Autor Thema: Was ist alles einmaliges Einkommen nach dem Wohngeldgesetz?  (Read 276 times)

connyziege

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Servus,

mal angenommen jemand bezieht Wohngeld und erhält eine Entschädigungszahlung nach dem AGG während des Bezugs. Dann wird temporär kein Wohngeld bezogen und dann wird wieder ein Antrag gestellt.

Hätte die Entschädigungszahlung bereits während des ersten Wohngeldbezugs angegeben werden müssen oder spätestens jetzt beim neuen Antrag, weil auch eine Entschädigungszahlung ein einmaliges Einkommen ist oder ist sie das nicht, da diese nicht explizit im Wohngeldgesetzt erwähnt ist und dort u. a. nur steht, dass eine Abfindung einmaliges Einkommen ist und eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung?

Danke.

Grüße

kraemerchen

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Eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung.