Autor Thema: Aktivrente und VBL  (Read 1736 times)

reisensburg

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Aktivrente und VBL
« am: 07.11.2025 12:07 »
Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Wie sieht es mit der VBL-Rente aus, wenn man im öffentlichen Dienst, TV-L, die Aktivrente nutzen möchte? Muss weiter in die VBL eingezahlt werden und kann die VBL-Rente in einem solchen Fall überhaupt mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung schon in Anspruch genommen werden?
Regelaltersrente beginnt 01/2026, sowohl gesetzliche Rente als auch VBL-Rente sind zu diesem Termin beantragt. Es wird aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Aktivrente ab 01/2026 weitergeführt werden.
Danke schon mal für eure Antworten
reisensburg

MoinMoin

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Antw:Aktivrente und VBL
« Antwort #1 am: 08.11.2025 12:25 »
Ist die Aktivrente schon durch das Gesetzes Verfahren durch?

Du kannst mE doch in dem AV auf die VBL verzichten, es doch eh ein außertarifliche Vertrag sein muss, denn die tariflichen enden stets automatisch mit Regelaltersgrenze

reisensburg

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Antw:Aktivrente und VBL
« Antwort #2 am: 10.11.2025 10:22 »
Nein, die Aktivrente ist erst ein Gesetzentwurf, muss also noch durch Bundestag und -rat etc. Da hoffen wir, dass das demnächst geschehen wird. Wenn nicht, dann fallen eben die üblichen leider hohen Steuern an. Die Fragen bzgl. VBL stellen sich dann aber trotzdem.
Dass man auf die VBL verzichten kan, das wusste ich gar nicht.

MoinMoin

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Antw:Aktivrente und VBL
« Antwort #3 am: 10.11.2025 10:39 »
Es herrscht Vertragsfreiheit.
Und da du nach meinem Verständnis nur einen AV der an TVL angelehnt abschließen kannst, kannst du doch aushandeln was du willst.
Und außerdem darf/kann man überhaupt noch nach erreichen der Regelaltergrenze in die VBL einzahlen?


andi1504

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Antw:Aktivrente und VBL
« Antwort #4 am: 10.11.2025 10:43 »
Nach dem ATV - Tarifvertrag Altersversorgung (Anlage 2 Ziff. 6) sind Beschäftigte die eine Vollrente wegen Alters erhalten von der Pflicht zur Versicherung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung ausgenommen.

Rentenonkel

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Antw:Aktivrente und VBL
« Antwort #5 am: 10.11.2025 10:47 »
Die VBL Rente beginnt mit dem gleichen Datum, ab dem man die gesetzliche Altersrente als Vollrente in Anspruch nimmt.

Ein Verzicht ist möglich, wirtschaftlich allerdings unsinnig. (Warum sollte man lediglich eine Teilrente beantragen und so auf die VBL Rente verzichten, obwohl man darauf einen Anspruch hat? Die geringfügige Erhöhung steht regelmäßig in keinem gesunden Verhältnis zu dem Rentenzuwachs, den man so erzielen kann)

Die Einführung der Aktivrente sieht vor, dass die ersten 2.000 EUR des Gehaltes steuerfrei sein sollen. Sie werden jedoch nach dem bisherigen Entwurf nicht sozialversicherungsfrei, so dass in diesem Bereich alle bisherigen Regelungen unverändert bleiben werden, und man so ab dem ersten Euro als gesetzlich Versicherter KV und PV Beiträge abführen muss.

In der gesetzlichen Rentenversicherung darf man als Rentner weiter Beiträge einzahlen, indem man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, und so seine Rente weiter aufbessern. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitgeberanteil ohnehin an die Solidargemeinschaft abführen. Dieser Arbeitnehmeranteil würde sich dann wieder steuermindernd auswirken, so man mehr als die 2.000 EUR brutto verdienen würde. Daher lohnt sich die Einzahlung sehr oft, weil man nach etwa der Hälfte der Bezugszeit einer durchschnittlich laufenden Rente seine Einzahlung wieder "raus" hätte. Andernfalls käme der Arbeitgeberbeitrag der Solidargemeinschaft zugute.

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (also in dem Fall Altersrente) als Vollrente ist eine Versicherung in der VBL klassik dagegen nach dem Tarifvertrag nicht mehr möglich.

edit: andi war schneller  ;D