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Mutter-Kind-Kur (GKV) und Ehepartner (Beamter und PK)

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PriusDriver:
Hallo,

meine Frau (gesetzlich versichert wird nächstes Jahr mit unseren 3 Kindern (1, 3, 5) für 3 Wochen eine Eltern-Kind-Kur machen (für eines der Kinder sinnvoll) und ich als Beamter (in HH) würde sie als "Begleitperson" gerne unterstützen.
Gibt es eine Möglichkeit von Sonderurlaub als Begleitperson oder eine Möglichkeit selber dazuzukommen wenn mir der Arzt wegen diverser Erkrankungen ebenfalls eine Kur verschreibt? Bisher hatte ich noch nie eine Kur bzw. weiß ich nicht ob es bei so einer Konstellation möglich wäre? Die Beihilfe wird wahrscheinlich nichts übernehmen, oder?

Sonst muss ich wohl oder übel 3 Wochen Urlaub nehmen.

Viele Grüße
Georg

Rentenonkel:
Die Mutter-Kind- (bzw. Vater-Kind-) Kur ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Ziel ist die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils, der die Maßnahme für sich beantragt hat. Kinder können zur Kur mitfahren – als Begleitkinder ohne eigene Behandlung oder als Therapiekinder mit eigener Behandlung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kostenträger auch die Kosten einer Begleitperson übernehmen. Dazu muss man allerdings auch mit der Einrichtung Kontakt aufnehmen, ob dort die Mitnahme einer Begleitperson  überhaupt möglich ist. Soweit nicht explizit von der Einrichtung dargestellt, gelten für die Begleitperson an sich keine besonderen Vorschriften. Jedoch hat sie an sich auch nicht wirklich irgendwelche Rechte, auf die gepocht werden könnte. D.h. nur weil es einen Pool, eine Sauna, etc. in der Einrichtung gibt, bedeutet dies nicht, dass das auch automatisch von der Begleitperson genutzt werden darf.

Hier gilt die einfache Regel: "Der Patient geht IMMER vor!" Die meisten Kliniken lassen natürlich auch die Begleitungen nicht im Regen stehen und so lässt sich der Umfang der zur Verfügung stehenden Leistungen meist sehr schnell bereits vorab von der Klinik erfragen.

Allen Kurbeteiligten sollte bereits vorab klar sein: Die Begleitperson ist - wie der Name schon sagt - eine reine BEGLEITUNG, deren einzige Aufgabe es ist, dem Patienten (also der Ehefrau) die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen - nicht mehr, nicht weniger. Somit wäre der Wunsch, auch selbst wegen diverser Erkrankungen Unterstützung zu bekommen, eher kontraproduktiv.

Die Kostenübernahme einer Begleitperson wird bei drei und mehr Kindern bzw. zwei Kleinkindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres regelmäßig von dem Kostenträger der Ehefrau übernommen. Eine Garantie dafür kann ich aber auch nicht geben, daher müsste man die Kostenübernahme für eine Begleitperson bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau beantragen.

Als Begleitperson kann man dann auch unbezahlten Urlaub nehmen und könnte dann bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau diesen Verdienstausfall geltend machen. Allerdings gibt es beim Verdienstausfall Höchstgrenzen zu beachten, die im Rahmen des unbezahlten Urlaubs bei Beamten mit drei Kindern oft gesprengt werden, so dass man schnell auf einigen Euros Einkommensverlust hängen bleibt. Hier empfiehlt es sich, die genauen Beträge bei der Krankenkasse der Ehefrau zu erfragen. Auch kann man eventuell ganz oder teilweise Sonderurlaub beim Dienstherrn beantragen; da kann es von Land zu Bund oder von Land zu Land aber auch Unterschiede geben, die Details müsste man dann in der Personalabteilung erfragen.

Wenn man Interesse an der Behandlung der eigenen gesundheitlichen Probleme hat, sollte man lieber zu einem späteren Zeitpunkt selbst eine Kur beantragen. Im Rahmen der Beihilfe können die Kosten meistens entsprechend anteilig übernommen werden. Bei der privaten KV dagegen hängt die Kostenübernahme oft von dem Vertrag ab, den man abgeschlossen hat.

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