Was ist alles einmaliges Einkommen nach dem Wohngeldgesetz?

Begonnen von connyziege, 16.11.2025 14:00

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connyziege

Servus,

mal angenommen jemand bezieht Wohngeld und erhält eine Entschädigungszahlung nach dem AGG während des Bezugs. Dann wird temporär kein Wohngeld bezogen und dann wird wieder ein Antrag gestellt.

Hätte die Entschädigungszahlung bereits während des ersten Wohngeldbezugs angegeben werden müssen oder spätestens jetzt beim neuen Antrag, weil auch eine Entschädigungszahlung ein einmaliges Einkommen ist oder ist sie das nicht, da diese nicht explizit im Wohngeldgesetzt erwähnt ist und dort u. a. nur steht, dass eine Abfindung einmaliges Einkommen ist und eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung?

Danke.

Grüße

kraemerchen

Eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung.