Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was bedeuten die Klagen der Beamten für den Tarifvertrag?
KlammeKassen:
--- Zitat von: Umlauf am 19.11.2025 14:49 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.11.2025 11:29 ---
--- Zitat ---Naja, es steht auch in keinem GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert.
--- End quote ---
Aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt sich die Pflicht zur periodischen Anpassung der Beamtenbesoldung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber hierfür Vergleichsparameter zur heranziehen muss, u. a.:
- Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst
- allgemeine Lohnentwicklung
- Verbraucherpreisindex
Du hast also recht: Die Tarifabschlüsse sind nicht bindend, aber ein maßgeblicher Vergleichswert zur Anpassung der Beamtenbesoldung.
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Was auch heute wieder von Verfassungsgericht aufgezeigt wurde.
Wahrscheinlich auch ein Grund, warum das Forum unter Volllast steht.
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Die allgemeine Lohnentwicklung würde in der Regel mehr bringen als die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst....
das ist ja das große Problem.
KlammeKassen:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.11.2025 14:58 ---Ich fände es für die Tarifbeschäftigten der Länder, nicht des Bundes und auch nicht der Kommunen, insgesamt besser, wenn sich die Fortentwicklung der Beamtenbesoldung nicht unmittelbar am TV-L beziehungsweise in Hessen am TV-H orientieren würde.
Das Problem für die Tarifbeschäftigten besteht darin, dass durch die in den vergangenen Jahren überwiegend eins zu eins erfolgte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung wichtige strukturelle Fragen im TV-L, zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung, Arbeitszeitregelungen oder die Weiterentwicklung des Eingruppierungssystems, in den Verhandlungen regelmäßig in den Hintergrund geraten. Die Beamtenschaft sitzt ja immer als "unsichtbarer Gast" mit am Tisch.
Da alle Beteiligten vor allem auf die prozentualen Erhöhungen schauen, müssen diese sehr hoch ausfallen. Jede strukturelle Verbesserung würde jedoch einen Teil dieser prozentualen Steigerung kosten. Besonders Gewerkschaften mit einem hohen Beamtenanteil, zum Beispiel im Lehrerbereich, haben deshalb häufig ein geringeres Interesse an strukturellen Verbesserungen im Tarifrecht, weil der Fokus verständlicherweise stärker auf einer Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung liegt.
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Ist auch schwierig als Gewerkschaft 2 Gruppen zu vertreten, die so unterschiedliche Voraussetzungen haben. Das gibt es sonst nirgendwo (Familienzuschläge, grenzenloser voller Erhalt der Bezahlung bei Krankheit, Pension, Befreiung von Sozialabgaben....). Über so eine Problematik muss sich bei keinen anderen Tarifverhandlungen Gedanken gemacht werden.
Daher ist es von Grund aus schwierig, beide "Gruppen" zu vertreten.
Wenn die Gewerkschaften einen schlechten Abschluss erzielen, sind die Tarifbeschäftigten besonders betroffen, da die Beamten immer noch auf Gesetzesänderungen hoffen können
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 07:02 --- grenzenloser voller Erhalt der Bezahlung bei Krankheit, Pension, Befreiung von Sozialabgaben....
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Beamte bekommen kein grenzenlose volle Bezahlung bei Krankheit, wenn sie Dienstunfähig sind, dann werden sie in die Pension geschickt und dass ist nicht die volle Bezahlung
Und mit der "Befreiung" von Sozialabgaben geht auch der Verbot des Zugangs zu Sozialabgaben einher.
(Ein Beamter der ausscheidet erhält kein Arbeitslosgeld sondern ist sofort Hartzer.)
Aber das nur der Vollständigkeit halber.
Und bei den Tarifverhandlungen vertreten Gewerkschaften nur ihre Mitglieder
und es ist ein Märchen, dass TV und Beamtenbesoldung unmittelbar gekoppelt sind.
Die Besoldung könnte komplett anderes nach oben und nach unten ausfallen, ohne das es GG widrig wäre.
Beispiel: TVL ist steigt um 10%, Lohnindex, Inflation,.... nur um 1%
Dann kann der Gesetzgeber locker den Beamten 1% geben und sich ein Scheiß um die 10% TV scheren.
Die TV Entwicklung ist nur ein Prüfkriterium.
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2025 08:08 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 07:02 --- grenzenloser voller Erhalt der Bezahlung bei Krankheit, Pension, Befreiung von Sozialabgaben....
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Beamte bekommen kein grenzenlose volle Bezahlung bei Krankheit, wenn sie Dienstunfähig sind, dann werden sie in die Pension geschickt und dass ist nicht die volle Bezahlung
Und mit der "Befreiung" von Sozialabgaben geht auch der Verbot des Zugangs zu Sozialabgaben einher.
(Ein Beamter der ausscheidet erhält kein Arbeitslosgeld sondern ist sofort Hartzer.)
Aber das nur der Vollständigkeit halber.
Und bei den Tarifverhandlungen vertreten Gewerkschaften nur ihre Mitglieder
und es ist ein Märchen, dass TV und Beamtenbesoldung unmittelbar gekoppelt sind.
Die Besoldung könnte komplett anderes nach oben und nach unten ausfallen, ohne das es GG widrig wäre.
Beispiel: TVL ist steigt um 10%, Lohnindex, Inflation,.... nur um 1%
Dann kann der Gesetzgeber locker den Beamten 1% geben und sich ein Scheiß um die 10% TV scheren.
Die TV Entwicklung ist nur ein Prüfkriterium.
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Ja, das ist mir schon klar, dass das nur ein Prüfkriterium ist. Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird.... also sind wir doch wieder an dem Punkt....
Zur grenzenlosen Bezahlung... ja das stimmt. Aber wie schnell passiert das?
Da gab es nun ja mehrere presserelevante Artikel in letzter Zeit. 18 Jahre unter anderem.
Zumindest passiert das nicht in 6 Wochen....
Arbeitslosigkeit, ja gut. Da muss aber schon was grobes wie Unterschlagung oder anderes eigenes krasses Fehlverhalten vorliegen.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 08:44 ---Ja, das ist mir schon klar, dass das nur ein Prüfkriterium ist. Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird.... also sind wir doch wieder an dem Punkt....
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Der AG kann nichts versprechen, weil er nicht der Gesetzgeber ist. Er kann nur versprechen, dass er sich dafür einsetzt.
Insofern zeugt es nicht unbedingt von einem hohem Verständnis, wer der Gesetzgeber ist und was ein AG ist und wie Besoldungsgesetze gemacht werden, wenn sie sagen, wir unterschreiben nur wenn der AG uns zusichert, dass es übertragen wird.
Man darf doch keine "Verträge" zu Lasten dritter machen.
Also fordern dürfen sie viel, hat aber nichts unmittelbar mit der Verhandlung und den Verträgen zu tun wie weiter oben behauptet wurde.
--- Zitat ---Zur grenzenlosen Bezahlung... ja das stimmt. Aber wie schnell passiert das?
Da gab es nun ja mehrere presserelevante Artikel in letzter Zeit. 18 Jahre unter anderem.
Zumindest passiert das nicht in 6 Wochen....
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Falsche Anwendung und versagen durch die Verwaltung heißt ja nicht, dass es automatisch so wäre.
Wann der DH den Amtsarzt losschickt um die DU zu ermitteln ist natürlich unterschiedlich, können könnte er es aber ab 6 Wochen AU (so weit ich weiß). Bei uns erfolgt es grundsätzlich nach 6 Monaten.
Und es gibt bestimmt auch Fälle, wo ein AN bezahlt wurde, der nicht da war.
--- Zitat ---Arbeitslosigkeit, ja gut. Da muss aber schon was grobes wie Unterschlagung oder anderes eigenes krasses Fehlverhalten vorliegen.
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Warum jemand ausscheidet ist auch egal, er ist aber nicht drin in diesem Sicherungsnetz, weil er nichts einzahlt.
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