Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was bedeuten die Klagen der Beamten für den Tarifvertrag?
TVOEDAnwender:
Im Arbeits- und Tarifrecht existieren weder ein Alimentationsprinzip noch ein Abstandsgebot. Die einzige gesetzlich geregelte Untergrenze ist der Mindestlohn. Wie die Entgelttabellen ausgestaltet werden, also ob Tabellen vorgesehen sind und welche Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen gelten, entscheiden allein die Tarifvertragsparteien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte.
Klagen im Beamtenbereich haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Tabellen des TVöD oder des TV-L. Die einzigen Faktoren, die mittelbar Einfluss auf die Tarifentgelttabellen haben können, sind Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Mindestlohns in der Pflege.
KlammeKassen:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 13.11.2025 17:23 ---Ich wiederhole mich.
Verdi hat kein Interesse an Lohnabstände zwischen den Gruppen.
Im Gegenteil, es wird die Meinung vertreten die Oberen bekommen eh schon zu viel
--- End quote ---
Da damit die "armen" unteren Besoldungsgruppen keine Chance haben, höher an die oberen heranzurücken (was natürlich sozial unfair ist), sollten sich die Tarifangestellten wenigstens solidarisch zeigen und daher noch mehr für die unteren Entgeltgruppen hergeben (quasi noch das mitkompensieren, was wegen der vorgeschriebenen Beamtenbesoldungsabstände nicht möglich ist) - das wird eher noch ein verdi Argument sein.
JahrhundertwerkTVÖD:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.11.2025 10:09 ---Im Arbeits- und Tarifrecht existieren weder ein Alimentationsprinzip noch ein Abstandsgebot. Die einzige gesetzlich geregelte Untergrenze ist der Mindestlohn. Wie die Entgelttabellen ausgestaltet werden, also ob Tabellen vorgesehen sind und welche Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen gelten, entscheiden allein die Tarifvertragsparteien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte.
Klagen im Beamtenbereich haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Tabellen des TVöD oder des TV-L. Die einzigen Faktoren, die mittelbar Einfluss auf die Tarifentgelttabellen haben können, sind Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Mindestlohns in der Pflege.
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Alles Richtig.
Trotzdem sind die Auswirkungen dieser Tarifpolitik vor allem ab E9 offensichtlich.
Dafür ist die Tarifpolitik der letzten Jahrzehnten (mit deutlichen Kürzungen ab E9 zu Gunsten der unteren Gruppen) hauptverantwortlich
KlammeKassen:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.11.2025 10:09 ---Im Arbeits- und Tarifrecht existieren weder ein Alimentationsprinzip noch ein Abstandsgebot. Die einzige gesetzlich geregelte Untergrenze ist der Mindestlohn. Wie die Entgelttabellen ausgestaltet werden, also ob Tabellen vorgesehen sind und welche Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen gelten, entscheiden allein die Tarifvertragsparteien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte.
Klagen im Beamtenbereich haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Tabellen des TVöD oder des TV-L. Die einzigen Faktoren, die mittelbar Einfluss auf die Tarifentgelttabellen haben können, sind Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Mindestlohns in der Pflege.
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Naja, es steht auch in keinem GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert. Dementsprechend könnte man nun auch fordern, dass die Tarifangestellten für die gleiche Arbeit, die sie verrichten, nicht wesentlich schlechter bezahlt werden sollten (gibt ja eh schon Nachteile wie GKV, "nur" 6 Wochen volles Entgelt weiter bei Krankheit, Rente vs. Pension).
Aber sorum greifen die Gewerkschaften das natürlich nicht auf.
Selbst wenn die Beamten nun 10 % mehr bekommen, würde aber bei der nächsten Tarifrunde selbstverständlich wieder die Erhöhungen auf die Beamten inhalts- und zeitgleich übertragen werden müssen.
DBB und verdi sehen da eine Gruppe klar als Premiumelite an. Das ist jedoch merkwürdig, weil diese diesen relativ wenig bringt.... der einzige Druck, der gemacht werden kann, ist Streik. Und da sind die raus.
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Naja, es steht auch in keinem GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert.
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Aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt sich die Pflicht zur periodischen Anpassung der Beamtenbesoldung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber hierfür Vergleichsparameter zur heranziehen muss, u. a.:
- Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst
- allgemeine Lohnentwicklung
- Verbraucherpreisindex
Du hast also recht: Die Tarifabschlüsse sind nicht bindend, aber ein maßgeblicher Vergleichswert zur Anpassung der Beamtenbesoldung.
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