Als jemand der genau das gleiche auch gemacht hat kann ich nur zustimmen 3x ja.
1. Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge? Behalte ich die 1:1?
Joa, VBL ist V
BL - Versorgungsanstalt des Bundes
und der Länder.
2. Der 40/15 Kündigungsschutz wird wohl dahin sein da ein Wechsel des AG ansteht?
Joa, man fängt halt als neuer Angestellter an, mit Probezeit usw., wie jeder andere neue Mitarbeiter auch (abgesehen von der Stufe)
3. Ob die Erfahrungsstufen übernommen werden, werde ich wohl mit dem neuen AG verhandeln müssen, oder?
Bis Stufe 3 (meine ich) hat man Anspruch, allerdings zeigt sich der Bund da, meiner Erfahrung nach, durchaus kulant. Kenne viele die sind direkt in der Endstufe (Stufe 6) eingestiegen. Selbst wenn sie aus der freien Wirtschaft und
nicht dem öD kamen. Lass dich da also nicht abwimmeln mit "geht nicht" oder "kann man nicht machen". Doch kann man und wird gemacht.