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Antragsprozedere PKV-Öffnungsaktion Allianz

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Hobbyjurist:
Liebes Forum, für Anfang 2026 ist meine Verbeamtung auf Lebenszeit beabsichtigt. Um meine PKV frühzeitig zu regeln, dachte ich, es wäre eine gute Idee, die Risikoprüfung schon jetzt vorzunehmen. Ich gehe fest davon aus, die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen zu müssen, jedoch werden auch dann natürlich Gesundheitsfragen fällig.

Mein Versicherungsvertreter vor Ort meinte jedoch, die Allianz könne erst mit meiner Verbeamtung und der Antragstellung auf Versicherung tätig werden. Die Gesundheitsprüfung und die Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs von der bestehenden Pflichtversicherung in der GKV zur PKV bei der Allianz seien überhaupt kein Problem, da Kontrahierungszwang bestehe.

Ich bin ziemlich unsicher und beunruhigt. Übrigens sagt auch die Webseite https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/gesundheitspruefung/ etwas anderes, eine Risikovoranfrage im Rahmen eines Probeantrags sei sehr wohl möglich. Mir sind folgende Dinge wichtig:


* Es muss sichergestellt werden, dass ich mit Ernennung nahtlos von der Pflichtversicherung der GKV in die PKV wechseln kann. Auf keinen Fall möchte ich etwa aufgrund einer lang andauernden Gesundheitsprüfung bis zur Aufnahme in die PKV eine Zwischenzeit in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mit all den bekannten Nachteilen überbrücken müssen.

Ich kenne einen solchen Fall im Bekanntenkreis, wo genau das eingetreten ist, weil die PKV (ein anderer Versicherer) noch prüft und prüft.

§ 188 Abs. 4 SGB V sagt dazu:


--- Zitat ---Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
--- End quote ---

Ich verstehe das so, dass der Nachweis der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall der springende Punkt ist.

* Ich möchte natürlich zum Zeitpunkt der Beantragung der PKV meinen genauen Beitrag kennen. Das ist dann nicht der Fall, wenn ich erst meine Unterschrift unter den Antrag setze und danach die Gesundheitsprüfung startet. Zwar ist mir bekannt, dass der Risikozuschlag nach oben hin auf 30 % begrenzt ist. Nun wurde aber in Aussicht gestellt, dass die 30 % nicht auf alle Tarifbausteine angewendet werden. Solange ich das aber nicht schriftlich habe, kann ich davon nicht sicher ausgehen.

Der konkrete Versicherer ist wie gesagt die Allianz, die Tarife, von denen ich ausgehe, dass sie so auch in der Öffnungsaktion angeboten werden, sind Beihilfe Ambulant, Krankenhaus und Zahn sowie die Pflegepflichtversicherung.

Hat jemand Erfahrungen und kann mir mit Rat zur Seite stehen? Vielen Dank!

Gewerbler:
Ich weiß jetzt nicht, warum du schon auf die Allianz festgelegt bist, aber das tut an sich auch nix zur Sache.

Ich hatte meine Risikovoranfragen bestimmt 8 Monate vorher gestartet (mit Makler) und hätte je nach Ergebnis dann schon den Vorvertrag bzw. eine Anwartschaft abgeschlossen. Ob das mit der ÖA (die ich letztlich auch wählen musste) kombinierbar ist, weiß ich gerade nicht.
Man kann aber den Vertrag meines Wissens auch rückdatieren. Ansonsten stand bei mir dann irgendwann der Urkundstermin fest und dann wurde glaube ich der Vertrag vorbereitet. Die Unterlagen habe ich sicherlich erst ein paar Tage später bekommen, weil ich ja noch die Urkunde/Niederschrift zur PKV schicken musste, aber das macht ja nix.
Hätte ich den Termin nicht wahrnehmen können, wäre glaube ich nur der Starttermin verschoben worden. Komisch war nur, dass meine GKV mich tatsächlich zum Ernennungstag abgemeldet hat, der PKV-Vertrag aber erst zum nächsten Monatsersten geplant war. So war ich irgendwie 3 Tage nicht versichert, was ja an sich nicht sein dürfte. Nuja. Musste da zum Glück nicht zum Arzt, aber da hätte sich sonst bestimmt auch ne Lösung gefunden.

Also kurz gesagt: Die Prüfung und Vertragsabschluss sollte eigentlich problemlos im Vorfeld möglich sein. Du bist ja nicht der Erste mit dieser Thematik...

Saxum:
Wie es @Gewerbler schon angesprochen hat, ist es auch für mich nicht ganz klar warum es die "Allianz" sein muss. Das soll jetzt nicht gegen die Allianz sprechen, aber in der Regel stellt man in dieser Phase erstmal anonyme Risikovorabfragen mit den beantworteten Gesundheitsfragen bei allen in Frage kommen Anbietern von Privaten Krankenversicherungen für Beamte. Oder ist man bisher bei der Allianz auf andere Art oder Weise mit versichert?

Danach hat man einen relativ guten "Marktüberblick" darüber welche Anbieter einen zu welchen Bedingungen / Einschränkungen / Zuschlägen / Tarifpaketen (Wahltarife/Ergänzungstarife) aufnehmen würde oder ob man nur  bei einer offiziellen Antragsstellung dann die Öffnugnsaktion anbietet.

Die Aussage des Versicherungsvertreters vor Ort ist hier falsch, die Allianz wird - wie in der Regel auch jede andere Krankenversicherung - bereits vor Antragsstellung aktiv und beantwortet auch anonyme Risikovorabfragen. Man stellt natürlich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Aussicht, dass man zum XX.XXXX verbeamtet wird, das reicht schon als Angabe um ein Angebot generieren zu können.

Die Gesundheitsprüfung startet im Rahmen der anonymen Antragsprüfung schon - vor - der Unterschriftssetzung. Man unterschreibt hier nichts und schwärzt / kürzt ggf. seine persönlichen Daten, das ist ja der Sinn und Zweck der anynomen Riskovorabfragen.

Bei der finalen Antragsstellung kann man dann alles natürlich dann ungeschwärzt nachtragen, inhaltlich hat sich ja in der Regel nichts geändert, da die Angaben ja die gleichen sind. Daher vergibt die Krankenversicherung bei den anonymen Risikovorabfragen bzw. bei Ihren Angeboten dann eine Nummer / Chiffre auf der man dann innert eines bestimmten Zeitraumes dann das Angebot in Anspruch nehmen kann. Damit weiß man auch seinen voraussichtlichen Beitrag.

Krankenversicherungsverträge können schon 6 Monate vor dem eigentlichen Beginn im voraus abgeschlossen und datiert werden oder alternativ schließt man eine Anwartschaft / Optionstarif ab, um so den aktuellen Gesundheitszustand "einzufrieren". Rückdatieren geht per se auch, nur ist das dann eher ein unnötiger Murks / Aufwand weil man dann das mit der GKV bzgl. des Zeitraumes klären muss, etc.

Nur falls es tatsächlich bei der Allianz bleiben sollte, die Beihilfeergänzungstarife (Plus oder Best) fasst man hier nicht mit ins Auge?

Man sollte nur mit bedenken, dass dann gegebenenfalls im Rahmen der anonymen Risikovorabfragen bei anderen Krankenversicherern die Normalannahme (ggf. mit Risikozuschlag) und Beihilfeergänzungstarife dabei sein könnte. Daher diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Die Öffnungsaktion kann man immer noch ziehen, auch bei der Allianz. Allerdings ist es - wie wiederholt gesagt - wichtig, dass man anonyme Risikovorabfragen stellt. Da nur der erste Krankenversicherer, bei dem man einen offiziellen Antrag stellt, dann auch dazu verpflichtet ist zu dieser Öffnungsaktion aufzunehmen.

Hobbyjurist:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Da die explizite Nennung des Versicherers gewisse Reaktionen hervorgerufen hat: Ich habe mich bei der Entscheidung von Kriterien leiten lassen, die über den Leistungsumfang (gut, aber nicht der beste am Markt) und eine Momentaufnahme für die Beitragshöhe (gehoben, aber vernünftig kalkuliert erscheinend; ein Punkt in der Datenreihe zum Zeitpunkt des Eintritts ist allenfalls ein Anhaltspunkt für die spätere Beitragsentwicklung) hinausgehen und eher darauf abzielen, dass man ja ein Leben lang bei seiner PKV bleibt. Die Beweggründe mag jeder anders einschätzen. Die Angabe habe ich auch nur für den Fall gemacht, dass irgendwelche Versichererspezifika die Antwortfindung erleichtern. Öffnungsaktion sehe ich als gesetzt an, da es gewisse Diagnosen oder Kombinationen von Diagnosen gibt, die etwas anderes nicht zulassen.

Der Versicherer bietet tatsächlich den Start der Gesundheitsprüfung an, sobald eine Absichtserklärung des Dienstherrn vorgelegt wird, dass die Verbeamtung zum Zeitpunkt X erfolgen soll. Dies bietet mir auch der Dienstherr an. Nun war für mich die Frage, wie viel zeitlichen Vorlauf ich einplanen soll, reicht ein Monat, sollen es besser zwei Monate sein? Dass es Möglichkeiten der Rückdatierung des Versicherungsbeginns gibt, habe ich auch schon gelesen. Besser wäre es, dass dieser Fall gar nicht erst eintritt und der GKV eine wirksame Austrittserklärung vorgelegt werden an, bevor eine freiwillige gesetzliche Versicherung starten würde.

Und wie gesagt, ein Bekannter hat dieses Problem mit der freiwilligen GKV und die Versicherung prüft und prüft, obwohl vorher schon über einen Makler anonyme Risikovorabfragen gelaufen sind.

Saxum:
Es steht jedem frei nach Kriterien vorzugehen, die man für sich selbst festgelegt hat. Der (nicht unwichtige) Rat zur anonymen Risikovorabfrage beim ganzen Markt (durch einen selbst oder einen Vermittler/Makler) kommt aber anderseits auch nicht von ungefähr und hat schon so manche positive Überraschung beschert da Krankenversicherer Risiken auch anderes Bewerten als das jeweilige Individuum selbst oder eben auch im Vergleich zu anderen Krankenversicherern. Mit der Allianz trifft man jetzt auch keine "schlechte Entscheidung", der Rat musste aber wirklich sein. Ob man den annimmt oder nicht ist jedem selbst überlassen. Man spart im nichts, ob man das selbst macht, einen Vermittler nimmt (der natürlich nur seine Versicherung hat) oder einen kompetenten (!) Fachmenschen.

Wie bereits ausgeführt, die maximale Dauer für die Vor-Datierung ist 6 Monate. Wenns noch früher sein soll, geht eine Anwartschaft, auch bei der Öffnungsaktion. Bei mir persönlich (für mich selbst) trudelten die meisten Rückmeldungen der Versicherer innert von 2-3 Wochen ein. Um die ganze Geschichte selbst habe ich mich aber auch so 3 Monate vor der Ernennung gekümmert.

Der schlichte Rat ist einfach, so früh wie möglich darum kümmern. Es gibt kein "zu Früh". Mit einer nicht unwichtigen interessanten Ausnahme: Das warten um ein paar Tage/Monate würde ggf. die Lage ermöglichen für (abgeschlossene !) Diagnosen / Arztbesuche / Behandlungen den Abfragezeitraum zu verlassen (3, 5, 10 Jahre je nach Frage).

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