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LOB Kind krank Tage

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troubleshooting:

--- Zitat von: Rentenonkel am 10.11.2025 11:56 ---Anwesenheit ist mithin ein relevantes Kriterium der Leistungsbewertung einer leistungsorientierten Bezahlung.

--- End quote ---

Nur wird man zur Betreuung von kranken Kindern nicht vom AG bezahlt, sondern von diesem ohne Bezahlung freigestellt. Die Bezahlung übernimmt bis zur zeitlichen Begrenzung idR die Krankenkasse. Insofern wäre da eine Unterscheidung durchaus angebracht.

Sjuda:
Welche Rolle sollte es spielen, aus welchen Gründen man abwesend ist und welche Lohnersatz- oder Sozialleistung anstelle des Arbeitsentgelts gezahlt wird? Es geht hier nicht um die regulär geschuldete Arbeitsleistung und das damit verbundene Entgelt.

Wir sprechen hier über eine leistungsabhängige Komponente, die ausweislich des § 18 TVöD

"dazu beitragen [soll], die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden".

Diese Ziele können nur bei Anwesenheit erreicht werden. Wer abwesend ist, kann keine zu honorierende Leistung erbringen, denn er erbringt überhaupt keine Arbeitsleistung. Mit Blick auf die anderen Kollegen kann es nicht gerecht sein, wenn in solchen Fällen keine Kürzung eintritt. Meistens gibt es eine bestimmte Schwelle an Fehltagen, die für eine Kürzung überhaupt erreicht werden muss.

Würde man sämtliche Unterschiede und Lebensrisiken berücksichtigen, wäre man schnell bei sozialistischer Gleichmacherei angelangt. Irgendeine Rechtfertigung findet sich immer. Ist die Frage der An- und Abwesenheitszeiten geklärt, findend sich bald auch Rechtfertigungsgründe für Leistungsunterschiede. Irgendwann bekommt dann einfach jeder mit der Gießkanne denselben Betrag ausgezahlt.

MoinMoin:
Genau,
die einen nutzen die Kind Krank Regelung und die anderen gehen arbeiten, obwohl Kind krank, weil sie eine andere Lösung gefunden haben.
Sollen letztere dann Tage gutgeschrieben bekommen?
Irgendwann muss man bei Regelungen akzeptieren, dass man aufgrund seiner persönlichen Umstände halt unverschuldet andere Leistung erbringt als andere und dadurch weniger LeistungsOrientierte Bezahlung erhält.

Flying:

--- Zitat von: troubleshooting am 10.11.2025 12:48 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.11.2025 11:56 ---Anwesenheit ist mithin ein relevantes Kriterium der Leistungsbewertung einer leistungsorientierten Bezahlung.

--- End quote ---

Nur wird man zur Betreuung von kranken Kindern nicht vom AG bezahlt, sondern von diesem ohne Bezahlung freigestellt. Die Bezahlung übernimmt bis zur zeitlichen Begrenzung idR die Krankenkasse. Insofern wäre da eine Unterscheidung durchaus angebracht.

--- End quote ---

Weil?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Schokokeks:

--- Zitat von: troubleshooting am 10.11.2025 12:48 ---...

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--- Zitat von: Flying am 10.11.2025 13:42 ---Weil?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

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Ich glaube, da liegt einfach eine generelle Lese-/Verstehen-Unverträglichkeit vor

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