Höhergruppierung mit Garantiebetrag - Zeitpunkt?

Begonnen von Arbeiter, 11.11.2025 15:01

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Arbeiter

Hallo zusammen,

ich habe viel gesucht und gelesen, aber bin nicht so richtig fündig geworden.

Ich bin in EG9a Stufe 4 und werde ab dem 01.10.26 in Stufe 5 sein.

Nun soll ich höhergruppiert werden. Wenn ich am 01.10.26 in EG9b eingruppiert werde, lande ich dann in Stufe 4 mit Garantiebetrag?

Oder muss ich erst einen Monat in der EG9a Stufe 5 verweilen und kann dann ab 01.11.26 die EG9b Stufe 4 + 180€?

Danke für die Info´s
LG

cyrix42

Moin,

wenn du mit Ablauf des 30.09.2026 deine Stufenlaufzeit in der EG 9a/4 erfüllt hast, dann landest du in EG 9a/5. Werden dir mit Wirkung zum 01.10.2026 neue Aufgaben übertragen, die zu einer Eingruppierung in die EG 9b führen, führt die Höhergruppierung in die EG 9b/4. Da der Höhergruppierungsgewinn (0€) kleiner ist als der Garantiebetrag (180€) und dieser wiederum kleiner als der Gewinn bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung (375€), wird anstatt des Entgelts der neuen Gruppe und Stufe das der alten zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt.

So jedenfalls die derzeit gültigen Regeln. Da ja nun eine neue Tarifverhandlungs-Runde ansteht, könnte sich daran auch noch was ändern. Z.B. könnten sich AG- und AN-Vertreter_innen auf eine stufengleiche Höhergruppierung wie im TVöD einigen... (Jedoch fehlt mir dazu die Phantasie, dies als realistisches Szenario zu betrachten.)

Arbeiter

Moin cyrix42,

perfekt, vielen Dank für die schnelle und toll erklärte Antwort!