Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 13187 times)

LehrerBW

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Krieg es jemand hin ne ähnliche Aufzählung für BW zu erstellen?
Ich schaffs nicht :/ Finde es recht kompliziert :(

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.30.html

Böswilliger Dienstherr

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Krieg es jemand hin ne ähnliche Aufzählung für BW zu erstellen?
Ich schaffs nicht :/ Finde es recht kompliziert :(

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.30.html

eigentlich ist das relativ einfach. Indexierung. ich muss gerade die zahlen für meine klage errechnen und beschränke  mich dabei natürlich auf meine Gruppen und meine Stufen im Zeitverlauf. Ich bin gerade erst dabei mich quasi selbst zu verfolgen und als 4K Familie zu gerieren und dann spitz für mich selbst auszurechen und wenn meine spitzausrechnung nicht reisst, dann schau ich nach dem Index. Solche Berechnungen sollten eigentlich die Finanzministerien oder das BverfG selbst machen, ich hab da gerade wenig zeit für.

Ozymandias

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Im letzten Urteil am VG Karlsruhe hat das Gericht gar nicht rechnen wollen und alles abgewiesen.
https://openjur.de/u/2516212.html § 86 Abs.1 VwGO wurde da ziemlich ignoriert. Generell ist die Rechtsprechung in BW immer eher gegen Bürger. So auch bei Termingeschäften am FG Stuttgart...

Wenn man es hinbekommt, sollte man m.E. auch noch die EU-Besoldung in der Klagebegründung darstellen. Die ist deutlich großzügiger und lässt alle Bundesländer in hohen BG verblassen.

Ozymandias

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Müsste man nicht noch Kostendämpfungspauschale und ggf. den Beihilfebeitrag, also die 22 Euro bei der Mindestbesoldung berücksichtigen?

Und ist nicht der volle/mit Pauschbeihilfe halbe GKV-Beitrag mittlerweile höher als die angesetzten PKV-Beiträge?
Oder ist das alles mit der "Typisierung" erledigt?

Ein Beamter, der Mitglied in einem Solidarverein (3. Möglichkeit der KV) ist würde dann auch unter der Mindestbesoldung liegen. Das BVerfG rechnet aber nur mit der PKV. Das war früher der Regelfall, heute muss es aber nicht mehr so sein.

Teacher91

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Laut GEW hat das Urteil für Berlin keine Auswirkungen auf Baden Württemberg  :(

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-besoldung-in-berlin

NvB

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Laut GEW hat das Urteil für Berlin keine Auswirkungen auf Baden Württemberg  :(

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-besoldung-in-berlin

Stimmt ja auch. Der Beschluss ist an Berlin gerichtet, die haben die Frist bis März 2027, dieses Urteil bis zu diesem Datum umzusetzen.

Gleichwohl betrifft dieser Beschluss aber alle 17 Besoldungsrechtskreise, wozu BW auch gehört. Da nun deren Besoldung an der neugefassten Berechnungsgrundlage zwingend ausgerichtet werden muss.

Ozymandias

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Hätte man schon deutlicher schreiben können und nicht nur vorsorglich etwas zu empfehlen.
Vor allem das Partnereinkommen ist einer der Punkte, die auch weiterhin nicht geklärt sind.

Wollen die ganzen NPC Lehrer 6k im Jahr verschenken? Scheint so.

Versuch

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Hat jemand einen Widerspruch?

Teacher91

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Ich habe noch eine andere Frage:
Ich habe gerade die Lohnabrechnung für 01/26 erhalten. Darin bezahle ich knapp 120€ mehr an Abgaben (Lohnsteuer und Kirchensteuer). Im neuen Jahr sollte doch der Freibetrag minimal erhöht werden, sodass man ein paar Euro mehr und nicht 120€ weniger in der Tasche hat. Wie kann das sein? Ist das ein Fehler oder liegt das möglicherweise mit der digitalen Übermittlung der PKV zum Lohnsteuerabzugsverfahren?
Über eure Hilfe wäre ich euch dankbar. Bin gerade ehrlich gesagt ein wenig irritiert.

Böswilliger Dienstherr

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Ich habe noch eine andere Frage:
Ich habe gerade die Lohnabrechnung für 01/26 erhalten. Darin bezahle ich knapp 120€ mehr an Abgaben (Lohnsteuer und Kirchensteuer). Im neuen Jahr sollte doch der Freibetrag minimal erhöht werden, sodass man ein paar Euro mehr und nicht 120€ weniger in der Tasche hat. Wie kann das sein? Ist das ein Fehler oder liegt das möglicherweise mit der digitalen Übermittlung der PKV zum Lohnsteuerabzugsverfahren?
Über eure Hilfe wäre ich euch dankbar. Bin gerade ehrlich gesagt ein wenig irritiert.

Auf der Seite des LBV BW sollte das erklärt sein

1000Baht

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Neuer12

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Hat jemand den Musterwiderspruch vom.lbv und könnte ihn hier zur Verfügung stellen?

Thx