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Eingruppierung Schwimmmeister

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MaLa:
Mehr Arbeit heißt nicht gleich mehr Lohn, eher aufpassen das die Höherwertigen Aufgaben nicht unterhalb eines bestimmten Wertes rutscht, es deutet eher auf wenig ausgelastete MA hin oder mieserable Personalplanung.

andi1504:

--- Zitat von: itseme am 18.11.2025 07:11 ---Guten Morgen zusammen,

Ich benötige mal eine Einschätzung eurerseits bezüglich der möglichen Eingruppierung (TVöD VKA) zweier Kollegen:

1. Schwimmmeister - Betriebsleitung Freibad => 9a
2. Schwimmmeister - svt. Betriebsleitung Freibad => 6 (Stelle war als FAB ausgeschrieben, er hat inzwischen jedoch den Meister gemacht)

Nun kommt neu dazu:
- die technische Betreuung samt Organisation (Einweisung / Unterweisung aller Vereine / Schulen etc.
- hoheitliche verwaltung der Zugriffsrechte (Chipausgabe, Programmierung)
- Budgetverwaltung beider Einrichtung (von Anmeldung im Haushalt zur unterjährigen Verwaltung und Abrechnung)
- Rufbereitschaften für die Bäder
- Betreuung der Auszubildenden ganzjährig

Permanent unterstelltes Personal sind 7 Personen
Unterstelltes externes Personal sind ca. 10 Personen

Dies sind die tatsächlichen übertragenen sowie zugleich ausgeübten Tätigkeiten.


Nun die explizite Frage:

Ist beim Betriebsleiter für eine 9c realistisch oder kann hier auch mehr gefordert werden?
Ich sehe den Stellvertreter mindestens in der 8 aufgrund der Tätigkeitsfelder, auch wenn die Stelle defacto lediglich eine 6 im SP beherbergt.


Sofern noch mehr Informationen benötigt werden gerne fragen.

Vielen Dank vorab für die Einschätzungen.

Gruß

--- End quote ---

Also für den Betriebsleiter sehe ich ebenfalls maximal die 9a. Die geschilderten zusätzlichen Tätigkeiten gehören üblicherweise (jedenfalls in unseren Bädern) zum normalen Aufgabenbereich eines Badbetriebsleiters.

Der Stellvertreter müsste jedoch meiner Ansicht nach in die EG 7 eingruppiert sein, da er als stellvertretender Badbetriebsleiter benannt ist. Und das ist nach dem Wortlaut der Entgeltordnung nun einmal die EG 7 (die geforderte Qualifikation sollte er als geprüfter Meister für Bäderbetriebe ja haben).
 

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