Verkehrsfläche in Privateigentum?!

Begonnen von minni, 25.11.2025 21:01

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minni

Servus,

vllt kann mir hier jemand bitte helfen.

Ich habe von meinen Eltern deren Grundstück(e) geerbt.

Nun stehe ich im Grundbuch als alleiniger Eigentümer.

Bei einem Grundstück ist mir aufgefallen, dass es sich lt. Grundbuch um eine "Verkehrsfläche" handelt.

Lt. den Geodaten bzgl. Infos zu Bodenrichtwerten handelt es sich um "baureifes Land" bzw. "Wohnbaufläche".

Die Sachbearbeiterin bei der Stadt sagte mir auch, dass es sich lt. deren Daten um eine "Verkehrsfläche" handelt.

Der Bebauungsplan aus den 70ern wiederum weist dieses Grundstück als überbaubare Grundstücksfläche aus.

Was davon ist nun bitte richtig?

Wenn es eine Verkehrsfläche ist, dann muss mir die Stadt diese doch sogar abkaufen, weil es eben eine Verkehrsfläche ist, die nicht in privater Hand sein darf, oder!? Dazu gibt es doch bestimmt eine gesetzliche Grundlage oder?

Sind evtl. die Daten aus dem alten Bebauungsplan und aus den Geodaten im Internet falsch?

Danke Euch.

VG

clarion

Moin,

Die Gemeinde muss gar nix. In Deutschland sind Quadratkilometerweise Verkehrsflächen in Privatbesitz.

Redest Du vom Grundbuch oder Kataster oder B-Plan? Aus dem B-Plan geht hervor, ob das Grundstück rechtlich gesehen bebaubar ist. Im Kataster steht die tatsächliche Nutzung, die im Grundbuch nicht nachgeführt wird. Im Grundbuch meines Hausgrundstück steht beispielsweise Ackerland, obwohl auf dem früheren Acker seit über 50 Jahren eine nicht kleine Siedlung steht.

oberhaeo

ZitatBei einem Grundstück ist mir aufgefallen, dass es sich lt. Grundbuch um eine "Verkehrsfläche" handelt.

Wenn ein Vermesser eine Grundstücksteilung vornimmt, dann muss er für die Trennstücke eine tatsächliche Nutzung angeben. Diese landet im Liegenschaftskataster und damit auch im Grundbuch.

Wenn bei einem Reststück die tatsächliche Nutzung nicht erfasst wird, sondern einfach die alten Daten übernommen werden, dann kann so etwas passieren, wie bei clarion.

ZitatWenn es eine Verkehrsfläche ist, dann muss mir die Stadt diese doch sogar abkaufen, weil es eben eine Verkehrsfläche ist, die nicht in privater Hand sein darf, oder!? Dazu gibt es doch bestimmt eine gesetzliche Grundlage oder?

Nein, das muss sie nicht! Du kannst aber auf sie zugehen und ihnen die Fläche anbieten. Mehr wie Straßenland wirst Du aber nicht bezahlt bekommen, so soe die Fläche überhaupt wollen. Solltest Du das Grundstück jedoch in Gänze privat verkaufen wollen, dann darfst Du für den Preis ruhig Bauland ansetzen, Gruundstückspreise sind frei verhandelbar. Dies gilt auch für den Verkauf an die Kommune, doch wenn da kein besonderer Bedarf ist, wird man Dir keine Wahl lassen.

ZitatSind evtl. die Daten aus dem alten Bebauungsplan und aus den Geodaten im Internet falsch?
Vorsicht ... Du vermischst hier mehrere Datenquellen und ihren Zweck.

Geodaten können sonstwoher kommen. Heute werden gerne Orthophotos hinterlegt. Doch welche Genauigkeit weisen sie auf? Wie wurden die Einzelbilder aneinandergefügt und entzerrt? Wir haben eine Stadttopographie, in der wir unsere Daten sammeln. Diese Daten haben das Problem der Überalterung. Zudem gab es mal verschiedenste Lagenetze, die heute zu Differenzen mit der Örtlichkeit führen. Damals wurden sich die Lagenetze nicht gemerkt und so konnte bei der Transformation nach ETRS89/UTM32 nicht mehr eruiert werden, welche Daten einmal und welche zweimal, mit Zwischenschritt über ein weiteres Lagenetz, transformiert werden mussten.

Wenn die Verkehrsfläche deutlich in die Verkehrsfläche des Bebauungsplanes ragt, dann kann die Gemeinde bei einem (Teil)Verkauf des Grundstücks ihr Vorkaufsrecht ausüben. Hier wirst Du dann wohl auch nur Straßenland bezahlt bekommen.

Fazit für Dich: Wenn nicht irgendwelche Verkehrssicheungspflichten etc. entgegen sprechen, kann Dir die Eintragung im Grundbuch vollkommen schnuppe sein.

IKQ

Zumal die Angaben zur Nutzungsart im Grundbuch nicht dem öffentlichen Glauben unterliegen. Was also im Grundbuch im Bestandsverzeichnis hinsichtlich (u.a.) der Nutzungsart  eingetragen ist, entfaltet soweit ich weiß nirgends eine Rechtswirkung.