Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was bedeuten die Klagen der Beamten für den Tarifvertrag?
Umlauf:
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 08:44 ---Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird....
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Gibt es dafür einen Beleg?
Gewerkschaften fordern zwar regelmäßig die Übertragung, haben aber Null Möglichkeiten, das als Abbruchkriterium anzuführen. Dieser Gerichtsprozess wäre nach ein paar Minuten zu Ende. Wenn ich den TVÖD betrachte, hat der Bund das Thema noch nie in den Tarifverhandlungen auch nur angerührt. Dort fehlt ihm das Mandat.
Bei der letzten Tarifrunde hat sich der Bund überhaupt nicht zu den Beamten geäußert. Wenn mal ein Minister extrem gut gelaunt ist, hat er schon einmal direkt nach den Gesprächen eine wage Zusage zur Übertragung gegeben. Wie sah dann das Ergebnis aus? Prozente um 0,2 Punkte abgesenkt und andere Teile weggelassen.
Das ist jedesmal nach Lust und Laune des Dienstherren.
Rheini:
--- Zitat von: KlammeKassen am 19.11.2025 10:38 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 19.11.2025 10:09 ---Im Arbeits- und Tarifrecht existieren weder ein Alimentationsprinzip noch ein Abstandsgebot. Die einzige gesetzlich geregelte Untergrenze ist der Mindestlohn. Wie die Entgelttabellen ausgestaltet werden, also ob Tabellen vorgesehen sind und welche Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen gelten, entscheiden allein die Tarifvertragsparteien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte.
Klagen im Beamtenbereich haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Tabellen des TVöD oder des TV-L. Die einzigen Faktoren, die mittelbar Einfluss auf die Tarifentgelttabellen haben können, sind Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Mindestlohns in der Pflege.
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Naja, es steht auch in keinem GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert. Dementsprechend könnte man nun auch fordern, dass die Tarifangestellten für die gleiche Arbeit, die sie verrichten, nicht wesentlich schlechter bezahlt werden sollten (gibt ja eh schon Nachteile wie GKV, "nur" 6 Wochen volles Entgelt weiter bei Krankheit, Rente vs. Pension).
Aber sorum greifen die Gewerkschaften das natürlich nicht auf.
Selbst wenn die Beamten nun 10 % mehr bekommen, würde aber bei der nächsten Tarifrunde selbstverständlich wieder die Erhöhungen auf die Beamten inhalts- und zeitgleich übertragen werden müssen.
DBB und verdi sehen da eine Gruppe klar als Premiumelite an. Das ist jedoch merkwürdig, weil diese diesen relativ wenig bringt.... der einzige Druck, der gemacht werden kann, ist Streik. Und da sind die raus.
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Noch nie war die Erfüllung des Artikel 33 durch die Übernahme des Tarifergebnisses "erfüllt". man hat es anscheinend allerdings seitens der Gewerkschaft immer gemacht. das entlässt den DH allerdings nie aus der Pflicht, aA bei den Beamten zu zahlen.
Sofern der Tarifbereich aus dem nun neuen BVerfG Beschluß (sofern dieser für den Tarifbereich positiv ist) partizipieren möchte, hat dies in den Tarifverhandlungen zu erfolgen. Einen Automatismus gibt es allerdings nicht.
Rheini:
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 08:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2025 08:08 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 07:02 --- grenzenloser voller Erhalt der Bezahlung bei Krankheit, Pension, Befreiung von Sozialabgaben....
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Beamte bekommen kein grenzenlose volle Bezahlung bei Krankheit, wenn sie Dienstunfähig sind, dann werden sie in die Pension geschickt und dass ist nicht die volle Bezahlung
Und mit der "Befreiung" von Sozialabgaben geht auch der Verbot des Zugangs zu Sozialabgaben einher.
(Ein Beamter der ausscheidet erhält kein Arbeitslosgeld sondern ist sofort Hartzer.)
Aber das nur der Vollständigkeit halber.
Und bei den Tarifverhandlungen vertreten Gewerkschaften nur ihre Mitglieder
und es ist ein Märchen, dass TV und Beamtenbesoldung unmittelbar gekoppelt sind.
Die Besoldung könnte komplett anderes nach oben und nach unten ausfallen, ohne das es GG widrig wäre.
Beispiel: TVL ist steigt um 10%, Lohnindex, Inflation,.... nur um 1%
Dann kann der Gesetzgeber locker den Beamten 1% geben und sich ein Scheiß um die 10% TV scheren.
Die TV Entwicklung ist nur ein Prüfkriterium.
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Ja, das ist mir schon klar, dass das nur ein Prüfkriterium ist. Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird.... also sind wir doch wieder an dem Punkt....
Zur grenzenlosen Bezahlung... ja das stimmt. Aber wie schnell passiert das?
Da gab es nun ja mehrere presserelevante Artikel in letzter Zeit. 18 Jahre unter anderem.
Zumindest passiert das nicht in 6 Wochen....
Arbeitslosigkeit, ja gut. Da muss aber schon was grobes wie Unterschlagung oder anderes eigenes krasses Fehlverhalten vorliegen.
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Man muss zwischen den gesetzlichen Grundlagen und einer Verhandlung unterscheiden. Wenn die Gewerkschaften sagen das sie nur unterschreiben wenn das auf den Beamtenbereich übernommen wird, ist die durch kein Gesetz geregelt, sondern ein verhandeln an deren Ende der Verhandlungspartner zustimmt oder ablehnt.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Umlauf am 22.11.2025 00:39 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2025 08:44 ---Dennoch sagen der DBB und die verdi jedes Mal, dass ein Abschluss nur möglich ist, wenn eine Zusage über die inhalts- und zeitgleiche Übertragung seitens der Arbeitgeberseite gemacht wird....
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Gibt es dafür einen Beleg?
Gewerkschaften fordern zwar regelmäßig die Übertragung, haben aber Null Möglichkeiten, das als Abbruchkriterium anzuführen. Dieser Gerichtsprozess wäre nach ein paar Minuten zu Ende. Wenn ich den TVÖD betrachte, hat der Bund das Thema noch nie in den Tarifverhandlungen auch nur angerührt. Dort fehlt ihm das Mandat.
Bei der letzten Tarifrunde hat sich der Bund überhaupt nicht zu den Beamten geäußert. Wenn mal ein Minister extrem gut gelaunt ist, hat er schon einmal direkt nach den Gesprächen eine wage Zusage zur Übertragung gegeben. Wie sah dann das Ergebnis aus? Prozente um 0,2 Punkte abgesenkt und andere Teile weggelassen.
Das ist jedesmal nach Lust und Laune des Dienstherren.
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Grundsätzlich hast du natürlich Recht. Dennoch gehe ich davon aus, dass da im Hintergrund irgendwas laufen wird/muss, damit zugestimmt wird.
Dieses Mal musste der Bund das doch auch zusagen. Es kommt nun ja auch, zwar verspätet (wegen Gesetzgebungsverfahren), aber dafür rückwirkend, so dass es ja auch quasi "zeitgleich" ist.
Aus den TV-L Verhandlungen aktuell:
DBB:
"Alle Dienstherrn müssen in ihrem eigenen Interesse eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Dazu gehört für uns auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung.“"
Quelle: https://www.dbb.de/artikel/geyer-weitere-warnsignale-fuer-alle-dienstherrn-1.html
Verdi:
"ver.di fordert zudem die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger (Angaben ebenfalls ohne Hessen)"
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++128ab726-c3b1-11f0-8242-b1690ffba165
Grundsärtzlich ist es ja so: Wenn das immer einbezogen wird, muss der "Beutel", der zur Verfügung steht (bzw. wenn es nach der VKA geht, ist in dem Beutel ohnehin nie etwas drin, was verteilt werden kann), natürlich auf mehr Personen ausgeschüttet werden.
--> mathematisch würde dann pro Person weniger zur Verfügung stehen
Dass es nun aber umgekehrt laufen würde und die Gewerkschaften sagen "Wenn die Beamtenbesoldung dann verfassungsgemäß ausgestaltet ist, muss das aber auch Berücksichtigung bei den Tarifverhandlungen finden"
habe ich zumindest nirgendwo vernommen
NelsonMuntz:
--- Zitat von: KlammeKassen am 27.11.2025 07:31 ---Dass es nun aber umgekehrt laufen würde und die Gewerkschaften sagen "Wenn die Beamtenbesoldung dann verfassungsgemäß ausgestaltet ist, muss das aber auch Berücksichtigung bei den Tarifverhandlungen finden"
habe ich zumindest nirgendwo vernommen
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Auf lange Sicht könnte das aber so passieren. Dazu muss man aber erstmal abwarten, was die Besoldungsgesetzgeber aus den Urteilen zur Alimentation "zusammenbacken" - und das ist ja nun vergleichbar mit dem berühmten Pechtropfen-Experiment ;)
Sollte dann eines Tages die Fortentwicklung der Besoldungen auf klar definierten Füßen stehen, dann kann man die Verhandlungen der TB davon auch abkoppeln und die Schließung von ggf. entstandenen Gaps exklusiv für die TB einfordern.
Aber das alles wird vor 2030 nix ... und dann ist da natürlich auch noch: verdi! ;)
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