Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 1974 times)

Zerot

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80% Prekariatsschwelle in BW
2014   37.136,13
2015   38.015,13
2016   38.815,53
2017   40.146,51
2018   41.454,97
2019   42.944,93
2020   43.845,36
2021   44.927,50
2022   46.233,53
2023   48.050,71
2024   50.660,13
2025 bei 3% hochgerechnet 52.179,89
2026 bei 3% hochgerechnet 53.745,30

Hab noch 2025 und 2026 dazugepackt. Das Medianeinkommen in BW ist in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt um 2,9% angestiegen. Wegen der Inflation in den letzten Jahren deutlich darüber.

2025 bei 3% hochgerechnet 52.179,89

Den Betrag muss ein Beamter, Ehefrau + Kind unter 14Jahre und Kind über 14Jahre in der niedrigsten Besoldungsstufe in BW, also A7, Erfahrungstufe 1 minds. als Nettojahressumme ausgezahlt bekommen?

Laut Gehaltsrechner hatt der Beamte A7, Erfahrungstufe 1, 2 Kinder ein Jahresnetto für 2025 von 45.536.92 €
Kindergeld kommt noch on Top? 45.536,92 Euro + 6.120,00 Euro = 51.656,92 Euro

Hiervon kann man dann die PKV abziehen? Ca. 3.600,00 Euro = 48.056,92 Euro

Somit also: 2025 bei 3% hochgerechnet 52.179,89 Euro
bekommen hat er ungefähr 48.056,92 Euro

Differenz: 4.122,97 Euro

Kann das stimmen oder habe ich auf dem Weg einen Denkfehler?
« Last Edit: 20.11.2025 10:05 von Zerot »

Finanzer

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Müsste nicht auch noch das Kindergeld und die zu zahlende Private Krankenversicherung in die Berechnung mit rein?

Unknown

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Müsste nicht auch noch das Kindergeld und die zu zahlende Private Krankenversicherung in die Berechnung mit rein?
Die müsste meiner Meinung nach auf das Brutto aufgeschlagen werden, damit nach Abzug die o. g. Nettosumme rauskommt.

Zerot

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Brutto? Vergleicht man nicht die Nettobeträge?

Unknown

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Ja der Beitrag für die PKV wird Netto abgezogen, aber für den abgezogenen Beitrag muss ein Bruttobetrag in der Besoldungsgruppe aufgeschlagen werden meiner Meinung nach. Wenn der Beitrag 600 Euro ist, so braucht man ganz vereinfach gesagt 1.000 Euro Brutto.

LehrerBW

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Hiervon kann man dann die PKV abziehen? Ca. 3.600,00 Euro = 48.056,92 Euro

Wie kommst du auf  45.536.92?
Ich komme auf nen Jahresgehalt von 40421.-

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulage=&stj=2025&stkl=4&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=2u&pkpv=

3600.- dürfte zu wenig sein...es müssen die PKV Kosten von einem Beamten, seiner Frau und zwei Kindern genommen werden. Die jährlichen Kosten wurden seitens des Landes bereits im Jahr 2024 mit 5400.- jährlich angesetzt. Dürften mittlerweile bestimmt eher bei 5800.- liegen.

Fehlbetrag dürfte für 2025 dann bei ca. 10 000.- im Jahr liegen und im Jahr 2026 deutlich über 11 000.-
« Last Edit: 20.11.2025 12:46 von LehrerBW »

Ozymandias

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Auf der einen Seite hat man nun die Prekaritätsschwelle. Diese ist nun die neue Mindestbesoldung und wird m.E. nicht modifiziert. Anhand der alten Mindestbesoldung mit 115% Grundsicherungsgrenze, deren Beträge man aus den alten Gesetzentwürfen entnehmen kann, sieht diese doch deutlich höher aus.

Der neuen Prekaritätsschwelle muss man nun die Nettobesoldung gegenüberstellen, diese muss man nun nach den Vorgaben modifizieren. Hier ist die Berechnung etwas komplizierter. Diese kann man ggf.  teilweise auch aus den alten Gesetzesentwürfen entnehmen. Da ist die Besoldung, Kindergeld, Steuern, PKV alles drin.


Kindergeld und PKV gleichen sich fast aus. Ein Single bekommt aber kein Kindergeld, dieser müsste aber auch die neue Prekaritätsschwelle erhalten. Auch ohne eine einzige Rechnung anzustellen, sollten wir beim niedrigsten Beamten mehrere Tausend Euro davon entfernt sein. Siehe Vergleich mit der alten "Mindestbesoldung".

2024 ist leider ein sehr schlechtes Jahr um Vergleichsberechnungen anzustellen, weil BW da 3k Inflationsprämie und 6k Partnereinkommen einberechnet hat.


Für 2020 sollten dem niedrigsten Beamten 6003,84 Euro fehlen, trotz der bereits erfolgten Reparatur. Das sind Brutto ca. 10k Euro.
Bei der Reparatur wurden schon 580 Euro netto mtl. festgestellt und dafür 723 Euro Brutto für jeden Monat bezahlt. Da haben einfach mal 20k Brutto gefehlt  :-X
« Last Edit: 20.11.2025 13:19 von Ozymandias »

Zerot

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Was ist Eure Annahme bzw. Szenario was passieren könnte?

Könnten die Besoldungsstufen A11/A12/A13 usw. mit Nachzahlungen rechnen?

Zerot

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Hiervon kann man dann die PKV abziehen? Ca. 3.600,00 Euro = 48.056,92 Euro

Wie kommst du auf  45.536.92?
Ich komme auf nen Jahresgehalt von 40421.-

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulage=&stj=2025&stkl=4&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=2u&pkpv=

3600.- dürfte zu wenig sein...es müssen die PKV Kosten von einem Beamten, seiner Frau und zwei Kindern genommen werden. Die jährlichen Kosten wurden seitens des Landes bereits im Jahr 2024 mit 5400.- jährlich angesetzt. Dürften mittlerweile bestimmt eher bei 5800.- liegen.

Fehlbetrag dürfte für 2025 dann bei ca. 10 000.- im Jahr liegen und im Jahr 2026 deutlich über 11 000.-

Ich bin von der Steuerklasse 3 ausgegangen.

LehrerBW

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Warum gerade Steuerklasse 3?

Rentenonkel

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Bei Deiner ersten Tabelle hat sich meiner Meinung nach ein kleiner Denkfehler eingeschlichen.

Das ehemalige Grundsicherungsniveau von 115 % ist ohne Kindergeld bemessen, im Prekariatsnieveau ist das jedoch inkludiert.

Daher ist die Differenz zwischen beiden Beträgen um das für das jeweilige Jahr gezahlte Kindergeld zu bereingen und somit nicht mehr so gewaltig, wie es aktuell den Anschein hat.

Neuer12

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Auf der einen Seite hat man nun die Prekaritätsschwelle. Diese ist nun die neue Mindestbesoldung und wird m.E. nicht modifiziert. Anhand der alten Mindestbesoldung mit 115% Grundsicherungsgrenze, deren Beträge man aus den alten Gesetzentwürfen entnehmen kann, sieht diese doch deutlich höher aus.

Der neuen Prekaritätsschwelle muss man nun die Nettobesoldung gegenüberstellen, diese muss man nun nach den Vorgaben modifizieren. Hier ist die Berechnung etwas komplizierter. Diese kann man ggf.  teilweise auch aus den alten Gesetzesentwürfen entnehmen. Da ist die Besoldung, Kindergeld, Steuern, PKV alles drin.


Kindergeld und PKV gleichen sich fast aus. Ein Single bekommt aber kein Kindergeld, dieser müsste aber auch die neue Prekaritätsschwelle erhalten. Auch ohne eine einzige Rechnung anzustellen, sollten wir beim niedrigsten Beamten mehrere Tausend Euro davon entfernt sein. Siehe Vergleich mit der alten "Mindestbesoldung".

2024 ist leider ein sehr schlechtes Jahr um Vergleichsberechnungen anzustellen, weil BW da 3k Inflationsprämie und 6k Partnereinkommen einberechnet hat.


Für 2020 sollten dem niedrigsten Beamten 6003,84 Euro fehlen, trotz der bereits erfolgten Reparatur. Das sind Brutto ca. 10k Euro.
Bei der Reparatur wurden schon 580 Euro netto mtl. festgestellt und dafür 723 Euro Brutto für jeden Monat bezahlt. Da haben einfach mal 20k Brutto gefehlt  :-X

Inflationsprämie darf nicht zählen; sie war zusätzlich zum lohn zu leisten.

Wenn der DH etwas anderes behauptet, kann er trotzdem hier nur verlieren vor Gericht; und beim Partnereinkommen hoffentlich auch

Rentenonkel

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Inflationsprämie darf nicht zählen; sie war zusätzlich zum lohn zu leisten.

Wenn der DH etwas anderes behauptet, kann er trotzdem hier nur verlieren vor Gericht; und beim Partnereinkommen hoffentlich auch

Das ist aus meiner Sicht schon jetzt eindeutig geregelt:

Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>).

Inflationsprämie wurde allen Beamten unterschiedlos gezahlt, daher ist das bei der Mindestbesoldung zu berücksichtigen.

Partnereinkommen wurde dem Beamten nicht gezahlt, also kann ein fiktives Einkommen auch keinen Einfluss auf die Mindestbesoldung haben

Ozymandias

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Bei Deiner ersten Tabelle hat sich meiner Meinung nach ein kleiner Denkfehler eingeschlichen.

Das ehemalige Grundsicherungsniveau von 115 % ist ohne Kindergeld bemessen, im Prekariatsnieveau ist das jedoch inkludiert.

Daher ist die Differenz zwischen beiden Beträgen um das für das jeweilige Jahr gezahlte Kindergeld zu bereingen und somit nicht mehr so gewaltig, wie es aktuell den Anschein hat.


Sehe ich jetzt ehrlich gesagt erstmal nicht so.
Die alte Mindestbesoldung zeigt halt an, was bislang gezahlt. Daher habe ich diese als Vergleich benutzt.

Nach der Entscheidung muss man nun wie das BVerfG, die Jahresnettobesoldung mit der Prekaritätsschwelle vergleichen. Bei den Zahlen des BVerfG wurde bei der Prekaritätsschwelle nichts addiert oder subtrahiert. In der Jahresnettobesoldung wird das Kindergeld wie gehabt dazu gerechnet.

Hier hat man bereits die Zahlen, weil hier schon mal repariert wurde.
https://i.imgur.com/p6xZtxu.png

Meiner Ansicht nach fehlen hier immer noch ca. 430 Euro netto im Monat.
In BW ist der Unterschied halt größer als anderswo, da BW lange Zeit auf Platz 1 bei dem Medianeinkommen war.

Deckt sich auch mit den Berechnungen von Swen, dass in BW rund 900 Euro im Monat gefehlt haben und nicht nur die 483 Euro die bereits repariert wurden.
« Last Edit: 20.11.2025 18:08 von Ozymandias »

Neuer12

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Inflationsprämie darf nicht zählen; sie war zusätzlich zum lohn zu leisten.

Wenn der DH etwas anderes behauptet, kann er trotzdem hier nur verlieren vor Gericht; und beim Partnereinkommen hoffentlich auch

Das ist aus meiner Sicht schon jetzt eindeutig geregelt:

Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>).

Inflationsprämie wurde allen Beamten unterschiedlos gezahlt, daher ist das bei der Mindestbesoldung zu berücksichtigen.

Partnereinkommen wurde dem Beamten nicht gezahlt, also kann ein fiktives Einkommen auch keinen Einfluss auf die Mindestbesoldung haben
Die inflationsprämie war kein Bezüge Bestandteil