Autor Thema: PKV Öffnungsklausel  (Read 313 times)

DirkG

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PKV Öffnungsklausel
« am: 13.11.2025 21:13 »
Hallo, ich bin noch in der GKV und werde demnächst verbeamtet. Da ich Vorerkrankungen habe kommt für mich nur die Öffnungsklausel in Frage. Kennt jemand einen Makler, der kostenlos berät? Ich habe nur Makler gefunden, die ein Honorar von mindestens 700 Euro dafür verlangen. Besten Dank und Grüße

clarion

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #1 am: 13.11.2025 22:27 »
Bei der Öffnungsaktion gibt es nur Honorarberatung, da die PKVen für ein "schlechtes Risiko " selbstredend keine Provision zahlen. Oder man kümmert sich selbst....

Organisator

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #2 am: 14.11.2025 09:07 »
Hallo, ich bin noch in der GKV und werde demnächst verbeamtet. Da ich Vorerkrankungen habe kommt für mich nur die Öffnungsklausel in Frage. Kennt jemand einen Makler, der kostenlos berät? Ich habe nur Makler gefunden, die ein Honorar von mindestens 700 Euro dafür verlangen. Besten Dank und Grüße

Da wärst du schlecht beraten, einen kostenlosen Makler zu nehmen. Der arbeitet nämlich nicht kostenlos, sondern verkauft dir die Versicherung, die für ihn die höchste Provision verspricht.

Nen Tausender in eine objektive, weil selbst bezahlte Beratung zu investieren, ist so ziemlich die beste Investition, die man machen kann.

EiTee

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #3 am: 14.11.2025 09:29 »
Die Vorerkrankungen müssen ja gravierend sein, wenn der TE direkt davon ausgeht, dass nur die Öffnungsaktion in Frage kommt.

Alternativ Probeanträge bei PKVn stellen und auf das Ergebnis warten, es ist nicht ungewöhnlich, dass es auch zu einem "normalen" Angebot führen könnte.

Des Weiteren ist der Teilnehmerkreis der Öffnungsaktion beschränkt, sowie der Risikozuschlag. Womit ich die Notwendigkeit eines Beraters nicht als gegeben sehe, wenn eh die Basisabsicherung ohne Ausschlüsse mit einem maximalem Risikozuschlag von 30% in Frage kommt.

DirkG

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #4 am: 14.11.2025 09:36 »
Herzlichen Dank für die schnellen Rückmeldung. Ich habe nur eine Vorerkrankung, Asthma, leider!

Saxum

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #5 am: 14.11.2025 10:20 »
"Asthma" führt nicht zwangsläufig zur Öffnungsaktion, natürlich ist die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise höher. Diese Wahrscheinlichkeit ist aber auch oft davon abhängig wie die Ursache, Schweregrad, Behandlungsstatus und der generelle Verlauf ist bzw. wie Ärzte es attestieren. Jeder Anbieter bewertet die ein und gleichen Diagnosen ganz unterschiedlich, so dass es durchaus eine Normalannahme mit Risikozuschlag für das erhöhte Risiko von "Atemwegproblemen" geben könnte.

Wer meint gleich auf die Öffnungsaktion zu rennen, ohne es zumindest mittels anonymer Risikovorabfragen zu versuchen oder versuchen zu lassen, wie Versicherer diesen Einzelfall bewerten würde hat es jetzt natürlich nicht per se versaut aber zumindest für sich die Wahrscheinlichkeit eliminiert, dass es woanders vielleicht günstiger / besser sein könnte (oder auch nicht). Da kann man nichts verlieren dabei, außer natürlich die Zeit die man dafür reinsteckt, aber die führt ja so oder so zu einer wertvollen Erkenntnis. Wichtig ist es nur, dass es tatsächlich anonyme Risikovorabfragen sind.

@EiTee
Die Öffnungsaktion führt *nicht* zu einer "Basisabsicherung".

Wie man es leider zu oft fälschlicherweise annimmt.

Wer diesen Weg in Anspruch nimmt, wird in den regulären Grundtarif für Beamte bei dem jeweiligen Krankenversicherer aufgenommen - wo auch alle anderen Beamten sind. Eben mit einer Deckelung des Risikozuschlags von bis auf zu 30%. Es gibt hier keinen "seperaten Öffungsaktions-Tarif".

Ausgenommen von der Aufnahmepflicht sind hierbei teilweise die Wahlleistungen, diese werden nur verpflichtend wenn die jeweilige Beihilfevorschrift es auch entsprechend anbietet. Gänzlich ausgenommen von der Öffnungsaktion sind die Beihilfeergänzungstarife bzw. gegebenenfalls gibt es vielleicht doch den vollen oder aber abgespeckten dazu - aber eben ohne Verpflichtung, je nach Gusto des Versicherers.

Daher ist es auch so wichtig zu wissen, dass man auch eben die Grund- und ggf. Wahltarife der jeweiligen Krankenversicherer vergleicht, die an der Öffnungsaktion teilnehmen.

Der beste Weg ist daher hier die anonyme Risikovorabfrage, denn selbst wenn die Normalanahme doch entgegen der Versuche nicht möglich ist, kann es aber zumindest Aufschluss geben bis zu welcher Höhe die Krankenversicherer den Risikozuschlag auch in der Öffnungsaktion ansetzten und ob nicht doch ggf. ein voller oder abgespeckter Beihilfeergänzungstarif drin sein kann. Denn nur die erste Krankenversicherung die die Öffnungsaktion nach einem Normal-Antrag anbietet ist dann auch zur Aufnahme über diese verpflichtet.
« Last Edit: 14.11.2025 10:35 von Saxum »

bbdhs

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #6 am: 14.11.2025 10:34 »
Ich habe auch Asthma. Mit Medikamenten eingestellt. Hatte bei mir gar keine Auswirkung - also dafür kein Risikozuschlag bei der PKV bekommen. Liegt aber natürlich immer daran, wie stark das Asthma ist, ob allergiebedingt, etc.

Roderick85

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Antw:PKV Öffnungsklausel
« Antwort #7 am: 14.11.2025 11:55 »
Asthma ist absolut kein Grund für die Öffnungsaktion. Such dir einen Makler, lass ihn eine anonyme Risikovoranfrage stellen bei allen Versicherungsunternehmen und warte ab. Jede Versicherung wertet Krankheiten anders. Sollte dann absolut kein verwertbares Angebot kommen, kannst du noch immer die Öffnungsaktion in betracht ziehen. Sollte es dich wirklich Geld kosten, ist das damit besser angelegt als wenn du direkt "sinnlos" in die Öffnungsaktion rennst, aber das düfte nicht passieren. Sollte es zu einer normalen Annahme kommen, zahlt die Versicherung die Provision.