Autor Thema: Was bedeuten die Klagen der Beamten für den Tarifvertrag?  (Read 3029 times)

NelsonMuntz

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Du hast also recht: Die Tarifabschlüsse sind nicht bindend, aber ein maßgeblicher Vergleichswert zur Anpassung der Beamtenbesoldung.

Das ist schon irgendwie lustig, weil somit die Tarifentwicklung des öD einen gewissen Anteil an der beklagten Unteralimantation mitträgt.

Wer ist also schuld? Na, kommt ihr drauf? ;)

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Insgesamt zum Thema: Sollten sich die Besoldungen der Beamten wirklich signifikant erhöhen (müssen), dann wird der TB-Bereich im öD nur auf schwächelnde Konjunktur und hohe Arbeitslosigkeit hoffen können. Aktuell kann man ja noch grob sagen, dass Vor- und Nachteile zwischen den Systemen sich insgesamt grob die Waage halten. Eine echte 2-Klassen-Gesellschaft bekommt man aber nur ans Laufen, wenn die Alternativen auf dem privaten Arbeitsmarkt eher mau sind.

Zwingend ist da aber keine Wirkung auf den TB-Bereich. Also: Abwarten!

BVerfGBeliever

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Wer ist also schuld? Na, kommt ihr drauf? ;)

Yep. Nach erstem Überfliegen des Urteils werden Beamte in höheren Besoldungsgruppen durch die schlechte Tariflohnentwicklung in höheren Entgeltgruppen ggf. in Mitleidenschaft gezogen, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg428874.html#msg428874.

Danke, Verdi! NICHT.

Umlauf

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Zitat
Naja, es steht auch in keinem GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert.

Aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt sich die Pflicht zur periodischen Anpassung der Beamtenbesoldung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber hierfür Vergleichsparameter zur  heranziehen muss, u. a.:

- Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst

- allgemeine Lohnentwicklung

- Verbraucherpreisindex

Du hast also recht: Die Tarifabschlüsse sind nicht bindend, aber ein maßgeblicher Vergleichswert zur Anpassung der Beamtenbesoldung.

Was auch heute wieder von Verfassungsgericht aufgezeigt wurde.

Wahrscheinlich auch ein Grund, warum das Forum unter Volllast steht.

TVOEDAnwender

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Ich fände es für die Tarifbeschäftigten der Länder, nicht des Bundes und auch nicht der Kommunen, insgesamt besser, wenn sich die Fortentwicklung der Beamtenbesoldung nicht unmittelbar am TV-L beziehungsweise in Hessen am TV-H orientieren würde.

Das Problem für die Tarifbeschäftigten besteht darin, dass durch die in den vergangenen Jahren überwiegend eins zu eins erfolgte Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung wichtige strukturelle Fragen im TV-L, zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung, Arbeitszeitregelungen oder die Weiterentwicklung des Eingruppierungssystems, in den Verhandlungen regelmäßig in den Hintergrund geraten. Die Beamtenschaft sitzt ja immer als "unsichtbarer Gast" mit am Tisch.

Da alle Beteiligten vor allem auf die prozentualen Erhöhungen schauen, müssen diese sehr hoch ausfallen. Jede strukturelle Verbesserung würde jedoch einen Teil dieser prozentualen Steigerung kosten. Besonders Gewerkschaften mit einem hohen Beamtenanteil, zum Beispiel im Lehrerbereich, haben deshalb häufig ein geringeres Interesse an strukturellen Verbesserungen im Tarifrecht, weil der Fokus verständlicherweise stärker auf einer Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung liegt.