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Amtsangemessene Alimentation zu BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025
Schnarchnase81:
--- Zitat von: Thomas E am 21.11.2025 12:39 ---Ich habe gerade mal für Bundesbeamte gerechnet:
Niedrigstmögliches Jahresnetto (A3, Stufe 1, single, kinderlos) für das Jahr 2024: gut 28.000 Euro p.a.
Median-Äquivalenzeinkommen in Deutschland im Jahre 2024 laut Google KI: 27.552 Euro p.a. * 0,8 = gut 22.000 Euro p.a. Laut Doktor Internet ist das Median-Äquivalenzeinkommen kinderzahlunabhängig, da es bereits eine durchschnittliche Haushaltsgröße unterstellt.
Damit müsste man doch eigentlich zu dem Schluss kommen, kein Problem bei Bundesbeamten auf Prüfstufe 1 laut neuem Urteil zur Besoldungslage in Berlin. Habe ich irgendeinen Denkfehler?
Vielen Dank, Thomas E.
--- End quote ---
Du musst das Ganze mal 2,3 nehmen, quasi zurück rechnen. Es wird quasi ein faktorisiertes pro Kopf-Einkommen gerechnet, das zur Verfügung stehende Einkommen durch 2,3 ergibt dann deinen Ausgangswert. Hochgerechnet auf das tatsächliche Familieneinkommen muss man dann mal 2,3 rechnen (1. Erwachsener =1, der 2. =0,5, Kind über 14=0,5, Kind unter 14=0,3). Davon dann 80%.
Das Gericht geht ja von Mama, Papa und 2 Kinder (eines über 14) aus.
maxg:
Ich schließe mich dem Dank und positiven Feedback von 'AR Wtb' an. Ich denke auch, dass die vom (gar nicht so böswilligen) Dienstherrn aufgestellte Vorgehensweise zutreffend den aktuellen Beschluss des BVerfG extrahiert.
Wo ich mir nicht ganz sicher bin:
a) "– Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)" ==> Ist die Kirchensteuer als private/optionale Entscheidung wirklich abzuziehen?
b) "– Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)" ==> Hier ist m.E. nur der Basis-Anteil abzuziehen
c) Nicht konkretisiert wurde, welches Median-Äquivalenzeinkommen beim Bunde zur Anwendung kommen sollte. Höchstwert (Bayern) für Alle oder ein Bundesschnitt oder regional unterschiedlich?
Böswilliger Dienstherr:
--- Zitat von: maxg am 21.11.2025 16:47 ---Ich schließe mich dem Dank und positiven Feedback von 'AR Wtb' an. Ich denke auch, dass die vom (gar nicht so böswilligen) Dienstherrn aufgestellte Vorgehensweise zutreffend den aktuellen Beschluss des BVerfG extrahiert.
Wo ich mir nicht ganz sicher bin:
a) "– Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirche)" ==> Ist die Kirchensteuer als private/optionale Entscheidung wirklich abzuziehen?
b) "– Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherung (AN Anteil PKV, PPV)" ==> Hier ist m.E. nur der Basis-Anteil abzuziehen
c) Nicht konkretisiert wurde, welches Median-Äquivalenzeinkommen beim Bunde zur Anwendung kommen sollte. Höchstwert (Bayern) für Alle oder ein Bundesschnitt oder regional unterschiedlich?
--- End quote ---
Über a und b muss ich noch nachdenken. Zu c hab ich nichts belastbares gefunden. Das Urteil spricht von regionaler Anwendung. Gibts Erfahrungen? Tatsächlich irgendwelche Durchschnitte? MÄE Deutschland?
Rentenonkel:
zu a) Menschen unterhalb der Präkariatsschwelle zahlen keine Kirchensteuer und keinen Soli, somit ist die Frage obsolet
zu c) Mit dem Medianwert will das BVerfG bei dem Anspruch auf amtsangemessene Besoldung auch die Leistungsfähigkeit des Besoldungsgesetzgebers in den Blick nehmen. Daher ergibt sich für mich denklogisch nur der Schluss, dass damit der Medianwert angenommen werden muss, der in seinem Zuständigkeitsbereich liegt
maxg:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.11.2025 20:28 ---zu a) Menschen unterhalb der Präkariatsschwelle zahlen keine Kirchensteuer und keinen Soli, somit ist die Frage obsolet
zu c) Mit dem Medianwert will das BVerfG bei dem Anspruch auf amtsangemessene Besoldung auch die Leistungsfähigkeit des Besoldungsgesetzgebers in den Blick nehmen. Daher ergibt sich für mich denklogisch nur der Schluss, dass damit der Medianwert angenommen werden muss, der in seinem Zuständigkeitsbereich liegt
--- End quote ---
zu a) ist das mit dem nicht zu zahlenden Soli zweifellos richtig. Bei der Kirchensteuer bin ich mir nicht ganz sicher, aber das dürfte in der anzuwendenden Steuerklasse III (diese Angabe könnte in das Schema auch noch rein...) wohl zutreffend sein.
zu c) gehe ich beim Bund nicht wirklich mit, auch wenn es verwaltungsökonomisch sicher deutlich einfacher wäre. Aber mit dem Bundesmedian wären Bundesbeamte in Bayern, BaWü und Hamburg schon sehr benachteiligt ...
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