Neues Prüfschema
1. Überprüfung der Mindestbesoldung
Hier ist zu prüfen, ob rein rechnerisch der kleinste 4 K Beamte (Modellbeamte) der zu prüfenden Besoldungssgruppe die Mindestbesoldung erreicht.
Wenn der kleinste Beamte der zu prüfenden Besoldungsgruppe nicht erreicht, ist die Besoldung dieser Besoldungsgruppe ist zwingend verfassungswidrig
2. Überprüfung der Fortschreibung
a)
1. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Tariflohnindex (T)
2. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Nominallohnindex (N)
3. Parameter: Vergleich der Besoldungsentwicklung mit dem Verbraucherpreisindex (V)
4. Parameter: Prüfung, ob eine der rangniederen Besoldungsgruppen die Mindestbesoldung verletzt (M)
Die Besoldungsentwicklung ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen wird methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).
b) Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen. Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, besteht eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unterbesoldung. Wird kein Parameter erfüllt, wird eine amtsangemessene Besoldung vermutet. Ist ein Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe auf der zweiten Stufe besonders eingehend gewürdigt werden. Auf der ersten Prüfungsstufe festgestellte Vermutungen können sowohl erhärtet als auch widerlegt werden.
c) Ist die Unteralimentation ausnahmsweise verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?
Die festgestellte Unteralimentation kann auch durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt sein. Die Beweislast hierfür liegt jedoch beim Gesetzgeber