Autor Thema: vom TVöD VKA E8 Stufe 5 (Ausb.) n. TVL 12 (welche Stufe?, kurz v. Abschl.Studium  (Read 760 times)

Sachbearbeiterinmitte

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Hallo Zusammen,

zu meiner Situation:


Habe nach meiner kaufm. Ausbildung 10 Jahre relevante Berufserfahrung im TVöD allerdings nur in der Entgeltgruppe 8, Erfahrungsstufe 5 gesammelt.

In den letzten Jahren habe ich parallel zum Job, ein Studium im technischen Bereich begonnen, musste hierfür ein Pflichtpraktikum absolvieren, dafür habe ich den Job gekündigt und mache mein Praktikum nun im TVL. Wurde hier bereits in eine potentielle Anschlussstelle eingearbeitet die als TVL 12er Stelle für Bewerber mit abgeschlossenen Studium oder Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung ausgeschrieben wird.

Meinen Abschluss werde ich frühestens im April in der Tasche haben, den Job ggf. schon vorher.

Problem/Fragestellung:
Wie würde ich wohl eingestuft werden? Auch wenn meine Berufserfahrung in der E8 stattgefunden hat, gibt es hier im Berufsalltag tatsächlich sehr viele Aufgaben, die ich in meiner vorherigen Stelle auch schon bearbeitet habe. Inwiefern habe ich Verhandlungsspielraum, wovon kann nicht abgewichen werden?

Da ich schon explizit für die Stelle eingearbeitet werde, stehen meine Chancen zwar gut, falls sich jedoch eine qualifiziertere Person bewerben sollte, will ich mir meine Chance auch nicht aufgrund von zu hohen Ansprüchen verbauen. 

Nachdem was ich gelesen habe, ist eine 1 zu 1 Übertragung der Erfahrungsstufe vom TvöD in den TVL unüblich und es würde in der Regel eine Einstufung in die Erfahrungsstufe erfolgen, welche die nächst höhere zum letzten Gehalt wäre. Da es jedoch eine Stelle ist, für die auch ein Studium erf. ist, wäre es ja unfair, wenn ich nach Abschluss meines Studiums in ein paar Monaten dauerhaft gerade einmal ca. 200 eur netto mehr raushabe, als ohne das Studium für eine anspruchsvollere Stelle mit mehr Verantwortung.

Kann man vorschlagen bis zum Abschluss des Studiums in die 8 oder 9b E5 eingestuft zu werden und mit Abschluss des Studiums dann in die 12 E5? Wie wäre hier eine realistische/clevere Vorgehensweise?

Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung. :)

Sachbearbeiterinmitte

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DiVO

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Einschlägige Berufserfahrung für E12 kann regelmäßig auch nur dort erworben werden.

Die Stufe ist bei Neueinstellung ist Verhandlungssache. Sag, dass du bei Einstellung mindestens Stufe 3 haben möchtest und du sonst die Stelle nicht annehmen wirst. Entweder lässt sich der AG darauf ein oder du musst eben weitersuchen.

Dnjl

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Das Thema ist recht komplex, da es neben den tariflichen Regelungen auch übertarifliche Absprachen geben kann. Diese gelten jedoch nicht allgemein, sondern sind stets individuell zu betrachten.

Ich kann hier nur für den IT-Bereich sprechen, also für die TV-L Entgeltordnung, Teil II, Abschnitt 11.
Dort ist für die EG12 beispielsweise festgelegt, dass für bestimmte Tätigkeiten eine dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Fehlt diese persönliche Voraussetzung, wird man bis zum Erreichen der drei Jahre eine Entgeltgruppe niedriger eingestuft (siehe Vorbemerkung zur Entgeltordnung).

Grundsätzlich gilt, dass einschlägige Berufserfahrung zwingend angerechnet werden muss. Hier besteht kein Ermessensspielraum. Allerdings wird Berufserfahrung in der Regel nur dann als einschlägig anerkannt, wenn sie in einer vergleichbaren Tätigkeit bzw. Entgeltgruppe erworben wurde.

Da du aus einem anderen Tarifvertrag kommst (in deinem Fall aus EG 8, was hier jedoch keine entscheidende Rolle spielt), sehe ich tariflich korrekt nur die Stufe 1 als gegeben an. Eventuell lässt sich der Arbeitgeber aber auf Stufe 2 ein. Hier könnte man einfach naiv erwähnen, dass du aus einer höheren Entgeltgruppe kommst, und nachfragen, ob sich da was machen lässt.

Sollte es keine weiteren Bewerber geben und der Arbeitgeber besonderes Interesse an dir haben, besteht zudem die Möglichkeit, förderliche Zeiten anzuerkennen. Dabei handelt es sich um frühere Tätigkeiten, die zwar nicht unmittelbar einschlägig sind, aber für die neue Aufgabe von Nutzen sein können und die Qualität deiner Arbeit fördern. Diese Anerkennung ist allerdings eine Kann-Regelung. Der Arbeitgeber kann sie nach eigenem Ermessen gewähren, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Sjuda

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Ein bisschen Reaktionszeit sollte man schon abwarten  ::)

Vielleicht folgt noch eine fundierte Einschätzung durch einen TV-L-Experten, aber nach kurzer, oberflächlicher Recherche sehe ich folgende Knackpunkte.

Auch im TV-L hängt die Eingruppierung von der nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ab. Für eine von der EG 12 abweichende Eingruppierung, bspw. EG8 oder 9b, bräuchte es andere als die für die Stelle eigentlich vorgesehenen Aufgaben. Ob der Arbeitgeber bereit ist, diesen Aufwand zu betreiben, ist fraglich.

Die Stufenzuordnung erfolgt grds. in Abhängigkeit von der einschlägigen Berufserfahrung. Ein Anspruch besteht bis Stufe 3, alles darüber hinaus muss verhandelt werden. Ob es sich bei der bisherigen Tätigkeit im Bereich des TVöD in der EG 8 um einschlägige Berufserfahrung handelt, lässt sich nicht beurteilen. Mit Blick auf die Eingruppierungsdifferenz (EG 8 vs. 12) kommen aber Zweifel auf.

Zudem gibt es meines Wissen im Bereich des TL-L keine stufengleiche Höhergruppierung. Solltest du tatsächlich eine Einstellung in EG 8 Stufe 5 verhandeln können, sehe ich im Falle der späteren Höhergruppierung nach EG12 keinen Weg, die Stufe zu behalten.

Umlauf

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Wenn du im Mangelbereich unterwegs wärest, würde man dich hier mit EG8/5 quasi wertgleich einstellen und in den nächsten Monaten in die EG12/5 höhergruppieren.

So groß kann die Bandbreite sein.

Wie schon gesagt, du musst etwas einfordern.

MoinMoin

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Also der Weg wäre bei dir in der Tat der, dass du direkt die 12er Tätigkeiten übertragen bekommst und das man dir förderlich Zeiten anerkennt und dich in Stufe 5 einstellst.
Allerdings würdest du, sofern es voraussetzung in der Person gibt für die 12 und du sie nicht hast, ein eg niedriger eingruppert und automatisch höhergruppiert wenn du sie hast.

Das heisst erstmal eg11 stufe 5
dann eg12 Stufe 5 mit der zu schluckende Kröte, dass dann die Laufzeit bei Null startet.

Mehr kann dir der AG nicht anbieten.

außer zusätzlich eine Zulage nach 16.5