Autor Thema: §8 TVÖD Freizeitausgleich  (Read 101 times)

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§8 TVÖD Freizeitausgleich
« am: 17.11.2025 16:53 »
Hallo Zusammen,

ich benötige mal euere Hilfe zu § 8 TvÖD Bund.
AN arbeitet freiwillig an einem Feiertag, welcher auf einen Samstag fällt.
Zeitzuschlag wird mit Freizeitausgleich 35% berechnet
Das Stundenkonto weist für diesen Tag + 8,5h aus. Diese wurden auch gearbeitet.
Er beantragt als Freizeitausgleich einen Wochentag in der übernächsten Woche.
Dieser Tag wird in der Stundenabrechnung mit -7:48h (Regelarbeitszeit) verbucht.
Das kann doch nicht richtig sein???

Vielen Dank für Euer Schwarmwissen.

MeTe

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Antw:§8 TVÖD Freizeitausgleich
« Antwort #1 am: 17.11.2025 22:55 »
Verstehe ich nicht ganz was daran falsch sein soll.

Also wir areiten regelmäßig an Wochenenden oder Feiertage. Dafür wird einem dann eben die gearbeitete Zeit als Mehrarbeit gutgeschrieben (bei dir jetzt 8,5h). Wenn du dir dann als Zeitausgleich einen Tag frei nimmst, wird die Regelzeit des Tages (also das was du gearbeitet hättest) von den 8,5h abgezogen.

Somit hast du jetzt noch grob ne 3/4-Stunde übrig die du ggf. mit Freizeit ausgleichen kannst. Die Zuschläge erhältst du üblicherweise mit der nächsten Abrechnung ausbezahl oder wann auch immer diese eben abgerechnet werden.

Einzig das mit dem freiwillig gemeldet macht mich etwas stutzig - gibt ja diese Regelung im öD dass nur angeordnete Mehrarbeit Überstunden sind. Glaub das ist in diesem Fall aber nicht relevant weil der Dienstherr ja vermutlich angeordnet hat dass am Feiertag gearbeitet werden muss, nur wer war freiwillig nehme ich an.

 
« Last Edit: 17.11.2025 23:02 von MeTe »