Hallo zusammen,
mich beschäftigt derzeit eine besoldungsrechtliche Frage:
Ich bin derzeit A 10mZ, habe einen Dienstposten A 11 inne und absolviere aktuell die Aufstiegsfortbildung für Beamte des mittleren in den gehobenen Dienst in Baden-Württemberg.
Wenn ich die Aufstiegsfortbildung jetzt bestehe und von A 10mZ nach A 10 gD übergeleitet werde, entfällt dann auch die Amtszulage oder behalte ich diese weiterhin, weil ich den Dienstposten A 11 inne habe?
Gibt es für diese Konstellation eine Grundlage im LBesGBW?