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Eingruppierung Schwimmmeister

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MoinMoin:
sjuda schrieb von grösstenteils FAB Aufgaben.
Eingruppierung geschieht über die Betrachtung der Arbeitsvorgänge und wenn die Zeitanteile diese einfachen Tätigkeiten überwiegt, dann reicht es idR nicht, dass man 10% höherwertige Aufgaben hat um höherwertig bezahlt zu werden.
Wenn es jedoch nicht nur eine Abwesenheitsvertetung wäre, bzw. die Tage der Vertretungzeit eine relevante höhe erreicht (33% o. 50%) dann sieht es natürlich anders aus.

JahrhundertwerkTVÖD:
Ich finde es sehr irritierend dass sjuda davon ausgeht dass der Betriebsleiter mindestens in die 9c bzw. sogar höher eingruppiert werden sollte.

Dies entbehrt jeglicher Eingruppierungsregelung nach TVÖD.

Bitte nicht falsch verstehen.
ich gönne jedem eine marktgerechte Vergütung.
Die AN versuchen nun krampfhaft Mitarbeiter höher einzugruppieren, als die Regelungen nach TVÖD dies ermöglichen.

Ich weiß nicht warum diese Fehler und die Probleme in der Praxis von Verdi und den AN so ignoriert werden.

Es gibt einen Tarifvertrag mit entsprechenden Eingruppierungsregelungen nach zugewiesenen und auszuführenden Tätigkeiten. Daraus ergibt sich die Gruppe.
Dass die dortigen Tabellenwerte überhaupt keiner marktgerechten Vergütung mehr entsprechen ist hauptsächlich daran geschuldet dass die Tarifpolitik von Verdi zu einer Stauchung der Tabelle führten und somit kaum noch Gehaltsunterschiede vorhanden sind.
Dies wird im Forum oft als sozialistische Tarifpolitik bezeichnet.
Ergo müssen die Gruppen sich wieder im Gehalt differenzieren, damit Höhergruppierungen, mehr Verantwortung, höhere Ausbildung etc. sich überhaupt bemerkbar machen.
Es ist der falsche Weg Mitarbeiter über nicht tarifgerechte Eingruppierungen zu entlohnen.
Hier ist vor allem Verdi gefordert die sozialistische Tarifpolitik aufzugeben und die Tabellenwerte wieder anzupassen.

Sjuda:
Du meinst sicher itseme.

Ich sehe die Voraussetzungen für die EG 9b nicht erfüllt, von EG 9c rede ich überhaupt nicht.
Für mich gibt es nichts, das eine Eingruppierung über die 9a hinaus rechtfertigen würde.

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: Sjuda am 19.11.2025 11:17 ---Du meinst sicher itseme.

Ich sehe die Voraussetzungen für die EG 9b nicht erfüllt, von EG 9c rede ich überhaupt nicht.
Für mich gibt es nichts, das eine Eingruppierung über die 9a hinaus rechtfertigen würde.

--- End quote ---

Sorry, da habe ich mich wohl verguckt :-)

itseme:
Bitte nicht falsch einordnen.
Ich fordere hier keine andere EG für die Kollegen.
Mir ging es lediglich um eine Einschätzung da die Betriebsleiterin bereits in der 9a ist und die Aufgabengebiete perspektivisch umfangreicher werden, mehr verwaltende Tätigkeiten als Operativ.

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