Autor Thema: Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg  (Read 1972 times)

Rentenonkel

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Sehe ich jetzt ehrlich gesagt erstmal nicht so.
Die alte Mindestbesoldung zeigt halt an, was bislang gezahlt. Daher habe ich diese als Vergleich benutzt.

Nach der Entscheidung muss man nun wie das BVerfG, die Jahresnettobesoldung mit der Prekaritätsschwelle vergleichen. Bei den Zahlen des BVerfG wurde bei der Prekaritätsschwelle nichts addiert oder subtrahiert. In der Jahresnettobesoldung wird das Kindergeld wie gehabt dazu gerechnet.

Hier hat man bereits die Zahlen, weil hier schon mal repariert wurde.
https://i.imgur.com/p6xZtxu.png

Meiner Ansicht nach fehlen hier immer noch ca. 430 Euro netto im Monat.
In BW ist der Unterschied halt größer als anderswo, da BW lange Zeit auf Platz 1 bei dem Medianeinkommen war.

Deckt sich auch mit den Berechnungen von Swen, dass in BW rund 900 Euro im Monat gefehlt haben und nicht nur die 483 Euro die bereits repariert wurden.

Es ging Dir doch um den Vergleich zwischen der bisherigen Lücke zur Mindestalimentation und der heutigen Lücke.

Die alte Grenze war 115 % Grundsicherungsniveau. Davon war jedoch das Kindergeld in Abzug zu bringen, weil es dem Beamten zugemutet werden konnte, dieses zu beantragen. Daher sind die Werte, die Du bei der alten Mindestbesoldung zugrunde legst, zu gering. Da kommt noch das Kindergeld dazu.

Die neue Grenze sind die 80 % Prekariatsniveau. Da passt alles.

Wenn Du das Delta ausrechnen willst zwischen den bisherigen Unterdeckung und der neuen Unterdeckung musst Du im nächsten Schritt für jede Besoldungsstufe getrennt errechnen, was der kleinste Beamte inklusive Kindergeld in dem Jahr bekommen hat. Dann haben wir das jeweilige Delta für die Besoldungsgruppe für das Jahr. Das dürfte höher sein als in Berlin, eben weil das Medianeinkommen in BW vergleichsweise höher ist. 

Auch wenn es aus meiner Sicht nicht klar geregelt ist, würde ich bei zumindest den nächsten beiden Besoldungsgruppen, die die Mindestbesoldung überschritten haben, ebenfalls davon ausgehen, dass die was bekommen werden. Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass die auch den Betrag der letzten verletzten Besoldungsstufe bekommen werden. Vielleicht ist das etwas zu großzügig, aber es sind ja vermutlich auch nur zweistellige Beträge pro Monat.

@Neuer12: Dann sind wir uns einig, dass wir an der Stelle unterschiedliche Rechtsauffassungen haben

Ozymandias

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Bei der Grundsicherung wurde das Kindergeld aber wieder von den Regelsätzen der Kinder abgezogen. Bei der Jahresnettobesoldung wird es ordnungsgemäß dazugerechnet. Beim Prekaritätsniveau ist nichts zu modifizieren.

Ist doch in der Tabelle des Bildes meiner Meinung nach alles gut zu sehen.

Die alte Mindestbesoldung mit 115% Grenze, die damalige Jahresnettobesoldung + Reparaturzahlung und die neue Mindestbesoldung.

Es fehlen m.E. für 2014 (gutes Beispiel da kein Partnereinkommen oder Inflationsprämie oder sonstwas kompliziertes) immer noch 5192,88 Euro netto für die neue Mindestbesoldung.

HABICHThatzweiH

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Welche unmittelbaren Auswirkungen erwartet ihr denn so? Also unmittelbar im Sinne vom nächsten Besoldungsgesetz im Zuge der Übertragung des TV-L Ergebnisses.
Das fiktive Partnereinkommen wird kaum herausgestrichen werden (erstmal).
Das Abschmelzen der Familienzuschläge, je höher die Grundbesoldung ist, dürfte ja aber eigentlich kaum zu halten sein.

Aber irgendwas wird dem DH schon einfallen...

LehrerBW

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Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.
« Last Edit: 21.11.2025 10:52 von LehrerBW »

LehrerBW

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Was aus der letzten Rechnung der Mindestalimentation des Landes BW definitv rausgestrichen werden müsste:

monatlich:
Strukturzulage 98,41€

niedrigste
Amtszulage in A 7 46,96€

Erhöhungsbeträge
Kind 1 und 2 523,80€

jährlich:
Sonderzahlung zur Inflationsabmilderung 3000.-

Summasumarum:

8029,24 vom brutto dürfen auf die Mindestalimentation nicht angerechnet werden

3000.- vom netto dürfen ebenfalls nicht auf die Mindestalimentation angerechnet werden


Partnereinkommen noch fraglich...seh persönlich da aber verfassungsrechtlich ganz dünnes Eis. Wurde in NRW gerade im Landtagsausschuss übelst zerpflückt. Gibt eigentlich keinen Verfassungsrechtsexperten der dem momentanen Partnereinkommen eine Chance einräumt.