Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 12.11.2025 11:12 ---In der Stellenausschreibung steht, dass die Eingruppierung in EG 11 erfolgt, wenn die Voraussetzungen (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) erfüllt sind. Ich frage mich warum mir "nur" die EG 10 angeboten wird, obwohl ich die erforderliche Berufserfahrung mitbringe...
Ich sehe das eher als Versuch, erstmal niedriger anzubieten und zu schauen, wie ich reagiere. Ein Wechsel von TV-H EG 10 zu TVÖD Bund EG 10 lohnt sich für mich finanziell eigentlich nicht – das wäre kaum ein Grund für einen Wechsel. Aber das muss ich dann letztlich selbst abwägen, welche anderen Faktoren noch für einen Wechsel sprechen könnten.
--- End quote ---
Das interpretierst du falsch, bzw. der Text in der Ausschreibung ist missverständlich oder besser gesagt Falsch.
Es geht alleinig um den tariflichen Begriff sonstiger Beschäftigter und nicht Berufserfahrung.
Klar kann ein AG einfach dich als sB ansehen, auch wenn du es nicht bist und dir entsprechend eine falsch Eingruppierung verkünden und bezahlen.
Und umgekehrt kannst du wenn er dich nicht als sB ansieht es einklagen, kannste aber idR knicken, da vor Gericht die kriterien schon recht hart sind, da Berufserfahrung nicht automatisch zu der Eigenschaft sB führt
MoinMoin:
Am Ende bestimmst alleinig du ob du den Job zu den angebotenen Konditionen annimmst.
Und wenn der AG nicht flexibel genugboder gewillt ist, dann ….
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