Hallo zusammen ich habe mal eine blöde Frage:
Nehmen wir an, es gibt einen Leiter X der länger unbefristet erkrankt ist.
Die darunterliegenden drei Führungsstellen fangen diese Aufgabe zu dritt aufgrund drei Abteilungen und Inhalten auf.
Die Arbeit von X wird daher durch 3 geteilt statt eine Person, aufgrund verschiedener Umstände (Umfang der Themen).
Steht wenigstens jeder Person eine Zulage zu, wenn sich hierdurch die Tätigkeiten geändert haben? (höherwertig)
Problematisch wird das Ganze, weil es durch 3 geteilt wird und eine Gegenargumentation hier im Raum steht, dass gewisse Zeitanteile aufgrund dieser 3er Lösung eine Zulage (egal wie hoch) verneinen/ erschweren.
Die drei anderen Führungskräfte wollen auch gar nicht die volle Bezahlung nach Eingruppierung von X haben sondern lediglich eine Zulage für eben jene übernommene höherwertige Aufgabe im Ressort. Die Stellenwerte unterscheiden sich nämlich um 2 Tarifgruppen.
Kann es hier wirklich auf fehlende zeitliche Prozente wegen einer 3er Vertretung statt einer Person zur Verneinung einer Zulage führen? (Hier geht es schlicht um zumindest eine Anrechnung der höherwertigen Tätigkeit und gewisse Bezahlung, dass die Arbeit irgendwie zusätzlich übernommen wird)
Über Antworten wäre ich sehr dankbar...