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Amtsangemessene Alimentation zu BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025
Rentenonkel:
Überarbeitetes Prüfschema nach Hinweis von BVerfGBeliever
1. Überprüfung der Mindestbesoldung
Hier ist zu prüfen, ob rein rechnerisch der kleinste 4 K Beamte (Modellbeamte) der zu prüfenden Besoldungssgruppe die Mindestbesoldung erreicht.
Wenn der kleinste Beamte der zu prüfenden Besoldungsgruppe nicht erreicht, ist die Besoldung dieser Besoldungsgruppe ist zwingend verfassungswidrig
(In der Tabelle RN 159 Buchstabe M)
2. Überprüfung der Fortschreibung
a)
1. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Tariflohnindex (T)
2. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Nominallohnindex (N)
3. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Verbraucherpreisindex (V)
4. Parameter: besoldungsinterner Vergleich, insbesondere Abstandsgebot (A)
Die Besoldungsentwicklung ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen wird methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).
b) Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.
c) Ist die Unteralimentation ausnahmsweise verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?
Die festgestellte Unteralimentation kann auch durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt sein. Die Beweislast hierfür liegt jedoch beim Gesetzgeber
msczka:
Aus BW der BBW:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ein-erfolg-fuer-den-bbw-verbescheidung-von-widerspruechen-ausgesetzt/
Und LBV selbst:
https://lbv.landbw.de/-/grundsatzbeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-vom-17.09.2025-az.-2-bvl-5/18-u.a-ver%C3%B6ffentlicht-am-19.11.2025
TauiZ:
Guten Morgen,
hat schon jemand einen Widerspruch für 2025 formuliert unter den Gesichtspunkten des neuen Beschlusses?
Danke
Imperator:
--- Zitat von: TauiZ am 01.12.2025 08:27 ---Guten Morgen,
hat schon jemand einen Widerspruch für 2025 formuliert unter den Gesichtspunkten des neuen Beschlusses?
Danke
--- End quote ---
Musterwiderspruch für Bundesbeamte aus dem Nachbarthread:
https://www.berliner-besoldung.de/musterwiderspruch-zur-bundesbesoldung-2025-jetzt-verfuegbar/
Böswilliger Dienstherr:
--- Zitat von: Rentenonkel am 25.11.2025 07:11 ---Überarbeitetes Prüfschema nach Hinweis von BVerfGBeliever
1. Überprüfung der Mindestbesoldung
Hier ist zu prüfen, ob rein rechnerisch der kleinste 4 K Beamte (Modellbeamte) der zu prüfenden Besoldungssgruppe die Mindestbesoldung erreicht.
Wenn der kleinste Beamte der zu prüfenden Besoldungsgruppe nicht erreicht, ist die Besoldung dieser Besoldungsgruppe ist zwingend verfassungswidrig
(In der Tabelle RN 159 Buchstabe M)
2. Überprüfung der Fortschreibung
a)
1. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Tariflohnindex (T)
2. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Nominallohnindex (N)
3. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Verbraucherpreisindex (V)
4. Parameter: besoldungsinterner Vergleich, insbesondere Abstandsgebot (A)
Die Besoldungsentwicklung ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen wird methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).
b) Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.
c) Ist die Unteralimentation ausnahmsweise verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?
Die festgestellte Unteralimentation kann auch durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt sein. Die Beweislast hierfür liegt jedoch beim Gesetzgeber
--- End quote ---
Was ist da jetzt neu und Überarbeitet? Das ist nichts anderes als mein Post mit Formeln, halt nur ohne Formeln. Absolut mehrwertfrei.
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