Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I

Begonnen von Admin, 15.11.2025 17:26

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MoinMoin

Zitat von: teclis22 in 14.01.2026 21:12Eine Schlichtung gibt es ja im TV-L automatisch.
Aber ist es nicht für die AG vorteilhaft in die Schlichtung zu gehen? Das verlängert ja die Verhandlungen um ca. 1 Monat (Termin finden, Vorbereitung etc.) und verlängert damit die Dauer ehe es zur Auszahlung etwaiger Erhöhungen kommt.
Und für Verdi ist dies immer noch ein Grund die Streikkassen nicht allzu sehr zu plündern. Sprich: Auch wenn das nicht im Automatismus gibt - es würde doch de-facto immer zur Schlichtung kommen oder nicht ?
Nach meinem Kenntnisstand hat die TdL die Schlichtung aufgekündigt, so dass es im TV-L keine Schlichtung mehr automatisch gibt.

MoinMoin

Zitat von: Aleksandra in Gestern um 09:41lasst euch nicht verarschen. Alles unter 3% pa (inkl. JSZ) wäre ein echter Schlag ins Gesicht.
Richtig, fangt endlich an für euch selbst zu verhandeln!

Sockelbetragsliebhaber

Ich nenne die Ergebnisse die 2er-Regel, ich meine damit:
Laufzeit x 2,
Prozente / 2.
Passt eigentlich immer ganz gut.
Uns erwarten also 3,5% mit einer Laufzeit von 24 Monaten. 2% ab 01.06.2026 und den Rest von 1,5% am 01.03.2027.
Den Sockelbetrag könnt ihr euch auch zurückrechnen, man nimmt einfach die EG 9, Stufe 3 x 3,5%. Damit bekommen die unteren Gehaltsklassen etwas mehr und alle können sich feiern.   

Zinc

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:20Richtig, fangt endlich an für euch selbst zu verhandeln!

Wie soll das in der Praxis aussehen?

Rowhin

Zitat von: Zinc in Gestern um 15:06Wie soll das in der Praxis aussehen?

So wie ich es verstehe:

Den Vorgesetzten klarmachen, dass man entsprechende Leistung bringt, und sich ggfs. auch extern umschauen kann.

Entsprechend eine Höhergruppierung, Zulagen oder AT einfordern.

Wird in vielen Fällen nicht funktionieren. Aber in manchen eben überraschenderweise doch.

Und wenn es flächenmäßig passieren würde, hätte das auch einen eigenen Effekt.

daseinsvorsorge

Zitat von: Zinc in Gestern um 15:06Wie soll das in der Praxis aussehen?
Man geht zu seinem Chef und teilt seine Gehaltsvorstellungen mit. Wenn der Chef erklärt, diese nicht erfüllen zu können, droht man mit Kündigung. Allerdings solte man schon sicher sein, tatsächlich auch einen AG zu finden, der die Gehaltsvorstellungen erfüllt. Ansonsten macht man sich natürlich lächerlich.

Zinc

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:14So wie ich es verstehe:

Den Vorgesetzten klarmachen, dass man entsprechende Leistung bringt, und sich ggfs. auch extern umschauen kann.

Entsprechend eine Höhergruppierung, Zulagen oder AT einfordern.

Wird in vielen Fällen nicht funktionieren. Aber in manchen eben überraschenderweise doch.

Und wenn es flächenmäßig passieren würde, hätte das auch einen eigenen Effekt.

Also wenn ich mir hier bei mir die Bereiche anschaue, da würde das nirgendwo funktionieren. Wir verrichten alle dieselbe Arbeit und gewisse Zusatzaufgaben stehen im Arbeitsvertrag, welche nicht gesondert durch Zulagen vergütet werden. Eine Höhergruppierung würde zur nächst größeren Leitungsebene führen mit entsprechender Verantwortung, aber das hat ja nichts mit verhandeln zu tun.

Modulator

Zitat von: daseinsvorsorge in Gestern um 15:22Man geht zu seinem Chef und teilt seine Gehaltsvorstellungen mit. Wenn der Chef erklärt, diese nicht erfüllen zu können, droht man mit Kündigung. Allerdings solte man schon sicher sein, tatsächlich auch einen AG zu finden, der die Gehaltsvorstellungen erfüllt. Ansonsten macht man sich natürlich lächerlich.

Diese Forderungen (Erpressung) hat man bei uns immer aus Prinzip abgelehnt.
Jeder der das androhte, wurde viel Erfolg gewünscht. Immer!

dregonfleischer

solange man verarscht wird Mit EG 8 als Buchhalter da verdient man viel mehr in der freien Wirtschaft

sowieso2

Zitat von: Zinc in Gestern um 15:26Also wenn ich mir hier bei mir die Bereiche anschaue, da würde das nirgendwo funktionieren. Wir verrichten alle dieselbe Arbeit und gewisse Zusatzaufgaben stehen im Arbeitsvertrag, welche nicht gesondert durch Zulagen vergütet werden. Eine Höhergruppierung würde zur nächst größeren Leitungsebene führen mit entsprechender Verantwortung, aber das hat ja nichts mit verhandeln zu tun.

Bei uns ist das alles geregelt. Gehaltsgruppe richtet sich nach Tätigkeiten. Wie soll man dem "Chef" nun neue Tätigkeiten präsentieren? Diese richten sich nach den Aufgaben der Behörde. Und das Organisationsreferat teilt diese den Abteilungen zu. Das Personalreferat entscheidet anhand der Tätitkeiten, wie eingruppiert wird. Wenn also der Chef nicht gerade Abteilungsleiter dieser beiden Strukturen ist, dann kann der Chef rein gar nichts verhandeln... Zumal ohne irgendwelche Tätigkeitsbeschreibungen anzupassen...

MoinMoin

Zitat von: Zinc in Gestern um 15:26Also wenn ich mir hier bei mir die Bereiche anschaue, da würde das nirgendwo funktionieren. Wir verrichten alle dieselbe Arbeit und gewisse Zusatzaufgaben stehen im Arbeitsvertrag, welche nicht gesondert durch Zulagen vergütet werden. Eine Höhergruppierung würde zur nächst größeren Leitungsebene führen mit entsprechender Verantwortung, aber das hat ja nichts mit verhandeln zu tun.
Natürlich kann man verhandeln, dass man höherwertige Aufgaben oder das man eine Zulage nach 16.5 bekommt.
Also ich habe verhandelt und bekomme mehr Geld als das tarifliche Minimum.

Du kannst weiterhin dem Glauben nachhängen, dass das nicht geht oder musst einsehen, dass das in deinem Arbeitsumfeld und bei dir zu keinem Erfolg führt und darauf verzichten es zu versuchen und zufrieden sein.


Micha1974

In der Justiz nicht möglich.... Kenne viele die das versucht haben.

Hoffe mal auf eine einigermaßen gute Tarifrunde. Die Beamten bekommen doch, jedenfalls laut Presse, schon wieder mehr Geld wegen des Abstands zum Bürgergeld. Wird das eigentlich berücksichtigt? Sonst geht die Schere beim Einkommen ja noch weiter aus...

Nur mal als Frage gedacht...

MoinMoin

Zitat von: Micha1974 in Gestern um 17:12In der Justiz nicht möglich.... Kenne viele die das versucht haben.
Falsches wording: Möglich ist es auch dort.

In der Justiz nicht von Erfolg gekrönt. Das kann natürlich sein.
Grund: AN ist zu unwichtig und man kann ihn gehen lassen, ohne das man einen Schaden hat.

LehrerBW

Zitat von: Micha1974 in Gestern um 17:12In der Justiz nicht möglich.... Kenne viele die das versucht haben.

Hoffe mal auf eine einigermaßen gute Tarifrunde. Die Beamten bekommen doch, jedenfalls laut Presse, schon wieder mehr Geld wegen des Abstands zum Bürgergeld. Wird das eigentlich berücksichtigt? Sonst geht die Schere beim Einkommen ja noch weiter aus...

Nur mal als Frage gedacht...
Bei uns in BW leider nicht...auf die Anfrage einer SPD Abgeordneten an den grünen Finanzminister kam folgendes bei raus:

https://www.landtag-bw.de/resource/blob/606936/66a4caa04cfe94732e15cdf329bea029/17_9917_D.pdf

,,2. welche Auswirkungen der Beschluss des BVerfG vom 17. November 2025 für
die Tarifbeschäftigten in Baden-Württemberg bedeutet;"

,, Zu 2.:
Die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden im Rahmen der grundgesetzlich garan-
tierten Koalitionsfreiheit von Tarifvertragsparteien verhandelt. Für Landesbeschäf-
tigte sind dies die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie arbeitgebersei-
tig die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Der Beschluss des BVerfG hat
deshalb keine Auswirkungen auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Landes."

Micha1974

Ist leider, dann meistens, wohl so. Deshalb sollten die Verhandlungen auch nur die TB sein. Dann würde wohl mehr rauskommen.