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LOB Kind krank Tage
itseme:
Es darf dennoch keinen Einfluss auf die LOB haben und muss differenziert werden, was es wieder zu einem menschlichen Problem macht.
Und ja, ich bin mir dessen sehr wohl bewusst, dass es einem schwer fallen kann, wenn ein Kollege permanent krank ist ihm eine "gute" Bewertung zu geben.
Sofern er jedoch eine gute Arbeitsleistung bringt ist dies ausschlaggebend.
Arbeiten wir beide gleich, du bekommst jedoch 5 Punkte weniger weil dein Kind krank war oder du dir deine Nierensteine hast entfefrnen lassen ist das schlichtweg nicht fair, nicht richtig und nicht die Definition der LOB.
Auch wenn es monetär Unfug ist freut sich jeder Anwalt über diese "Erklärung".
BAT:
Wer weniger da ist, kann weniger arbeiten, kann weniger gesteigerte Leistung erbringen.
Ich in Teilzeit bekomme ja auch weniger LOB als die Kollegen in Vollzeit mit gleichem Einsatz.
MoinMoin:
--- Zitat von: itseme am 19.11.2025 06:41 ---Es darf dennoch keinen Einfluss auf die LOB haben und muss differenziert werden, was es wieder zu einem menschlichen Problem macht.
Und ja, ich bin mir dessen sehr wohl bewusst, dass es einem schwer fallen kann, wenn ein Kollege permanent krank ist ihm eine "gute" Bewertung zu geben.
Sofern er jedoch eine gute Arbeitsleistung bringt ist dies ausschlaggebend.
Arbeiten wir beide gleich, du bekommst jedoch 5 Punkte weniger weil dein Kind krank war oder du dir deine Nierensteine hast entfefrnen lassen ist das schlichtweg nicht fair, nicht richtig und nicht die Definition der LOB.
Auch wenn es monetär Unfug ist freut sich jeder Anwalt über diese "Erklärung".
--- End quote ---
Nein, es ist und bleibt eine vorgefertigte Definition vom Zähler und Nenner, der beziffert wie hoch die Leistung ist.
Es ist statthaft und ich denke auch unanfechtbar, wenn man zu Jahresbeginn festlegt, was 100% Leistung ist. Und wenn jemand weniger als 100% von diesem Leistungsziel erreicht, dann bekommt er halt weniger.
Sprich Vorgabe: 1000 Fälle bearbeiten, Zeitraum in dem du es machst 1 Jahr. Anzahl Arbeitstage die du arbeitest wurscht.
Es wäre ebenso statthaft (und fairer) wenn man individuelle Leistungsziele definiert und wenn jemand sein individuelles Ziel erreicht, dann bekommt er 100% LOB.
Also zum Beispiel 10 Fälle in 8h Arbeitsstunden und wenn jemand nur 8 h im Jahre gearbeitet hat, weil Kind krank und er dann nur 5 Fälle geschafft hat, dann bekommt er auch nur 50% LOB.
Und wenn jemand 800h gearbeitet hat und 20000 Fälle geschafft hat, dann bekommt er 200% LOB.
TVOEDAnwender:
Eine solche Regelung (Kürzung der LOB aufgrund von Abwesenheitszeiten, z.B. wg. Kindkrank) ist natürlich möglich, die LOB unterliegt ja der Regelungsfreiheit der Betriebsparteien (Arbeitgeber/Dienststelle mit Betriebs- bzw. Personalrat).
Der TVöD sieht ja u.a. auch Kürzungen bei (längeren) Krankheitszeiten vor, z.B. in der Jahressonderzahlung (1/12-Regelung). so sieht das auch das BAG:
--- Zitat ---Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen für das Leistungsentgelt durch Dienstvereinbarung
Das BAG führte hierzu aus, dass weder§ 18 TVöD noch § 22 i. V. m. § 21 TVöD eine ausdrückliche Regelung dazu treffen, wie sich Arbeitsunfähigkeitszeiten, die über den Entgeltfortzahlungszeitraum nach § 22 Abs. 1 TVöD hinausgehen, auf das Leistungsentgelt auswirkten. Diese Frage werde durch die Tarifnorm der betrieblichen Ausgestaltung nach § 18 Abs. 6 TVöD überlassen, wonach die Parteien einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Anspruchsvoraussetzungen innerhalb des tariflichen Rahmens und damit auch etwaige Ausschluss- oder Kürzungskriterien selbst festlegen können. Und nur für den Fall, dass es an einer solchen Ausgestaltung fehle, komme ein Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" in Betracht.
--- End quote ---
BAG, Urteil v. 12.10.2022, 10 AZR 496/21
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/keine-kuerzung-des-leistungsentgelts-wegen-arbeitsunfaehigkeit_150_601714.html
Edit: Im verlinkten Urteil war in DV explizit keine Regelung zur Kürzung enthalten, daher war dort die vorgenommene Kürzung der LOB durch den AG wg. Krankheit rechtswidrig.
Umlauf:
Wenn es solch eine Regelung bei uns gäbe, würde ich auch heute noch mit jedem Rotz und anderen Gevire ins Büro kommen. Ich bin eher selten krank, aber als ich noch ein Einzelbüro hatte bin ich trotzdem gekommen.
Da kam es dann vor, dass trotzdem ein Kollege eine Woche später mit gleichen Symptomen ausgefallen ist.
Die Jacke ist mit näher als die Hose. Ich wäre im meinem heutigen Büro Superspeader.
Heute setzte ich die Pistole auf die Brust.
Entweder ich kann Mobil ohne den obligatorischen gemeinsamen Anwesenheitstag arbeiten.
Oder ich lassen den gemeinsamen Tag in der Folgewoche für viele ausfallen.
Oder ich bin eine komplette Woche AU.
Da ich recht nah dran wohne, funktioniert das Vorbeikommen sogar mit Magen-Darm nach dem ersten Tag.
Naja, euer AG hat sich ja bewusst für diese besondere Art der Fürsorge entschieden.
Euch fehlen einfach die Multiplikatoren.
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