Berechnung Mindestbesoldung für Bayern

Begonnen von Shaelmar, 19.11.2025 13:55

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derSchorsch

Zitat von: Muenchner82 am 05.12.2025 09:52
Zitat von: Grisupoli am 04.12.2025 20:16
Ne, verhandelt wurde noch nichts. Aktuell wartet das Verwaltungsgericht auf die Stellungnahme des LFF.
Und keine Sorge, das wird durchgeklagt. Ein Vergleichsangbot würde mir ja auch für die Zukunft nichts bringen 🤷

@Phil
An welchen Bedingungen scheitert es denn? Meine Frau ist bei der Regierung von Oberbayern und ist auch beim BDK.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern/mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

Angehörige der deutschen Polizei und insbesondere der Kriminalpolizei
Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung (z.B. Steuerfahnder, etc.)
Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
Studenten und Auszubildende

Es gibt auch die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.

phili

Zitat von: Grisupoli am 04.12.2025 20:16
Ne, verhandelt wurde noch nichts. Aktuell wartet das Verwaltungsgericht auf die Stellungnahme des LFF.
Und keine Sorge, das wird durchgeklagt. Ein Vergleichsangbot würde mir ja auch für die Zukunft nichts bringen 🤷

@Phil
An welchen Bedingungen scheitert es denn? Meine Frau ist bei der Regierung von Oberbayern und ist auch beim BDK.

Danke dir für die Infos. Das mit der Fördermitgliedschaft habe ich letztes Mal nicht gesehen.
Und bei der Frage, wer kann Mitglied werden, war ich mir nicht sicher, ob das, was wir in der Schule leisten, schon zur Kriminalitätsbekämpfung zählt, auch wenn es da natürlich sogar organisierte Schülergruppen gibt, gegen die man vorgeht ;) ;)

Nein, Spaß beiseite, Vollmitglied müsste man abklären, ob die entsprechenden Versicherungen auch für andere Tätigkeitsbereiche gelten, und aktuell bin ich ja noch in dem für mich zuständigen Verband, aber wenn das nicht mehr sein sollte, wer weiß was dann ist... Solange denke ich mal über eine Fördermitgliedschaft nach.

Tommy82

Zitat von: Grisupoli am 05.12.2025 11:02
Das wird nicht ganz so strikt gehandhabt. 😉 Wer Interesse hat kann mir gerne eine PN schreiben 😊

Hi Grisupoli - erstmal vielen Dank für deinen Einsatz. Könntest du mir bitte eine PN schreiben ? Ich kann dich leider nicht über PN kontaktieren. Wahrscheinlich ist mein Account zu neu. Danke

PetH44


BEAliMenTER

Zitat von: Goldene Vier am 18.12.2025 14:07
Bayern ist mit der Prüfung der Auswirkungen der BVerfG Entscheidung schon durch:

https://www.lff.bayern.de/

Bei euch in Bayern passt doch alles ;-)

"Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt."

Ozymandias

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVfGHG-55?hl=true

In Bayern wäre doch eine Popularklage gegen das fiktive Partnereinkommen ein schneller Weg um Recht zu bekommen? Da müsste man nicht Jahrzehnte auf das BVerfG warten.

ZitatDabei kann jede bayerische Rechtsvorschrift dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung vorgelegt werden, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde in verfassungswidriger Weise verletzt. Der Verfassungsgerichtshof überprüft das Gesetz dann anschließend auf Übereinstimmung mit dem vollständigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest. Damit wäre das Gesetz nicht mehr anzuwenden.

Statt Art. 6 GG, nimmt man eben Art. 124 der bayerischen Verfassung als Grundlage.


Art. 124
(1) Ehe und Familie sind die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true

Nimmt man das verfasste Dokument von Di Fabio als Grundlage könnte man da ziemlich schnell etwas zusammenzimmern.



Ozymandias

Genau, nur dieses Mal rein über das fiktive Partnereinkommen.
Am besten ein verwitwter Beamte in niedriger Besoldungsgruppe mit 2 Kindern. Da hätte ich gerne die Meinung des "Landesverfassungsgerichts" hierzu.