Im letzten Urteil am VG Karlsruhe hat das Gericht gar nicht rechnen wollen und alles abgewiesen.
https://openjur.de/u/2516212.html § 86 Abs.1 VwGO wurde da ziemlich ignoriert. Generell ist die Rechtsprechung in BW immer eher gegen Bürger. So auch bei Termingeschäften am FG Stuttgart...
Wenn man es hinbekommt, sollte man m.E. auch noch die EU-Besoldung in der Klagebegründung darstellen. Die ist deutlich großzügiger und lässt alle Bundesländer in hohen BG verblassen.