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Jahressonderzahlung und Kündigung
werop:
Angenommen der 30.11.2025 wäre bei Kündigung am 17.11. nicht fristgerecht, wäre dann automatisch der 31.12.2025 vereinbart? Also ohne eine weitere schriftliche Kündigung?
Dann würde man auch die JSZ bekommen.
MaLa:
äh ja den 31.12. meinte ich auch
sofern die Frist zum Monatsende nicht eingehalten wird, verlagert sie sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin. also den 31.12.
Die JSZ steht somit (höchstwahrscheinlich Anteilig) zu
marvie:
Da ist vielleicht noch ein kleiner Denkfehler drin: ::)
Die Kündigung falls Probezeitkündigung - beachte Mitwirkung des PR - geht nicht automatisch in eine ordentliche Kündigung über! Es kommt entscheidend darauf an was in der Kündigung steht und über was der PR beschieden hat!
Der Anfragende teilte mit das der letzte Arbeitstag der 01.12 sei - somit kann man davon ausgehen das ihm dieses Datum mitgeteilt wurde was den Zeitraum einer Probezeitkündigung entspricht. Der AG täte gut daran wenn er erneut eine ordentliche Kündigung mit Beteiligung des PR ausspricht.
:-X
MaLa:
Weiterhin muss eh Kündigungsschutzklage erhoben werden, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird
andi1504:
--- Zitat von: marvie am 18.11.2025 07:11 ---Da ist vielleicht noch ein kleiner Denkfehler drin: ::)
Die Kündigung falls Probezeitkündigung - beachte Mitwirkung des PR - geht nicht automatisch in eine ordentliche Kündigung über! Es kommt entscheidend darauf an was in der Kündigung steht und über was der PR beschieden hat!
Der Anfragende teilte mit das der letzte Arbeitstag der 01.12 sei - somit kann man davon ausgehen das ihm dieses Datum mitgeteilt wurde was den Zeitraum einer Probezeitkündigung entspricht. Der AG täte gut daran wenn er erneut eine ordentliche Kündigung mit Beteiligung des PR ausspricht.
:-X
--- End quote ---
Wieso handelt es sich denn um eine Arbeitgeberkündigung? Ich kann das den Ausführungen von Sunny104 nicht entnehmen.
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