrleistungen ablehnen und sollte wie bisher bei "20 Besuchen" bleiben.
Oder etwa Hilfsmittel werden dort in der Bisex-Welt nur als "geschlossener Katalog" mit einer abschließenden Aufzählung geführt in der Unisex-Welt ist es ein offener Katalog, soweit die Bedingungen (was ein Hilfsmittel) dort erfüllt sind. Dafür sind aber Hörgeräte im Tarif B (Unisex) auf 1.500 € gedeckelt im alten Tarif P (Bisex) ohne Deckelung.
Im Tarif P (Bisex) wiederum sind Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie wohl auf 100,00 € pro Jahr gedeckelt, außer man hat den Zusatz-Tarif Z mit dazu gebucht. Zahnreinigung ist nicht drin. Im Tarif B (Unisex) wiederum ist keine Deckelung drin, außer dass ab 10.000 € ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden muss und Zahnreinigung ist mit drin.
Es ist aber auch umgekehrt so, dass beispielsweise im Tarif P (Bisex) das Zweibettzimmer schon im Grundtarif mit drin ist, beim Tarif B (Unisex) nicht, da muss man schauen, dass man den Baustein-Tarif "WL" mitnimmt.
Und so weiter so fort, immer die Details anschauen. Das hier sind nur Beispiele und auch ohne jetzt Gewähr/Aussagekraft auf Richtigkeit. Bitte nehmt die Zeit, macht euch keinen Druck und lest alle Tarifdetails vergleichend durch. Das hat zusätzlich den Vorteil, dass man selbst auch besser darüber informiert ist - was der eigene Tarif leistet oder eben auch nicht.