Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 12:32Prozentzahlen zu addieren um daraus eine Aussage über zeitliche Abläufe etc. zu zimmern ist ein sehr fehlerhafte Methodik, selten ergibt es einen Sinn, wenn man das macht und bisher kam von Swen hier leider nur chinesisch raus, um es mit seinen Worten zu sagen.

Bitte beachte das ich hier meine Erklärung gepostet habe. Das bedeutet nicht, dass Swen es genauso sieht oder meint (oder der Verfasser des Artikels).

Ob Du es nachvollziehen kannst ist ja zunächst wahrscheinlich entscheidend, ob Du den Artikel von Torsten Schwan gelesen und verstanden hast, um dann eine Aussage über die Nachvollziehbarkeit der Zahlen zu treffen und worauf der Verfasser mit diesen Zahlen, hinaus möchte.

Aber ich halte mich ab jetzt wieder aus eurer Diskussion heraus .....

lotsch

Zitat von: Rheini in Heute um 12:10Ich würde es so sehen.

Erhöhung Beamter A Januar 2% im Vergleich zur Erhöhung Beamter B von 2% im Juli.

Ich glaube niemand wird bestreiten, dass der Beamte B in diesem Jahr statt insgesamt 2%, nur eine 1% Erhöhung bekommen hat. Wenn ab dem 2. Jahr nun beide jeweils zum Januar die Erhöhung von 2% erhalten würde, bleibt ja für das Vorjahr das Ergebnis gleich. Der Beamte B hat immer noch im Vorjahr 1% weniger bekommen.

Nun wird aber im Jahr 2 wieder eine Erhöhung wie folgt getätigt.

Erhöhung Beamter A Januar 2% im Vergleich zur Erhöhung Beamter B von 2% im Juli.

Betracht man jetzt das Jahr 2 isoliert, ist für Beamte B das Ergebnis, dass er 1% zuwenig gegenüber Beamte A erhalten hat.

Und jetzt zieht man das Ergebnis aus Jahr 1 und Jahr 2 zusammen und man kommt auf 2% (1%+1%).

Dein Beispiel in tatsächlichen Werten und aus Sicht eines FMinisters oder Kämmerers:
Beamter A und B bekommen beide 4.000 € Besoldung im Monat. Beamter A bekommt im Jahr 1, 480 € (4.000 x 2% = 80 € x 6 Monate) mehr als Beamter B. Ohne Steuer, Weihnachtsgeld und sonstiges.

Nehmen wir an es handelt sich um den Durchschnittsbeamten, dann spart Bayern, durch seine angekündigte 6-monatige Verschiebung des Tarifergebnisses, bei 25.000 Beamten, 12.000.000 € im Jahr 1.

Rentenonkel

Bei der ursprünglichen Dogmatik wurde die unterjährige Besoldungsanpassung zum Vergleich der Indizes zur Vereinfachung unterstellt, dass der Beamte bereits am Anfang des Jahres mehr Einkommen hatten.

Wenn also der Beamte B im Gegensatz zu A im ersten Jahr 600 EUR zu wenig erhält, kumuliert das im nächsten Jahr auf 1200 EUR und im übernächsten Jahr auf 1800 EUR und in 15 Jahren summiert sich das auf über 9.000 EUR, was in etwa 15 % des Jahresgehaltes entspricht. Der spitze Index addiert daher die Unteralimentierung der Vergangenheit mit auf und übernimmt die Unteralimentierung des Vorjahres mit in das nächste Jahr. Es wird also ein Saldo gebildet, durch den der Verlust des Vorjahres ins nächste Jahr übernommen wird. Diese Kumulation kann wichtig sein, da der Nominallohnindex Jahreswerte miteinander vergleicht. Auf ein Jahr betrachtet wirken 600 EUR (im Vergleich zum Durchschnittsverdiener) nicht viel, auf 15 Jahre sind es allerdings kumuliert 15,32 % des Jahresgehaltes, was den "spitzen" Index von 111,42 zu 126,74 erklärt. Der Beamte müsste demnach, so verstehe ich diese sehr spezielle Berechnung, in dem aktuellen Jahr eine zusätzliche Einmalzahlung von 15,32 % seines Jahreseinkommens erhalten, nur um die Differenz der letzten 15 Jahre zu dem Nominallohnindex in dem zu betrachteten Zeitraum (ohne Verzinsung) auszugleichen.

Daher ist diese spitze Berechnung nur ein Mittel, um die kumulierte Differenz der unterjährigen Gehaltsentwicklung zwischen einem Beamten gegenüber dem Nominallohnindex etwas sichtbarer zu machen.

Auch wenn diese Überlegung in den Fällen, in denen der Index nicht oder nur knapp geschnitten wurde, interessant ist, hat das BVerfG jetzt, so denke ich, einen anderen Weg eingeschlagen, um den Besoldungsindex zu bemessen, indem es die jährlichen Beträge miteinander vergleicht.

Schaden kann die Betrachtung, so man denn in die Situation kommen sollte, seine Klage begründen zu müssen, jedenfalls nicht, wenn man die nach der alten Methode zu günstige Berechnung des Index kritisch hinterfragt. Schlussendlich ist es ja auch nur ein Indiz, der eine Unteralimentierung vermuten lässt.

Rheini

Okay, einen Beitrag habe ich noch ....

Für mich bedeutet das, dass der Beamte nach Erhalt der 15,32 % in einem Jahr zusätzlicher Besoldung, im darauffolgenden Jahr er diese nicht erneut erhält. Wenn also ab dem nächsten Jahr Beamte A und Beamter B jeweils 2% ab Januar erhalten, ist alles gut ....