Sehe ich jetzt ehrlich gesagt erstmal nicht so.
Die alte Mindestbesoldung zeigt halt an, was bislang gezahlt. Daher habe ich diese als Vergleich benutzt.
Nach der Entscheidung muss man nun wie das BVerfG, die Jahresnettobesoldung mit der Prekaritätsschwelle vergleichen. Bei den Zahlen des BVerfG wurde bei der Prekaritätsschwelle nichts addiert oder subtrahiert. In der Jahresnettobesoldung wird das Kindergeld wie gehabt dazu gerechnet.
Hier hat man bereits die Zahlen, weil hier schon mal repariert wurde.
https://i.imgur.com/p6xZtxu.png
Meiner Ansicht nach fehlen hier immer noch ca. 430 Euro netto im Monat.
In BW ist der Unterschied halt größer als anderswo, da BW lange Zeit auf Platz 1 bei dem Medianeinkommen war.
Deckt sich auch mit den Berechnungen von Swen, dass in BW rund 900 Euro im Monat gefehlt haben und nicht nur die 483 Euro die bereits repariert wurden.
Es ging Dir doch um den Vergleich zwischen der bisherigen Lücke zur Mindestalimentation und der heutigen Lücke.
Die alte Grenze war 115 % Grundsicherungsniveau. Davon war jedoch das Kindergeld in Abzug zu bringen, weil es dem Beamten zugemutet werden konnte, dieses zu beantragen. Daher sind die Werte, die Du bei der alten Mindestbesoldung zugrunde legst, zu gering. Da kommt noch das Kindergeld dazu.
Die neue Grenze sind die 80 % Prekariatsniveau. Da passt alles.
Wenn Du das Delta ausrechnen willst zwischen den bisherigen Unterdeckung und der neuen Unterdeckung musst Du im nächsten Schritt für jede Besoldungsstufe getrennt errechnen, was der kleinste Beamte inklusive Kindergeld in dem Jahr bekommen hat. Dann haben wir das jeweilige Delta für die Besoldungsgruppe für das Jahr. Das dürfte höher sein als in Berlin, eben weil das Medianeinkommen in BW vergleichsweise höher ist.
Auch wenn es aus meiner Sicht nicht klar geregelt ist, würde ich bei zumindest den nächsten beiden Besoldungsgruppen, die die Mindestbesoldung überschritten haben, ebenfalls davon ausgehen, dass die was bekommen werden. Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass die auch den Betrag der letzten verletzten Besoldungsstufe bekommen werden. Vielleicht ist das etwas zu großzügig, aber es sind ja vermutlich auch nur zweistellige Beträge pro Monat.
@Neuer12: Dann sind wir uns einig, dass wir an der Stelle unterschiedliche Rechtsauffassungen haben