Autor Thema: Anzeige wegen Betrug vs. Anzeige wegen Falschverdächtigung  (Read 1047 times)

FearOfTheDuck

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Da der TE eher auf Linie des common sense fährt, verfängt sich oberhaeo s Aufschrei so gar nicht.

KaiBro

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

sabsezicke

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

Welcher Straftatnestand wird denn erfüllt?

connyziege

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Hattest Du nicht schon mal mit dieser Geschichte gepostet, und nachgefragt, ob man mit dieser Formulierung die Bewerberin nicht einladen müsste?

Ist es verboten, eine AGG Hopperin zu sein? Wo ist da der Betrugstraftatbestand? Ich halte AGG Hopping für unseriös und Menschen, die so etwas machen, haben einen sehr unfeinen Charakterzug. Betrug ist das jedoch nicht. Es wurde schließlich nichts versprochen.

AGG Hopping kann grundsätzlich strafbar sein. Allerdings dürften die Beweise in den meisten Fällen nicht ausreichen.
Wäre interessant zu wissen, woher der Vorgesetze die Infos hat. Wurde ggf. von anderen Behörden gegen den Datenschutz verstoßen?

Alles in allem hat sich der Vorgesetzte nicht klug verhalten. Einladen, 10 Minuten Gespräch führen und Tschüß! Wäre weniger Arbeit für alle Beteiligten und kostengünstiger. Nun hat man den Salat und führt ggf. teure Rechtsstreits und investiert viel Zeit.

Welcher Straftatnestand wird denn erfüllt?

Im Strafgesetzbuch gibts keinen. Also?!

Man kann ja für die Behörde und den Vorgesetzten nur hoffen, dass die hier mitlesen, bevor es für die megapeinlich wird.

Fortbildungen wurden erwähnt. Sollte der Vorgesetzte mal dran teilnehmen! ;-)