Autor Thema: Wechsel Bund zu Land - Versorgungsansprüche, Wechsel Modalitäten  (Read 851 times)

Bundesbeamter234

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Hallo zusammen,

ich benötige euer Schwarmwissen.

Ich bin Bundesbeamter (gD) und stehe ca. in der Hälfte meines Berufslebens.
Ich habe mich beim Land/Kommune beworben, die mich nehmen würden.

Eine Zustimmung zur Abgabe erteilt mein derzeitiger Dienstherr nicht.

Welche Möglichkeiten des Wechsels stehen mir offen, ohne möglichst auf meine Pensionsansprüche nicht zu verzichten?

Hat jemand einen solchen/ähnlichen Wechsel vollzogen und Ratschläge/Tipps?

Besten Dank im Voraus für Antworten.

FGL

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Der aufnehmende Dienstherr könnte Dich raubernennen, Dir also einfach die Ernennungsurkunde in die Hand drücken. Wird er aber sehr wahrscheinlich nicht tun, weil er dann auch die Pensionslasten für die Hälfte Deines Berufslebens tragen müsste, in der Du woanders warst.

Es gäbe noch die Variante, dass Du beim Bund Deines Entlassung beantragst und dann beim Land / bei der Kommune neu verbeamtet wirst. Davon rate ich allerdings dringend ab.

Insofern kann es gut sein, dass sich bei Dir ein gravierender Nachteil des Beamtenverhältnisses realisiert.

Ronald Handel

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Wenn du den Wechsel ernsthaft in Erwägung ziehst, würde ich zuerst genau prüfen, wie sich eine Versetzung aufs Pensionsrecht auswirkt – oft bleiben die Ansprüche durch sogenannte „Versorgungsanwartschaften“ bestehen, auch wenn der Dienstherr die Zustimmung verweigert. Manche Kollegen haben das über ein sogenanntes „Beamtenüberleitungsverfahren“ oder durch eine vorzeitige Versetzung geregelt, aber das hängt stark vom Einzelfall und Bundesland ab. Mein Tipp: unbedingt vorab bei der zuständigen Versorgungsstelle oder einem Fachanwalt für Beamtenrecht nachfragen, damit du keine Ansprüche verlierst und gleichzeitig klären, ob es evtl. einvernehmliche Lösungen gibt.

Bundesbeamter234

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Zunächst vielen Dank.

Eine Raubernennung war im Gespräch. Ist diese mit dem Antrag auf Altersgeld kombinierbar (mW nur bei Entlassung)..

Aus welchem Grunde rätst Du von der Entlassung und gleichzeitigen Ernennung ab? Wegen dem Wegfall der Pensionsansprüche nehm ich an?


BerndStromberg

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Von mir wurde zuletzt von meinem alten Dienstherren (Land) vor meinem Wechsel zum Bund genau das verlangt, dh ich sollte einen Antrag auf Entlassung stellen und mich beim neuen Dienstherren ernennen lassen. Habe ich nicht gemacht, weil ich Sorge um meine Pensionsansprüche hatte. Letztlich ging es dann plötzlich auch ohne Entlassung. Der alte Dienstherr hat schließlich auch sein Einverständnis erklärt, die Pensionslasten für meine bei ihm verbrachte Dienstzeit zu übernehmen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen.

Eukalyptus

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Wenn du den Wechsel ernsthaft in Erwägung ziehst, würde ich zuerst genau prüfen, wie sich eine Versetzung aufs Pensionsrecht auswirkt – oft bleiben die Ansprüche durch sogenannte „Versorgungsanwartschaften“ bestehen, auch wenn der Dienstherr die Zustimmung verweigert. Manche Kollegen haben das über ein sogenanntes „Beamtenüberleitungsverfahren“ oder durch eine vorzeitige Versetzung geregelt, aber das hängt stark vom Einzelfall und Bundesland ab. Mein Tipp: unbedingt vorab bei der zuständigen Versorgungsstelle oder einem Fachanwalt für Beamtenrecht nachfragen, damit du keine Ansprüche verlierst und gleichzeitig klären, ob es evtl. einvernehmliche Lösungen gibt.

Ich habe den Verdacht, dass es sich hier um einen KI-Beitrag handelt. Ich sehe glaubhaft klingende, mir aber unbekannte bzw. unlogische Formulierungen.