Die erwähnten 344,25 € beziehen sich auf den Familienzuschlag für 1 Kind. Bei 2 Kindern sind es 2 x 344,25 €. Beim dritten Kind gibt es mehr.
Stufe 2 im Rechner bedeutet "Verheiratet + 1 Kind", also "Stufe 1 nach Anlage 6 + Zuschlag für 1 Kind" und somit 164,44 € + 344,25 €.
Für Stufe 2 nach Anlage 6 sind im Rechner für die Berücksichtigung des entsprechenden Familienzuschlags für 1 Kind "n.v. 1 Kind" (n.v. = nicht verheiratet) oder "e1" (e = eingetragene Partnerschaft) zu wählen.
Moin DennisM!
danke für deinen Beitrag. So wird ein Schuh draus!
Ich muss aber ehrlich gestehen, dass ich das nicht aus dem Gesetzestext herauslesen konnte.
Der §40 BBesG liest sich M.E analog zum §38 LBesG LSA. Ein Unterschied in der Berechnung wird daraus nicht ersichtlich. Selbiges bei den Anlagen der jeweiligen Besoldungsgesetze.
Beispiel:
Besoldungsrechner Bund 2024
Stufe 2 Familienzuschlag verheiratet + 1 Kind = 317,66€
Besoldungsrechner LSA 2025
Stufe 2 Familienzuschlag verheiratet + 1 Kind = 508,69€
Da sich M.E aber beide Besoldungsgesetze gleich lesen verstehe ich nicht wo das herkommt, dass LSA 508€ vergütet.
Würde der Bund die selbe Berechnung anwenden, kämen wir bei Stufe 2 auf 488€ statt e.g 317€..
Übersehe ich etwas?