Ich fände es für die Tarifbeschäftigten der Länder, nicht des Bundes und auch nicht der Kommunen, insgesamt besser, wenn sich die Fortentwicklung der Beamtenbesoldung nicht unmittelbar am TV-L beziehungsweise in Hessen am TV-H orientieren würde.
Das Problem für die Tarifbeschäftigten besteht darin, dass durch die in den vergangenen Jahren überwiegend eins zu eins erfolgte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung wichtige strukturelle Fragen im TV-L, zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung, Arbeitszeitregelungen oder die Weiterentwicklung des Eingruppierungssystems, in den Verhandlungen regelmäßig in den Hintergrund geraten. Die Beamtenschaft sitzt ja immer als "unsichtbarer Gast" mit am Tisch.
Da alle Beteiligten vor allem auf die prozentualen Erhöhungen schauen, müssen diese sehr hoch ausfallen. Jede strukturelle Verbesserung würde jedoch einen Teil dieser prozentualen Steigerung kosten. Besonders Gewerkschaften mit einem hohen Beamtenanteil, zum Beispiel im Lehrerbereich, haben deshalb häufig ein geringeres Interesse an strukturellen Verbesserungen im Tarifrecht, weil der Fokus verständlicherweise stärker auf einer Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung liegt.